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Beitrag von: Chrissi Date: 04.05.2006 Thema: Gutachter kommt wegen Unfallschaden ---------------------------------------------------------- HI, hier gibts doch sicher einige die was davon verstehen. Mir ist neulich ein Kind mit seinem Fahrrad in mein stehendes Auto reingefahren. Schön an der Rechten Seite entlang. Hab jetzt halt Dellen und Kratzer. Jetzt kommt von der Versicherung ein Gutachter vorbei, der den Schaden schätzt. Hat der irgend ne möglichkeit, den Schaden zu "drücken". Sowas wie: die Tür hatte schonmal nen Kratzer, den Sie selber ausgebessert haben. Kaputt ist die Tür hinten Rechts die Stoßleiste ist abgeschabt und die Stoßstange hat auch nen Kratzer. Zudem hat die Alufelge hinten rechts nen Kratzer abbekommen. Am schlimmsten ist aber eigentlich die Tür. Hat irgendjemand erfahrungen damit? Was sag ich am besten. Und was sag ich net. Und was mach ich, wenn der sagt, dass irgendwas net von dem Unfall sein kann? Die Beschädigungen kommen nämlich alle von dem Unfall. Danke schonmal Chrissi Bearbeitet von - chrissi am 04.05.2006 17:57:57 |
Autor: ThaFreak Datum: 04.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist der Gutachter von der anderen Versicherung? Hättest auch einen eigenen nehmen können... |
Autor: Merlin-9999 Datum: 04.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hy Erstmal hast du das Recht dir einen eigenen Gutachter zu suchen, mußt ihn nur erstmal selber bezahlen und das Geld nachher bei der VS zurückfordern. Ich gab dir einen Rat, fahr zu BMW und lass den Schaden dort begutachten. Dort kommt meist mehr bei rum als bei einem "markenfremden" Gutachter. ____________________________ Gruß Stefan Lesen gefährdet die Dummheit |
Autor: E30massder Datum: 04.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würd erstmal den gegnerischen Gutachter kommen lassen und abwarten was der spricht. Wenn dir seine Vorstellungen net gefallen hast immernoch die möglichkeit, ein gegengutachten erstellen zu lassen. ____________________________ Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern |
Autor: Gas Guzzler Datum: 04.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn das die gegnerische Haftpflicht übernehmen soll,VORSICHT, da gibt es doch so ne Klausel das sie bei Kinder im Strassenverkehr überhaupt nicht´s zahlen müssen, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Mach dich mal schlau. ____________________________ Grüße aus Bayern:-) |
Autor: Chrissi Datum: 04.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ab 10 Jahre sind KInder haftbar. Im Straßenverkehr |
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