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Gutachter kommt wegen Unfallschaden - Geplaudere

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Beitrag von: Chrissi
Date: 04.05.2006
Thema: Gutachter kommt wegen Unfallschaden
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HI,
hier gibts doch sicher einige die was davon verstehen.
Mir ist neulich ein Kind mit seinem Fahrrad in mein stehendes Auto reingefahren. Schön an der Rechten Seite entlang.
Hab jetzt halt Dellen und Kratzer.
Jetzt kommt von der Versicherung ein Gutachter vorbei, der den Schaden schätzt.
Hat der irgend ne möglichkeit, den Schaden zu "drücken". Sowas wie: die Tür hatte schonmal nen Kratzer, den Sie selber ausgebessert haben.
Kaputt ist die Tür hinten Rechts die Stoßleiste ist abgeschabt und die Stoßstange hat auch nen Kratzer. Zudem hat die Alufelge hinten rechts nen Kratzer abbekommen. Am schlimmsten ist aber eigentlich die Tür.
Hat irgendjemand erfahrungen damit? Was sag ich am besten. Und was sag ich net.
Und was mach ich, wenn der sagt, dass irgendwas net von dem Unfall sein kann?
Die Beschädigungen kommen nämlich alle von dem Unfall.

Danke schonmal
Chrissi


Bearbeitet von - chrissi am 04.05.2006 17:57:57


Antworten:
Autor: ThaFreak
Datum: 04.05.2006
Antwort:
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Ist der Gutachter von der anderen Versicherung?
Hättest auch einen eigenen nehmen können...
Autor: Merlin-9999
Datum: 04.05.2006
Antwort:
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Hy


Erstmal hast du das Recht dir einen eigenen Gutachter zu suchen, mußt ihn nur erstmal selber bezahlen und das Geld nachher bei der VS zurückfordern.

Ich gab dir einen Rat, fahr zu BMW und lass den Schaden dort begutachten. Dort kommt meist mehr bei rum als bei einem "markenfremden" Gutachter.


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Gruß Stefan

Lesen gefährdet die Dummheit

Autor: E30massder
Datum: 04.05.2006
Antwort:
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Ich würd erstmal den gegnerischen Gutachter kommen lassen und abwarten was der spricht. Wenn dir seine Vorstellungen net gefallen hast immernoch die möglichkeit, ein gegengutachten erstellen zu lassen.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern

Autor: Gas Guzzler
Datum: 04.05.2006
Antwort:
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Wenn das die gegnerische Haftpflicht übernehmen soll,VORSICHT, da gibt es doch so ne Klausel das sie bei Kinder im Strassenverkehr überhaupt nicht´s zahlen müssen, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Mach dich mal schlau.
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Grüße aus Bayern:-)

Autor: Chrissi
Datum: 04.05.2006
Antwort:
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Ab 10 Jahre sind KInder haftbar. Im Straßenverkehr




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