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Beitrag von: BMW-Max Date: 01.05.2006 Thema: Unfallschadenshöhe? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Alex am 01.05.2006 um 20:30:33 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo! Ich hatte einen leichten Zusammenstoß mit einem anderen Auto,welches mir die Vorfahrt nahm. Mein Schaden ist nicht sonderlich hoch,da der Zusammenprall bei ca 5-10km/h war. Meine Stoßstange,die Zierleisten und das Nummernschild haben etwas mitbekommen, ist allererdings reperabel. Wie hoch wäre denn bei sowas maximal der Schaden? Also mit wieviel Geld kann ich da rechnen? Und hat schon mal jemand Erfahrungen mit dem Gerling Versicherungskonzern gemacht? Das ist nämlich die gegnerische Versicherung. MfG Bearbeitet von - Alex am 01.05.2006 20:30:33 |
Autor: kwadde Datum: 01.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmm is schwer zu sagen, da ja drunter was hin sein kann, aber wenns sicher is, das du unschuldig bist, wärd ich zu werkstatt fahren und gutachten erstellen lassen, das der gegner versicherung zu kommen lassen, und wenn die nich gleich los legen, und sich irgendwie rausreden wolln, direkt mit anwalt drohen und wenns nix hilft zum anwalt gehn... ____________________________ |
Autor: AlessandroFashion Datum: 01.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geh zum Anwalt...ich mache das IMMER...bin aber auch rechtschutzversichert. Und lass ein Gutachten erstellen. Das muss, wenn du unschuldig bist, sowieso die gegnerische Versicherung zahlen. ____________________________ ~~~ coming soon ~~~ |
Autor: Chris D. Datum: 03.05.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo. Im Zweifelsfall (oder eigentlich auch generell) würde ich das auch der eigenen Vers. melden. Die können Dir auf jeden Fall nen Rat geben, wie Du weiter vor gehst - schaden tut's nie. Und sie kennen von vorne herein den Unfallhergang, falls an die was von der Gegnervers. gehen sollte. Falls Rechtschutz besteht, würde ich diesen sofort nutzen. Der Anwalt weiß bestens über alles, was Dir zusteht Bescheid - und wer weiß, ob dem Gegner (oder dessen Anwalt) nicht doch plötzlich einfällt, evtl. eine Teilschuld abwälzen zu wollen. So hab ich's erlebt, obwohl die Rechtslage eindeutig war. Am Ende bekam zwar ich Recht, aber verzögert hat sich das alles dadurch schon ziemlich. MfG Chris ____________________________ e46, 318i, Bj. 02/2002, silbermet. |
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