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Beitrag von: Joshy Date: 23.04.2006 Thema: Werbung mit meinem Auto für Lackierer ---------------------------------------------------------- Hallo, Habe mein Auto neu Lackieren lassen. Es ist eine Airbrush Lackierung geworden. Jetzt meine Frage: Darf der Lacker jetzt mit meinem Auto ohne meine erlaubnis z.B. im Internet Werbung für sich machen? Gruß Joshy |
Autor: reaver Datum: 23.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo. Normal müsste der das vorher mit dir absprechen,oder dir gegebenenfalls provision oder so bezahlen, MFG: reaver ____________________________ |
Autor: hh323i Datum: 23.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da DEIN Auto nicht SEIN Eigentum ist, darf er es nicht. Er hätte Dich um Erlaubnis fragen müssen. Und Du kannst, sofern Du willst, auch Geld dafür verlangen. Ist ebenso wie bei meiner Firma: Ich muss Kunden z.B. bei Imagefilmen auch Fragen, ob ich mit MEINEN Produkten für IHRE Firma auch werben darf, um weitere Kunden zu überzeugen... Gruß Holger ____________________________ Professionelle Image- und Messefilme, Radio- und Fernsehwerbung, Hochzeitsfilme, Kauf-DVDs, Redaktions-, Kamera- und Schnittarbeiten von A – Z uvm. 2wei Medienproduktion www.2wei-medienproduktion.de.vu Werbung muss ansprechend und nicht teuer sein! |
Autor: stefan323ti Datum: 23.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie meine Vorredner schon sagten ist es dein Auto. Er hat zwar mit dem Airbrush seine Arbeit dazu erbracht, aber diese hast du ja entlohnt. Von daher darf er das ohne deine Zustimmung nicht. ____________________________ |
Autor: PT Datum: 23.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Darf er natürlich nicht. Zeig mal Foto's von der Airbrush Lackierung ____________________________ Si Senor das machen wir perfekt und schnell. Die Jungs vom Syndikat sind enorm professionell zur neuen Fotostory |
Autor: 325Bilo Datum: 23.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie schon gesagt wurde, ohne erlaubniss von dir darf er nicht... ____________________________ Jage nichts, was du nicht töten kannst... |
Autor: Joshy Datum: 23.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke schon mal für eure Antworten. Ich habe mich nochmal ein bißchen im Internet umgesehen da bin ich auf einer Anwalts-Seite auf etwas gestoßen. So lange das Kennzeichen unkenntlich gemacht wird, und das Fahrzeug keinem zugeordnet werden kann, darf er es. Ist nun die Frage was da wirklich dran ist. @PT: Das Auto ist noch nicht ganz fertig. Es ist zwar schon lackiert, und es sieht auch Mega aus, aber ich soll es Freitag erst wieder kriegen. Ich hoffe mal das er zum Peiner-Treffen Fertig ist. Gruß Joshy Bearbeitet von - Joshy am 23.04.2006 21:02:31 |
Autor: Bodensee_BMWler Datum: 23.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist quark was der anwalt da geschrieben hat ! Aber sorry,wenn der Lacker mit dir Werbung macht ist doch super das heisst 1. das die Arbeit gelungen ist und er damit zufrieden ist und 2. ist das auch puplisiti für dich ! ____________________________ Mein -->COMPACT<-- www.michaelgeyer.de |
Autor: hh323i Datum: 24.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Aber vielleicht will er ja gar nicht unbedingt Publisity... Gibt ja genug Neider draußen, die dann gern mal alles zerkratzen, kennt man ja ;-) Gruß Holger ____________________________ Professionelle Image- und Messefilme, Radio- und Fernsehwerbung, Hochzeitsfilme, Kauf-DVDs, Redaktions-, Kamera- und Schnittarbeiten von A – Z uvm. 2wei Medienproduktion www.2wei-medienproduktion.de.vu Werbung muss ansprechend und nicht teuer sein! |
Autor: GreatestE39 Datum: 24.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was ist das denn für ein Anwalt??? So ein blödsinn, du weist ja wohl das es dein Auto ist und kannst nachweisen das es in der Form dort lackiert wurde, oder wie viele Autos von deinem Model in der Farbe kann er noch nachweisen??? Ich würd mal auf den zugehen und sagen das er dir entweder was dafür geben solle, oder am Preis von der LAckierung machen soll... Wenn der sich stur stellt anweisen das Bild zu entfern, andernfalls anzeige... ____________________________ Only TÜV Can Judge Me:-))) Eine Frau die es echt drauf hat!!! http://idesign-online.de/index.html |
Autor: xRockyx Datum: 24.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- also rein rechtlich is das schon richtig mit dem unkenntlich machen der kennzeichen. ich dürfte ja auch auf nem treffen nen foto machen und wenn ich das kennzeichen schwärze das bild zu dem ich das urheberrecht habe da ich es selbst gemacht habe zu allem nutzen wozu ich lustig bin, sofern dadurch kein wirklicher schaden entsteht. der höflichkeit halber fragt man halt nach wär aber nicht notwendig. das mit dem zerkratzen is persönliches pech. oder willste jede zeitung verklagen die durch zufall dein auto auf nem treffen mit auf dem bild haben und die schwärzen in der regel nichtmal die nummernschilder. mfg rocky ____________________________ Mein kleiner ZZZ Your sister is hot, but your mom does this thing with her tongue! |
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