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3 punkte wegen rückleuchten - BMW-Talk

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Beitrag von: agraf9
Date: 22.04.2006
Thema: 3 punkte wegen rückleuchten
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Alex am 22.04.2006 um 19:42:16 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

meine freundin wurde heute mit meinen auto von so zwei idioten in grün rausgeholt.Weil ich schwarze Rückleuchten habe die aber eintragungsfrei waren aber angeblich die nötigen katzenaugen nicht haben bekommt sie jetzt 3 punkte und weil sie noch fahranfänger ist kommt sie zur nachschulung meinten die kann das alles sein nur wegen fehlenden katzenaugen????Außerdem haben sie bemängelt das mein einer türpin fehlt kann man sich angeblich den arm aufreisen ist aber doch kein mängel sowas?Ich mache mir jetzt voll sorgen da leihe ich mein mädchen einmal mein auto und dan das !!!!!!

Bearbeitet von - Alex am 22.04.2006 19:42:16


Antworten:
Autor: agraf9
Datum: 22.04.2006
Antwort:
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Habe das noch gefunden eigentliche dürfte doch nix passieren sie hat 6 monate führerschein und hat sich noch nie was zu schulden kommen lassen!!!!

1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 €, der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €. Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen

Als A-Verstöße gelten:

Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot
B-Verstöße sind :
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Kennzeichenmißbrauch
Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Autor: Psycho-18
Datum: 22.04.2006
Antwort:
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HI,

das Problem liegt darin das sie Fahranfängerin ist alles andere ist von der LAune der Grün Weißen abhängig, Mir haben sie damals die Karre stillgelegt weil der Heckspoiler nicht eingetragen war und die M3 Spiegel haben sie bemängelt weil die nicht Klappbar sind gab 3 Punkte und insgesamt 75€ inklusive 25€ Bearbeitungsgebühr.

Und wegen der Nachschulung wartet erstmal ab das kommt auch drauf an wer das weiter Verwaltet.
Allerdings könntest du noch Post bekommen wenn du der Halter von dem Auto bist, weil normalerweise immer der Fahrer oder in dem Fall die Fahrerin und der Halter des Wagens für die Ordnungsgemäße Straßenzulassung verantwortlich sind.
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Gruß Psycho-18
Wer später bremst, fährt länger Schnell !!!
Einmal B.M.W. Immer B.M.W.!
Ich verkaufe Tuning und original BMW Teile aber auch für andere Automarken,
einfach ne PM wegen einem Angebot

Autor: Greis
Datum: 22.04.2006
Antwort:
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Schwarze Rückleuchten, lasiert oder nich, benötigen eigentlich immer Katzenaugen da die ja keine Reflektoren haben. Lasierte sind ja eh verboten glaube ich. Mit dem Türpin weiß ich jetz nich was du meinst. Eigentlich haben die Pfeffiprinzen recht aber irgendwie isses ne ganz schöne A****nummer von denen. Von daher...da hat sie sich ganz schön was eingebrockt..das wird teuer und dann auch noch Probezeitverlängerung. Solltest Du/Sie ne Verkehrsrechtschutz haben..gleich ma anrufen!
____________________________
If you smeeeeeeeeeeeell....

WHAT THE ROCK IS COOKING!!!

Autor: E30massder
Datum: 22.04.2006
Antwort:
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Also ich hatte damals auch keine Katzenaugen dran und hab nen Strafzettel über 25€ bekommen und keine Punkte.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern

Autor: Greis
Datum: 22.04.2006
Antwort:
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Deswegen sag ich ja is ne ganz schöne A****Nummer von den Pfeffiprinzen.
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If you smeeeeeeeeeeeell....

WHAT THE ROCK IS COOKING!!!

Autor: Henni82
Datum: 22.04.2006
Antwort:
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Hey!

Bin sogar mit meinem alten ohne Katzenaugen durch den Tüv gekommen....!

Was mich nur wundert, meistens sind sie bei weiblichen Fahrern net so hart drauf...! Glaub, die brauchten mal wieder nen Glücksgefühl....
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MFG

Henni

Autor: Gr33nAcid
Datum: 23.04.2006
Antwort:
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verantwortlich ist doch immer der fahrer und der halter? also kanns sein, das du (wenn du halter bist) auch noch 3 Punkte und 75 € Strafe bekommst, und sie auch.

Oder sie nicht und nur du (wenn du halter bist).

und warum? sie haben doch richtig gehandelt die grünen. unwissenheit shcütz vor strafe nicht, schon mal gehört?

ob eintragungsfrei hin oder her, jeder sollte sich eigentlich bewußt sein, das man die dinger mal prüfen sollte, ob die rückstrahlend sind.

nehm mal an, du stellst dein auto an die straße, und dir semmelt nahcts einer rein! Du bekommst mindestens ne Teilschuld, wenn nicht gar die ganze schuld, + Punkte und Strafe.

sry, aber so ist das nun mal.
Autor: E36-Freak
Datum: 23.04.2006
Antwort:
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Ist sicherlich ne Auslegungssache, streng genommen ist es Erl. der BE., der Gefährdungstatbestand läßt sich über die schlechte Sichtbarkeit bei Dunkelheit begründen, so wie es Gr33nAcid schon sagt, im Regelfall auch Führer und Halterverantwortlichkeit.
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Autor: WILI)|=
Datum: 23.04.2006
Antwort:
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also ich habe auch klarglasrückleuchten ohne katzenaugen und ich bin auch schon zweimal damit durchn tüv gekommen!
und über die geschichte mit den m3 spiegeln kann man doch nur lachen oder? das kann doch wohl nicht war sein!!! ein bekannter von mir hat mal ne geldstrafe bekommen, weil er auf der hinteren seitenscheibe eine kleine glasgravur hatte... genauso lächerlich! aber wie gesagt, wenn sie unbedingt was finden wollen, dann finden sie auch was. da ist halt ne rechtsschutz von vorteil!
____________________________
To finish first, you first have to finish.

Autor: sanituning
Datum: 23.04.2006
Antwort:
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der türpin ist nen witz und es ist keien sache der verkehrssicherheit.
das ist entweder nen ferunlicher hinweis oder schikane aber nichts rechtlich verwertbares.

die fehlenden katzenaugen sidn ne böse sache in dem fall.normalerweise gibts ne maengelkarte oder nen kleines bussgeld.das di direkt mit anzeige usw rangehen ist hart,aber legitim.unzulaessige bzw.unvorschriftsmaessige beleuchtungseinheit,verkehrsgefaehrdung wegen schlechter sicht etc.

such mal nen anwalt auf und versuch auf der schiene was zu drehen das sie nur "unwissende"fahrerin war.
wie die chancen da sind kann dir der anwalt erläutern.

denn:unwissenheit schützt vor strafe nicht.

der fahrer hat sich vor antritt der fahrt über den ordnungsgemaessen zustand des fahrzeuges zu vergewissern.ob er sich mit rückleuchten auskennt oder nicht ist dabei uninteressant.

wie gesagt,da hast vermutlich maechtig was gut zumachen.

soweit ich es weis wird nur der fahrer belangt und nicht noch der halter.

in erster linie ist wie gesagt der fahrzeugfüher fuer den aktuellen zustand verantwortlich udn nicht der halter.


gruss sascha
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www.sanituning.de und www.chromparadies.de

Autor: E36-Freak
Datum: 23.04.2006
Antwort:
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Zitat:



soweit ich es weis wird nur der fahrer belangt und nicht noch der halter.

in erster linie ist wie gesagt der fahrzeugfüher fuer den aktuellen zustand verantwortlich udn nicht der halter.


gruss sascha
____________________________
www.sanituning.de und www.chromparadies.de


(Zitat von: sanituning)




Mit dem fehlenden Türpin ist ne Lachnummer, bin doch immer wieder über die Argumente mancher Pfefferminzkollegen erstaunt....

Rein rechtlich aber sind Führer und Halter gleichermassen in der Pflicht, wenn die nen schlechten Tag hatten und das scheint offensichtlich der Fall gewesen zu sein, bekommen beide nochmal Post von der Bußgeldstelle.
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Autor: Skydiver81
Datum: 23.04.2006
Antwort:
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Link

lese dir das mal durch,bis jetzt hab ich noch keine post bekommen,find es aber auch extrem scheiße!!
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Braucht jemand Original E36 Limo Kotflügel

Autor: Gecko_E36
Datum: 25.04.2006
Antwort:
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vor ein 3 Jahren hab ich auch auf Grund einer Verkehrskontrolle wo meine schwarzen InPro Rückleuchten ohne Reflektoren bemängelt wurden 3Punkte und rund 90Euro gelatzt. Ist zwar fürn A**** gewesen aber steht eben in der ABE und in der STVZO. Anderer Seits hat mich in einer späteren Kontrolle (Man lernt ja doch nicht daraus;-)) nur gesagt: "Du, du, du, mach welche dran, dann ist schon ok". Der eine Grüne siehts so, der andere so.

Gruss
Chris
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Autor: marci´s E36 Coupe
Datum: 25.04.2006
Antwort:
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Hi warte mal ab bis du Post bekommst.
Ich wurde damals auch mit meinem Kadett angehalten und die Cops wollten mir 3 Punkte und ne Strafe ( weiß nicht mehr wie hoch ) aufs Auge drücken Weil ich schwarze irmscher Rückleuchten ohne Katzenauge hatte . Ich habe den Cops gesagt das ich es meinem anwalt gebe und es anfechten werde. Habe den wisch auch nicht unterschrieben wo man den Tatbestand zugibt. Die haben dan voll ein auf dicke Hose gemacht. Paar tage später kahm ein verwarnungsgeld ( ich glaub wegen nicht ordnungsgemäser Beleuchtung oder so).
Habe mich tot gelacht.
Zu geil.
Wenn du einen Anwalt hast kannst ja mal bei dem vorbei gehen.
Gruß
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Autor: Thrill-Seeker
Datum: 18.05.2006
Antwort:
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technische mängel sind im allgemeinen b-verstöße... erst beim zweiten b-verstoß droht die nachschulung... also punkte in der probezeit ohne nachschulung gehen ohne weiteres... is bei mir das selbe gewesen, nur das ich abgefahrene reifen hatte
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Ende des Themas

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