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Beitrag von: evilp Date: 12.04.2006 Thema: Reifen frage ---------------------------------------------------------- Hallo, folgendes in meinem Brief steht das ich 225/60R15 96 V fahren darf. Jetzt brauch ich aber neue und kann günstig 225/60 ZR15 96W bekommen. Darf ich die auch drauf machen!?!? Ohne das die EIngetragen werden müssen!??! Danke und Gruß ____________________________ |
Autor: GreatestE39 Datum: 12.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Weis nicht wie oft wir das Thema hier noch behandeln sollen, aber ok... Wenn in deinem Fahrzeugschein diese Reifengröße vermerkt ist JA, wenn nein, dann ab zum nachtragen, aber dürfte bei der Größe überhaupt kein Problem sein. Ich fahre vom M-Packet die größen 235 vorne 255 hinten ____________________________ Only TÜV Can Judge Me:-))) Eine Frau die es echt drauf hat!!! http://idesign-online.de/index.html |
Autor: rumpel666 Datum: 13.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist der einzige Unterschied bei den Reifen nur der Buchstabe - anstatt "V"- willst du "W"- Reifen fahren, oder ?? Das ist ohne Problem möglich - da muss nix eingetragen werden. Der Buchstabe gibt den Geschwindigkeitsindex an: "V" = bis 240 km/h zugelassen / "W" = bis 270 km/h zugelassen - ich selber fahre einen "Y"-Reifen ("Y" = bis 300 km/h zugelassen) - es ist immer möglich einen höheren Geschwindigkeitsindex zu wählen - nur bei Winterreifen darf man einen niedrigeren Index wählen und muss sich das dann mit so einem Aufkleber ins Auto kleben, damit man immer daran erinnert wird. ____________________________ Hinter mir tun alle warte, wenn ich meinen Diesel starte :) rumpel666 Mein "Nebel-Werfer" |
Autor: GreatestE39 Datum: 13.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Oh muss mich entschuldigen.. Wer lesen kann ist klar im Vorteil:-)) Habe verschiedene Reifengrößen abgelesen und die Buchstaben Variation nicht beachtet... Also wie Rumpel schon sagt kein Thema ____________________________ Only TÜV Can Judge Me:-))) Eine Frau die es echt drauf hat!!! http://idesign-online.de/index.html |
Autor: evilp Datum: 13.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das das im Schein eingetragen ist weiß ich auch. Da ich aber die neuen Papiere habe "Zulassungsbescheinigung" da steht das nicht mehr drin sondern nur was Nachgetragen wird. Soll heißen Standart steht nicht mehr drin ____________________________ |
Autor: GreatestE39 Datum: 14.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also weis nicht was das Problem sein soll, mach sie drauf und gut is... Sind ja wie gesagt unterschiede in der Höchstgeschwindigkeit ____________________________ Only TÜV Can Judge Me:-))) Eine Frau die es echt drauf hat!!! http://idesign-online.de/index.html |
Autor: Mondi99 Datum: 04.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die sind doch hochwertiger als die eingetragenen. Einfach drauf machen. ____________________________ |
Autor: Bock Datum: 24.06.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi,ich sehe da auch kein problem das du die reifen draufmachen kannst,weil sie sich ja nur an dem geschwindigkeitssymbol unterscheiden wie ja rumpel666 ja schon geschrieben hat.... |
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