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frontscheibe tönen?!?! - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: axl
Date: 04.04.2006
Thema: frontscheibe tönen?!?!
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator taissel am 04.04.2006 um 22:37:42 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

hi,

hab heute gehört das man die frontscheibe irgenwie lackieren kann und das erlaubt ihr und eintragbar ist.

Stimmt das? würde mich über ein paar antworten freun.

danke

Bearbeitet von - taissel am 04.04.2006 22:37:42


Antworten:
Autor: hero182
Datum: 04.04.2006
Antwort:
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ziemlich sicher ned erlaubt.
front- und vordere seitenscheiben darfste soweit ich weis nicht tönen.
Autor: axl
Datum: 04.04.2006
Antwort:
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jo glaub ich auch! Wenn das möglich wäre würde ich es gleich machen lassen :)
Autor: PolishMan
Datum: 04.04.2006
Antwort:
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Hallo!
Andere Autohersteller bieten eine lilafarbene Tönung für die Frontscheibe an, doch die muss man von Werk aus bestellen.
Denke mal das du soetwas meinst. Soweit ich weiss kann man die auch nachrüsten lassen, aber BMW bietet soetwas nicht an, zumindest nicht für den E36.
Gruss
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--wer später bremst, gibt länger gas--

Autor: julobigsexy
Datum: 04.04.2006
Antwort:
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hallo,

so ganz stimmt das nicht. Es ist erlaubt. Zu mindest bei den vorderen Seitenscheiben. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Grad. Ist nicht viel, aber es reicht auch. Hier bei uns fahren 2 Autos rum, wo die Frontscheibe sowie die beiden Seitenscheiben ein klein wenig verspiegelt sind. Sieht mehr Grau aus.
Autor: GRAMBLER
Datum: 04.04.2006
Antwort:
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du darfst nur einen #grünkeil# tönen, also ca 15cm von oben, da darfst du die scheibe tönen
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Mein Internetprojekte:
www.homepagestyl.de - homepage should tell your life
und Meine BMW-Seite (im Aufbau)

Autor: e30arici
Datum: 04.04.2006
Antwort:
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die "lilane" tönung ist keine tönung sondern ist wärmeschutzverglasung. gibts in braun/rot und blau/lila.


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... ich vote fair! du auch?

Autor: Merlin-9999
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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Zitat:

so ganz stimmt das nicht. Es ist erlaubt. Zu mindest bei den vorderen Seitenscheiben. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Grad. Ist nicht viel, aber es reicht auch. Hier bei uns fahren 2 Autos rum, wo die Frontscheibe sowie die beiden Seitenscheiben ein klein wenig verspiegelt sind. Sieht mehr Grau aus.


und zum 1000ten mal

Jegliches nachträgliche verändern ( Folie, fluten, usw, )der vorderen Seiten- Frontscheibe ist verboten!

Es gibt nur eine Ausnahme:
Splitterschutzfolie von FoliaTec auf original uncolourierten Scheiben.

Aber wer hat die schon an seinem BMW !!!


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Gruß Stefan

Lesen gefährdet die Dummheit

Autor: E36-Freak
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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Tja, was soll man sagen: Merlin-9999 hat absolut recht
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Autor: G-Style
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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Man kann seine Vorder- und Seitenscheiben tönen, wenn man eine ärtzliche Bescheinigung vorliegen hat, aber auch dann nur bis zu einem bestimmten Grad. In dem Fitness Studio, wo ich bin, gibts nen Kollegen, der an seinem 5er alle Fenster getönt hat. Sieht hammer aus. Ich frag ihn mal bei Gelegenheit mal, wie viel % er hat...
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Autor: Merlin-9999
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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Zitat:

Man kann seine Vorder- und Seitenscheiben tönen.......

Logisch kann man es machen lassen.
Trotzdem ist, und bleibt, es wohl auch verboten.
Nicht der Tüv/Dekra sagt das Amen im Strassenverkehr, sondern das Gesetz.
Und in der STvZo steht es unter §40 ganz klar drin:
Zitat:

Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.



Und das trifft auf nachträglich veränderte Scheiben nun mal nicht mehr zu!!!


Und das mit dem ärztlichen Attest, kann wohl hier auch jeder knicken.

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Gruß Stefan

Lesen gefährdet die Dummheit

Autor: E36-Freak
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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Also ich muß jetzt mal irgendwie lächeln, das Ding mit dem Augenarzt ist totaler Stuss, glaub es mir...dann hat der Kumpel mit dem 5er wahrscheinlich ne Ausnahmegenehmigung nur für den Wagen, denn wenn er mit ner anderen Karre fährt, dann verstößt er ja quasi gegen Auflagen, da soll er mal aufpassen, das er keine Vorladung zur Fahrtauglichkeitsprüfung bekommt
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Autor: lolles-bimmer
Datum: 05.04.2006
Antwort:
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note1,sehr gut-setzen!!!!
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Autor: E30massder
Datum: 06.04.2006
Antwort:
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ich stell bei gelegenheit mal ne Kopie vom Brief von meinem 316er rein. hier schon mal ein auszug: *M. SCHEIBENFOLIE HERST: SCHÜTZ GMBH,KENNZ.:D5084 FRONT-, FAHRER-, BEIFAHRERSCHEIBE* dabei handelt es sich um eine Bronzefarbene Tönungsfolie. fragt mich etz aber bitte net in welchem Grad und wie man des eingetragen bekommt. War alles der vorbesitzer.
Fakt is, man bekommts eingetragen.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern

Autor: Merlin-9999
Datum: 06.04.2006
Antwort:
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Zitat:

Fakt is, man bekommts eingetragen.

Wolltest du nicht, oder kannst du es nicht verstehen ?
Die Eintragung ist nicht das Papier wert auf dem sie steht, weil es ist gegen das Gesetz!!!

Selbst wenn ich einen Prüfer finde, der mir ein Hirschgeweih auf der Motorhaube einträgt, es ist und bleibt illegal!
____________________________
Gruß Stefan

Lesen gefährdet die Dummheit

Autor: E36-Freak
Datum: 06.04.2006
Antwort:
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Zitat:



Fakt is, man bekommts eingetragen.
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Es gibt Tage, da gewinne ich; und Tage, da verlier'n die andern


(Zitat von: E30massder)




Bis zur nächsten Verkehrskontrolle Fakt ist: Dann bekommst Du ziemlichen Ärger und dann wird sie wieder ausgetragen.
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Autor: Needlez
Datum: 17.04.2006
Antwort:
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Servus !
Soweit ich weis darf es blos nicht zu dunkel werden..Eine bestimmte Lichtdurchlässigkeit darf nicht überschritten werden.Hatte erst kürzlich nen Calibra neben mir an der Ampel mit rundum getönten Scheiben-Komisches Gefühl wenn du gar niemand in der Kare erkennst ;-)
SpOOOOooKy
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Autor: E36-Freak
Datum: 18.04.2006
Antwort:
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Zitat:


Servus !
Soweit ich weis darf es blos nicht zu dunkel werden..Eine bestimmte Lichtdurchlässigkeit darf nicht überschritten werden.
SpOOOOooKy
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(Zitat von: Needlez)




Die gesetzlich erlaubte Tönung liegt bei etwa 35% und ist bereits durch die Serientönung neuerer Scheiben ausgereizt. Ein entsprechendes "Nachtönen" bis zu der genannten Grenze würde zur Folge haben, das der Lichtdurchlässigkeitswert neu geprüft und ein entsprechendes Gutachten darüber erstellt werden müßte, das würde in keiner Relation zu den daraus resultierenden Kosten stehen. Es ist defakto nicht zulässig.
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Autor: Kampfzwerg
Datum: 18.04.2006
Antwort:
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Mahlzeit, habe selber bei 2 E36 Tourings alle Scheiben bis auf die Frontscheibe mit FoliaTec Chromolux Folie beklebt. Und auch vom freundlichen Tüv Prüfer eingetragen bekommen. Im KFZ Brief steht "alle Scheiben außer Frontscheibe mit Foliatec Chromolux und die Nr. der Folie" damit bin ich 4 Jahre hier in Köln rum gefahren und der Kollege fährt immer noch damit rum. Und ich sage euch auch wir werden angehalten. Die Grünen schauen einwenig Blöd aber sie sagen nichts. Letztens haben sie mich auf der BAB1 nur angehalten wegen denn Scheiben sah denn KFZ Schein verschwand kurz kam wieder und wünschte schöne weiterfahrt. Soviel zum Thema Folien oder Fluten. Wobei mir mal gesagt würde das du eher geflutet eingetragen bekommst als Folie. Weil man mir der Folie die Brucheigenschaften der Scheiben veränderst und beim Fluten nicht.
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Autor: E36-Freak
Datum: 18.04.2006
Antwort:
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[quote]
Mahlzeit, habe selber bei 2 E36 Tourings alle Scheiben bis auf die Frontscheibe mit FoliaTec Chromolux Folie beklebt. Und auch vom freundlichen Tüv Prüfer eingetragen bekommen. Im KFZ Brief steht "alle Scheiben außer Frontscheibe mit Foliatec Chromolux und die Nr. der Folie" damit bin ich 4 Jahre hier in Köln rum gefahren und der Kollege fährt immer noch damit rum. Und ich sage euch auch wir werden angehalten. Die Grünen schauen einwenig Blöd aber sie sagen nichts. Letztens haben sie mich auf der BAB1 nur angehalten wegen denn Scheiben sah denn KFZ Schein verschwand kurz kam wieder und wünschte schöne weiterfahrt. Soviel zum Thema Folien oder Fluten. Wobei mir mal gesagt würde das du eher geflutet eingetragen bekommst als Folie. Weil man mir der Folie die Brucheigenschaften der Scheiben veränderst und beim Fluten nicht.
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(Zitat von: Kampfzwerg)
[/quote

Dann haben die Grünen keine Ahnung und Du hast einfach Glück gehabt!
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Autor: Merlin-9999
Datum: 20.04.2006
Antwort:
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Zitat:

Die Eintragung ist nicht das Papier wert auf dem sie steht, weil es ist gegen das Gesetz!!!

Selbst wenn ich einen Prüfer finde, der mir ein Hirschgeweih auf der Motorhaube einträgt, es ist und bleibt illegal!



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Gruß Stefan

Lesen gefährdet die Dummheit

Autor: 332i-Machine
Datum: 20.04.2006
Antwort:
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Ohman Leute macht euch doch nicht lächerlich mit "Ich kenn da aber einen der .........."

Es ist NICHT erlaubt... man kann alles eingetragen bekommen, fraglich nur bis zu welcher Verkehrskontrolle die Eintragung Bestand hat.
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www.bh-remix.com

Autor: G-Style
Datum: 20.04.2006
Antwort:
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wenn es nicht erlaubt ist, wieso trägt ein TÜV-Prüfer es ein? Wozu gibt es diese Leute dann, wenn sie sich nicht an Richtlinien/Gesetze halten?
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Autor: E36-Freak
Datum: 21.04.2006
Antwort:
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Es gibt halt wie in jedem Bereich schwarze Schafe. Der Tüv als Institution ist ganz scharf auf die "Kollegen", die so was eintragen. Ich hatte erst kürzlich mit unserem technischen Sachverständigen ein Gespräch bezgl. solcher Sachen.
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Autor: Sunshine922
Datum: 08.05.2006
Antwort:
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Ich habe mich zu diesem Thema auch schonmal erkundigt. Man darf die vorderen Seitenscheiben bis 30% abtönen - allerdings nur bei Fahrzeugen ohne Colour-Verglasung. Und da diese bei "allen" Fahrzeugen der letzten Bj serienmäßig ist -....
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Autor: TRAKYABODY
Datum: 09.05.2006
Antwort:
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Zitat:


Ich habe mich zu diesem Thema auch schonmal erkundigt. Man darf die vorderen Seitenscheiben bis 30% abtönen [





Genau so läufts
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United of TRAKYA

Autor: Bazille
Datum: 09.05.2006
Antwort:
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Auch wenn der TÜV es begutachtet hat und der TÜV-Prüfer es eingetragen hat, kann es trotzdem gesetzeswidrig sein und somit illegal. Im Ernstfall macht sich der TÜV-Prüfer damit selbst strafbar.
Beispiel: wenn der TÜV-Prüfer einen Gehörschaden hat und dir einen 110dB-Auspuff einträgt, dann ist das illegal und bei der nächsten Kontrolle mit einem vielleicht mal schlauen Polizisten hast Du mind. eine Mengelrüge und Punkte in Flens sowie die Vorführung des KFZ bei dem TÜV, again.
Ausserdem kann der TÜV-Prüfer dann belangt werden.

Wie schon mehrfach hier geschrieben - illegal ist illegal und kann nicht durch den TÜV legalisiert werden! Der TÜV-Prüfer bescheinigt lediglich, daß das Fz den gesetzl. Bestimmungen entspricht. Er kann kein Gesetz oder entspr. die StVZO ändern.
Er kann sich aber selbst hinter Schwedische Gardinen bringen!

Das gilt für alles - Auspuff, Licht, Scheiben, Karosserie, Reifen u.s.w.

/bazille


Bearbeitet von - Bazille am 09.05.2006 10:24:12
Autor: dragon1805
Datum: 09.05.2006
Antwort:
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Vor ein paar Jahren war es mal erlaubt, dass man seine Front- und Seitenscheiben Chrombedampfen läßt. Ob es noch so ist weiß ich nicht, müsste man abklären.
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Autor: E36-Freak
Datum: 09.05.2006
Antwort:
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Aus aktuellem Anlaß hatten wir uns erst kürzlich beim techn. Sachverständigen des Tüv bezgl. Scheibentönung an den vorderen Seitenscheiben erkundigt. Es kann sein, das es in den 90er Jahren vereinzelt Eintragungen darüber gegeben hat, da die Vorschriften noch andere waren. Mittlerweile ist es aber def. nicht mehr zulässsig/erlaubt. Frontscheiben tönen war über das erlaubte Prozenmaß (Frontscheibenkeil) allerdings noch nie erlaubt. Frage mich offengestanden, wo solche Infos über angebl. Zulässigkeiten immer her kommen, mit "ich habe mal gehört das" und "ich glaube" ist den Leuten auch nicht weitergeholfen.
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Autor: Greis
Datum: 10.05.2006
Antwort:
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Zitat:


Beispiel: wenn der TÜV-Prüfer einen Gehörschaden hat und dir einen 110dB-Auspuff einträgt, dann ist das illegal und bei der nächsten Kontrolle mit einem vielleicht mal schlauen Polizisten hast Du mind. eine Mengelrüge und Punkte in Flens sowie die Vorführung des KFZ bei dem TÜV, again.

/bazille


Bearbeitet von - Bazille am 09.05.2006 10:24:12

(Zitat von: Bazille)




Hab sowas auch schon öfters gelesen. Die Kohle für die Eintragung plus Strafe würd ich aus den Prüfer rausprügeln! Und ne Anzeige obendrein! Ich meine da geht man schon dahin lässt sowas eintragen weil man denkt solche Typen sind kompetent und dann sowas...
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If you smeeeeeeeeeeeell....

WHAT THE ROCK IS COOKING!!!

Autor: Bazille
Datum: 15.05.2006
Antwort:
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Zitat:


die "lilane" tönung ist keine tönung sondern ist wärmeschutzverglasung. gibts in braun/rot und blau/lila.





Die Tönung der Solar-Reflex-Scheiben ist eine Gold-Folie. Diese ist mikroskopisch dünn und reflektiert IR und den nahen Rot-Bereich. Daher kommt dieser "violette" Schimmer. In der Durchsicht sind die Scheiben dann grünlich, weil die roten Spektralfarbe eben vermindert durchkommt (Komplementärfarbe).


bazille
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Autor: Benny520
Datum: 15.05.2006
Antwort:
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Also leute die Frontscheibe mit folie tönen ist nicht erlaubt, aber es ist möglich sie scheibe verdunkeln zu lassen bis max 30% das ist alles legal kostet aber auch ne ganze ecke mein e39 geht nächsten monat hin und der preis sind stolze 800 euro für eine rundrum tönung. Also mein bekannter hats auch schon ne ganze weile in seiner karre und es gab keinerlei probs bis jetzt. selbst wenn passiert auch nicht viel weils so wie die firma das macht erlaubt ist. Das dazu....
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Autor: Sequencer
Datum: 16.05.2006
Antwort:
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wenns fertig is hätt ich gern mal ein Foto !!!

wär interessant mal zu sehen was 30% ausmachen. . .

THNX
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Autor: Benny520
Datum: 16.05.2006
Antwort:
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Ja klar kann ich Dir gerne schicken sieht aberecht gut aus kannste kaum noch reinschaun mein kumpel hats auch aber er hat hinten 70% und vorne 30% und ich werde es bei mir noch ein wenig dunkler haben denn ich habe hinten 90% und vorne auch 30% da sollte man dann nichts mehr sehn können !!!
aber wenns fertig is werde ich hier nen pic posten !!! Gruss Benny
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Autor: DanFa
Datum: 16.05.2006
Antwort:
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Mir gefallen zwar keine getönten Scheiben, aber hier mal ein kleiner Tipp:

www.ohnefolie.de

Bei denen gehts auch vorderen Bereich mit Tüv-Abnahmen, aber ich weiß nicht wieviel Prozent da dann getönt ist.

MfG
Daniel




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Ende des Themas

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