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Beitrag von: MissionBMW Date: 01.04.2006 Thema: Wandlung Rückkaufabwicklung? ---------------------------------------------------------- Moin, hat schon mal jemand von euch eine Rückkaufabwicklung resp. Wandlung erfolgreich durchgezogen? Was muss man beachten? Typ: BMW Gebrauchtwagen- beim Händler gekauft. BJ 02. daank di retschö. ____________________________ das einzige was bei mir läuft, sind die frauen... |
Autor: FRY Datum: 02.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- mit welcher begründung wird der wagen denn zurückgegeben? mfg FRY ____________________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o) |
Autor: MissionBMW Datum: 02.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nockenwellensensor Lenkwinkelsensor EML leuchtet öfters auf Verdeck-elek. spinnt -Austauch Verdeck-Dichtung gerissen Igel defekt Rost Motorhaube Gurt defekt Klimakompressor defekt Türschloss defekt Kofferraum- Entriegelung defekt Kabelbäume Motorraum Austausch Tachoeinheit Austausch und und und... und das alles in 9 Monaten bei 9Tkm Fahrleistung!! ____________________________ |
Autor: FRY Datum: 02.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- oh, das habe ich in einem anderen thread gelesen, aber da stand BJ00 wenn ich mich recht erinner. also sowas darf wirklich nicht sein, hast du denn schon mal mit dem händler gesprochen? nach 9 monaten ist eine wandlung bestimmt nicht mehr ganz so einfach. ich denke da kann man keine pauschale aussage machen. mfg FRY ____________________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o) |
Autor: Cube43 Datum: 02.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wandlung ist bei Gebrauchten allgemein eher aussichtslos. |
Autor: MissionBMW Datum: 10.04.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- so, mein anwalt hat sich jetzt der sache angenommen. mal sehn... ____________________________ |
Autor: freakman88 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo User, bei einer Fahrzeit von 9 Monaten sind diese Mängel natürlich alles andere als normal. Deshalb solltest du Folgendes bei der Rückabwicklung beachten. Bei Gebrauchtwagen hat innerhalb einen Jahres die Möglichkeit zum Rücktritt. Allerdings muss der Vertragspartner von dir die zweimalige Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten haben. Erfahrungsgemäß bringt es aber immer am meisten, wenn du mit Hersteller kooperativ an einer gerechten Lösung für beide Seiten arbeitest. Gruß freakman88 |
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