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Beitrag von: Whisper Date: 20.03.2006 Thema: Garantie-Gewährleistung bei PKW HILFE! ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich habe meiner Frau im August letzten Jahres einen Golf IV gekauft (beim Händler) nun hat das Teil eine wiederkehrende Störung am Sensor für die Querbeschleunigung. Meine Gebrauchtwagen Garantie die ich zusätzlich abgeschlossen habe übernimmt diesen Schaden nicht! Weiß jemand genau wie das mit der Gewährleistung/ Garantie bei Gebrauchtfahrzeugen ist ich meine der Wagen ist erst ein halbes Jahr in unserem Besitz muß nicht der Händler dafür zahlen? Na schon mal Danke für Euren Rat. Cu ____________________________ Mal verliert man und mal gewinnen die Anderen! www.Lippolap.de |
Autor: susi19 Datum: 20.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habt ihr denn eine Handlergewährleistung im Kaufvertrag vereinbart oder wars so ein "wird im Kundenauftrag verkauft" Geschäft? Also normalerweise muss der Händler mind. 1 Jahr Gewährleistung auf Sachmängel geben. D. h. das Auto müsst ihr mängelfrei bekommen. Wenn allerdings nach einem halben Jahr, wie in deinem Fall ein Schaden auftritt, ist das meist kein Gewährleistungsfall, weil ihrs ja mängelfrei bekommen habt, sondern das wäre ja eine Garantiesache, aber eine Garantie gibt der Händler ja nicht. Warum bezahlt das nicht deine zusätzliche Versicherung? Ich würde es einfach mal bei dem Händler versuchen! grüße susi ____________________________ ***Mitglied des Klingonen-Kreuzer Fanclubs*** ***Das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren*** www.grillfest-franken.de |
Autor: wulfman Datum: 20.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, also wenn die Garantie (Zusicherung von Mängelfreiheit) nicht greift, weil es nicht in den Garantiebedingungen abgedeckt ist (ist dies wirklich so?)dann greift auf jeden Fall die Gewährleistung, da sie vom Gesetzgeber festgelegt ist. Bei gebrauchten Fahrzeugen beträgt die nach meinem Kenntnisstand 1 Jahr. Für das erste halbe Jahr gilt die sog. Beweislastumkehr in der der Gestzgeber die Verbraucher unter einen besonderen Schutz stellt. Das heißt, der Händler muß Dir nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war. Im Regelfall kann er diesen Beweis nicht bringen und er muß aufgrund der Gewährleistung den Mangel beheben. Wenn dieses 1. halbe Jahr vorbei ist, mußt du diesen Nachweis erbringen was du im Regelfall auch nicht kannst und daher schlechte Karten hast. Kommt also darauf an ob das halbe Jahr schon vorbei ist oder nicht. Ansonsten würde ich dem Händler das so sagen, wie ich es hier geschrieben habe. Wenn er sich nicht dazu breit erklärt den Schaden zu beheben (wenn das halbe Jahr noch nicht vorbei ist) würde ich mit Anwalt und Schadensersatz drohen. Ich denke dann wird er einlenken. Gruß+Viel Glück wulfman ____________________________ |
Autor: dave d Datum: 20.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie sieht denn sowas mit scheibenbremsen aus? hab die europlus versicherung abgeschlossen. hab das auto nicht ganz ein halbes jahr und schon sind die bremsen runter abwohl ich wirklich damit sinnig umgehe. |
Autor: AlessandroFashion Datum: 20.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, meine Freundin hat sich vor ca.2 Monaten einen BMW bei einem kleinen Händler gekauft. Das war eher ein Hinterhofhändler aber egal. Nun sind einige Mängel am Fahrwerk und an der Achse festgestellt worden. Allerdings steht im Vertrag nichts von einer Gewährleistung. Ist der Händler dennoch zu dieser einjährigen Gewährleistung verpflichtet?? Gruss Alex ____________________________ ~~~ coming soon ~~~ |
Autor: wulfman Datum: 20.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- So lange nichts vereinbart wurde gilt das, was im Gestz steht: Also 1 jährige Gewährleistung bei Gebrauchten und Kauf bei einem Händler! @Scheibenbremsen: Da es sich um ein Verschleißteil handelt, welches einer Abnutzung unterliegt, wird es dir wohl schwerfallen einen Mangel zu beweisen. Außer es handelt sich um irgendwelche billigen, nachgemachten Teile aus Fernost. Dann hätten Sie nämlich nicht die zugesicherte Eigenschaft, die du von Originalbauteilen erwarten kannst. Vielleicht waren die Bremsen aber auch schon halb runter als du ihn gekauft hast... Gruß wulfman ____________________________ |
Autor: susi19 Datum: 21.03.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Laut Gesetz sind es übrigens 2 Jahre Gewährleistung, kann im Vertrag auf ein Jahr gesenkt werden. Also wenn nix ausgemacht dann immer 2 JAHRE! ____________________________ ***Mitglied des Klingonen-Kreuzer Fanclubs*** ***Das Leben ist zu kurz um geschlossen zu fahren*** www.grillfest-franken.de |
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