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BMW VS. Mondeo Mein Unfall vor ner stunde - Geplaudere

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Beitrag von: NextLover
Date: 05.03.2006
Thema: BMW VS. Mondeo Mein Unfall vor ner stunde
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Hatte grad nen "schlimmen" unfall wo ich GLÜCKLICHERWEISE recht hatte.

Ich komm von ner Vorfahrtsstrasse und er (Italiener im neuen ford mondeo) aus ner seitenstrasse. zieht raus und ich ihm hinten rechts rein so mit ca. 30 kmh..

und hier in Bildern wie meiner aussehen tut jetzt






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Antworten:
Autor: Nicore
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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Oha, ist natürlich ärgerglich sowas. Aber ist ja positiv für Dich ausgegangen. Im Zuge der Reperatur kannst Du ja gleich die Haube Verlängern oder Emblem cleanen oder sowas. :) Es sei denn Du übergibts alles direkt zu BMW.
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Autor: NextLover
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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ich hatte den wagen letzte woche bei autoscout reingesetzt um ihn zu verkaufen, also ich mach am auto nix mehr, aber ich überlegs mir jetzt , hab mit nem kollegen gesprcohen , er schätz den schaden auf 3000- 4000, mal schauen fahr morgen erst mal zum freundlichen ...
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Autor: GRAMBLER
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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Zitat:


ich hatte den wagen letzte woche bei autoscout reingesetzt um ihn zu verkaufen, also ich mach am auto nix mehr, aber ich überlegs mir jetzt , hab mit nem kollegen gesprcohen , er schätz den schaden auf 3000- 4000, mal schauen fahr morgen erst mal zum freundlichen ...
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(Zitat von: NextLover)




na super, jetzt kannst du ihn wegen der scheiße nicht mehr als unfallfrei verkaufen!!
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Autor: Camouflage_e46
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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muss man beim verkauf nicht nur schäden am ramen als unfall angeben und den somit als unfallwagen verkaufen ?

muss ich dann meine gelacktes seitenteil weil es verkratzt war auch angeebn und sagen es ist ein unfallwagen ??
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habe heute 4.2. meine story überarbeitet. mit neuem bild würde mich freuen wenn ihr was dazu sagt und bewertet...https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=2799&Topic_Title=VorFacelift

Autor: GRAMBLER
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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Zitat:


muss man beim verkauf nicht nur schäden am ramen als unfall angeben und den somit als unfallwagen verkaufen ?

muss ich dann meine gelacktes seitenteil weil es verkratzt war auch angeebn und sagen es ist ein unfallwagen ??
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habe heute 4.2. meine story überarbeitet. mit neuem bild würde mich freuen wenn ihr was dazu sagt und bewertet...https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=2799&Topic_Title=VorFacelift


(Zitat von: Camouflage_e46)




also mein auto (DER NEUE) hatte einen verbeulten kotflügel und eine streifschaden an der tür, allerdings musst du das im kaufvertrag angeben und darfst bei unfallfrei kein kreuz machen. natürlich kannst du den unfall im kaufvertrag beschreiben und erwähnen das es nur blechteile waren die getauscht wurden. allerdings würde ich es nicht verschweigen, kann sonst gegen dich verwendet werden.

habe selber den fehler bei meinem alten bmw gemacht, habe ihn als unfallfrei verkauft obwohl ich nicht wusste was der vorbesitzer damit gemacht hatte, naja 2-3 tage später ruft der käufer an und meint der hätte nen unfall ... selbst wenns gelogen war (von ihm), ich wusste es nicht und drauf ankommen (gutachter) wollt ichs auch nicht lassen, also hab ich ihm etwas geld zurück gegeben
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Bearbeitet von - GRAMBLER am 05.03.2006 20:37:43

Bearbeitet von - GRAMBLER am 05.03.2006 20:38:21
Autor: NextLover
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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soweit ich weiss muss man unfallschaden angeben sobald die versicherung bescheid weiss,

weil dann kann man ja immer noch sagen sdas der vorbesitzer es gemacht hatte
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Autor: 330 Klaus
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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Ich kenne es so, daß man es angeben muss, sobald Blechteile ausgetauscht wurden, oder mit größerem Aufwand ausgebeult.
Also in Deinem Fall musst Du es auf jeden Fall angeben.
Wenn einem mal einer ´ne Tür auf dem Parkplatz reinhaut und man lässt das machen, muss man es sicher nicht angeben.
Aber alles was darüber hinausgeht wohl doch.

Ich hatte das Thema neulich noch, als ich meinen Golf verkauft habe.
Da ist mir mal ein Kind vorne mit´m Fahrrad in den Kotflügel gefahren. Der wurde ausgebeult und neu lackiert. Ein Sachverständiger meinte da schon - besser angeben.

Deshalb den Gutachter sofort nach Wertminderung fragen.
Oder neue Haube, Kotflügel... aufschreiben lassen, nach Gutachten abrechnen und dann die Teile fachgerecht ausbeulen lassen. Rest quasi als wertminderung behalten.

An die Moralapostel - ich weiß, daß das nicht ganz richtig ist, aber 1.) ist es jedermanns gutes Recht Preise zu vergleichen ;-) und es ist echt zum kotzen, wenn man wegen so einem Mist ein Auto als nicht mehr unfallfrei verkaufen muss.
Da muss man schon auf irgendeinem Weg eine Entschädigung haben.
Auch wenn der Schaden ja wirklich nicht schlimm ist, fachgerecht repariert in keinster Weise Optik, Sicherheit, Fahrkomfort beeinträchtigt - trotzdem wird JEDER Käufer auf Grund dessen den Preis drücken.
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Bearbeitet von - 330 Klaus am 06.03.2006 00:21:13
Autor: Emhelm
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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Hi, das Auto auf jeden Fall nicht mehr unfallfrei nach Definition. Es gibt eigentlich ganz klare Rechtsprechung zu dem Thema, auch Reinking/Eggert grenzen in Ihrem "der Autokauf" das Thema genau ab. Tenor: als unfallfrei gilt ein Auto nur, wenn es keine über die Bagatellgrenze hinausgehende Unfallschäden erlitten hat. Und: als Bagatellschäden können wirklich nur geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht hingegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242).
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Jetzt seid doch mal vernünftig...

Autor: Susi
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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Neneee! Du hast Schuld. Ein Ford Mondeo gilt nicht als Auto, deshalb bist du der Stärkere und musst deine Sorgfaltspflicht mehr achten *g*

Spaß beiseite! Tut mir echt leid für dein Auto...
Emhelm hat recht...das musste beim Verkauf schon angeben :-(
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Du fährst so langsam, bei dir kleben die Fliegen an der Heckscheibe! *lol*

Autor: Ranger
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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Und wo genau liegt da dein Problem?
Was besseres hätte dir nicht passieren können, jetzt setzt du das Auto mit dem Schaden rein, BMW mit Unfall werden noch sehr hoch gehandelt, verkaufst ihn nach Polen oder was weiß ich Irak oder so, kassierst noch die Kohle von der versicherung für den Schaden und noch ein Paar Euro wiederbeschaffungskosten! So viel kohle wie jetzt wirst du für den Karren nie wieder bekommen, genauso habe ich es mit meinem Calibra damals gemacht, habe alles in allem noch 8000€ für ein damals 13 Jahre altes Auto bekommen, wenn ich den so verkauft hätte, hätte ich vielleicht noch 4000€ bekommen!
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330i man gönnt sich ja sonnst nix!!!

Autor: NextLover
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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komm grad von bmw: die haben den schaden grob auf min. 4000 euronen geschätzt,

war heut bei "meinem gutachter und er meinte da s könnte sein wenn nicht sogar 5, da im motorraum ein oder 2 teile neu angeschweißt werden müssen, hab morgen um 11 n Termin bei ihm, dann kann ich euch mehr sagen
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Autor: 330 Klaus
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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Was war er denn heile noch wert?
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Autor: olli320is
Datum: 07.03.2006
Antwort:
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Wie sah denn der Mondeo aus!?
Autor: NextLover
Datum: 08.03.2006
Antwort:
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also ich schätze der wert war so zwischen 8500 - höchstens 9750€,

Die HeckSchürze vom Mondeo war rechts aus der halterung gebrochen, sonst eigentlich nix noch bis aufn kleinen riss hinten rechts...
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Ende des Themas

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