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Benötige ich eine ABE für 16 Zoll ? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: Toobio
Date: 05.03.2006
Thema: Benötige ich eine ABE für 16 Zoll ?
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brauch ich für oginale BMW Alufelgen in der Größe 7jx16 225/55 eine ABE,bzw. Tüvabnahme ,wenn ich die drauf machen will? bei mir ist bis max 205/55 7j15 eingetragen.Hab öfters gelesen,dass für original BMW-Teile keine Eintragung erforderlich ist,stimmt das? wo bekomme ich eine ABE dafür her? schonmal Danke


Antworten:
Autor: ThaFreak
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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Muss man natürlich eintragen lassen! Unterlagen gibt es beim BMW-Händler!

Evtl. musst du sogar Lenkeinschlagsbegrenzer verbauen, da die sonst bei vollem Lenkeinschlag innen leicht streifen können. Steht aber alles im Gutachten der Felgen!
Autor: CompactO
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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kommt auf die felge selber an, man kann sogar die m3 felgen problemlos fahren nur lenkeinschlagsbegrenzer rein und fertig. bmw liefert eine unbedenklichkeitsbescheinigung dazu. must nix eintragen lassen wenns ne e36/46 felge ist.
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Wer immer vor der glotze hockt kriegt rechteckige Augen...

Autor: Insane76
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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Jede Rad-/Reifenkombination die nicht im Brief steht muss eingetragen werden, egal ob BMW oder nicht! Am besten mal die Suche benutzen, das Thema wurde schon ausführlich belegt.
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Autor: CompactO
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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dann fahr mal zu bmw und lass dich belehren ;) man bekommt eine UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG/HERSTELLERFREIGABE von bmw wenns original felgen sind. bei mir stehn auch keine 7,5*17 im schein, ich bin zu bmw hab gesagt ich hab originalfelgen gebraucht gekauft und will die freigabe... schon ratterte der drucker und fertig war die geschichte
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Wer immer vor der glotze hockt kriegt rechteckige Augen...

Autor: Insane76
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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Hab ich selber für meine 17 Zoll auch schon gemacht. Das papier sagt doch nur aus, dass von BMW aus keine Bedenken bestehen gegen die Montage auf dem entspr. Auto, oder? Das heißt doch nicht, dass du die einfach so ohne Abnahme bei Tüv fahren darst. Wenn doch, dann wäre mir das neu.
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Autor: CompactO
Datum: 05.03.2006
Antwort:
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doch.. weil es ja vom hersteller als unbedenklich bescheinigt wird ;) mit originalfelgen verhält sich das anders als mit zuliefererteile. eine abe is ja auch nix anderes als eine "erworbene herstellerfreigabe" die sich im rahmen der geltenden bestimmungen fürs fahrzeug erlauben, daher musst mit sowas net zum tüv. änderst du aber ein teil mit abe ab erlischt diese. der e36 wude ja mit 15/16/17ern und bestimmten reifengrößen ausgeliefert. hat man die drauf is alles in budda ;)

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Wer immer vor der glotze hockt kriegt rechteckige Augen...

Autor: Insane76
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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Hab heute mal beim Tüv nachgefragt. Er meinte, wenn die Reifen nicht speziell für dieses Fahrzeug freigegeben sind, also eine ABE von BMW mit Fahrgestellnummer des Autos, dann müsste der Anbau von Rädern (speziell von Reifen) die nicht im Brief stehen abgenommen werden. Das war der Stand nach den alten Regeln die bis Oktober letzen Jahres gegolten haben.

Nach den neuen BEstimmungen ist es etwas anders, da ja sowieso nur noch eine Größe in den Papiern enthalten ist. Wenn man nun eine entsprechende Bescheiniung hat, dann müsse der TÜV oder die polizei erstmal nachweisen, dass dies so nicht genehmigt ist. Was für ein Wirrwarr!
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Bearbeitet von - insane76 am 06.03.2006 12:32:56
Autor: kartoffelkaktus
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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Hallo
Also ich habe genau diese Grösse bei mir drauf,habe das Doppelspeichenrad !Musste die schon erwähnten Lenkanschlagbegrenzer einbauen und dann natürlich zum Tüv dackeln und die Felge eintragen. Die hatten auch die Unterlagen da über die Felge und das ganze hat dann die übliche TÜV Gebühr gekostet und 10 Minuten Zeit!!
Autor: Shorty325
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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du kannst die Felgen ohne probleme fahren du musst nur die reifen größe eintragen war bei mir auch so
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Autor: Starcrunch
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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@ Compacto
Da irrst du dich aber gewaltig.
Du darst nur genau die Größe, Breite und ET fahren die eingertagen sind.
Wenn du eine andee größe, Breite, ET oder Reiengröße fahren willst musst du natürlich zum TÜV.

Den Wisch den du von BMW kriegst musst du beim TÜV zeigen und der trägt dir das dann ein.
Für Felgen gibt es keine ABE, sondern immer nur ein Gutachten.
Das muß man immer eintragen lassen. IMMER
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Compacte Bilder...

Autor: CompactO
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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achsoo... darum hat atu und co auch felgen mit A B E im programm wa??? und was hab ich denn in meinem letzten beitrag geschrieben??? das wenn felgengröße und reifen in den bestimmungen liegen kein problem is die zu fahren? war heut auch beim tüv weil ich das wissen wollte. die haben gesagt solang alles so ist wie bmw es vorschreibt z.B. e36 dann kann man mit der unbedenklichkeitsbescheinigung fahren. da sagt doch jeder was anderes...
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Wer immer vor der glotze hockt kriegt rechteckige Augen...

Autor: Starcrunch
Datum: 06.03.2006
Antwort:
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Da steht zwar ABE/Gutachten
Aber schau doch mal auf da Dokument. Das steht immer Gutachten nach §19 dabei.

Wenn die Räder schon im Schein stehen ist das natürlich was anderes.

So wie du das erklärst, würde es also reichen, wenn ich meine 7x16" eingetragen habe, ich nur noch die bestätigung dabei haben muß und dann auf einmal 7,5x17" drauf mache kann.

Aber das ist sicher nicht der Fall.

Ich habe für den Winter 205/60 R15 eingetragen.
Selbst wenn ich 205/55 R16 fahren will auf den schon vorhandenen 16" Felgen dann muß ich das eintragen.

Es geht hier ja jetzt auch nicht ums Rechthaben.

Aber die behauptung daß man eine Abweichende Größe nicht eintragen muß ist schlichtweg falsch
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Compacte Bilder...

Autor: CompactO
Datum: 07.03.2006
Antwort:
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das sagte ich ja auch nicht... sonst würde ja der tüv nix mehr verdienen an uns ;) es ging ja ursprünglich um serienreifen/felgen hier ;)
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Wer immer vor der glotze hockt kriegt rechteckige Augen...

Autor: Starcrunch
Datum: 07.03.2006
Antwort:
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Ach, haste nich? Hört sich aber aders an :-)
Zitat:

must nix eintragen lassen wenns ne e36/46 felge ist....bei mir stehn auch keine 7,5*17 im schein....doch.. weil es ja vom hersteller als unbedenklich bescheinigt wird



Wenn nur eine 7x16" eingetragen ist, dann darfst du auch nur eine 7x16" fahren. Auch wenn andere E36 ab Werk mit 7,5x17" ausgerüstet sind.
Wenn du die auch fahren willst, dann musst du das eintragen lassen

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Compacte Bilder...

Autor: autobahnraser83
Datum: 07.03.2006
Antwort:
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Zitat:


Wenn nur eine 7x16" eingetragen ist, dann darfst du auch nur eine 7x16" fahren. Auch wenn andere E36 ab Werk mit 7,5x17" ausgerüstet sind.
Wenn du die auch fahren willst, dann musst du das eintragen lassen

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Compacte Bilder...


(Zitat von: Starcrunch)




So sieht es aus CompactO! Entweder genau die Felge, die du fahren willst steht im Schein, oder du musst ein TÜV-Abnahmegutachten mitführen. Du kannst dich aber auch gern bei der nächsten HU/AU davon überzeugen lassen...

@Toobio: die Kombination 225/55 auf 7jx16 ist auf dem E36 eigentlich nicht zulässig. Da der Abrollumfang bei einer 55er Höhe für den E36 unzulässig ist, benötigst du wohl vor der Abnahme Reifen der Dimension 225/50 oder einen Tachoangleich und entsprechender Reifenfreigabe...

MfG
Autor: Insane76
Datum: 07.03.2006
Antwort:
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Zitat:

Wenn nur eine 7x16" eingetragen ist, dann darfst du auch nur eine 7x16" fahren. Auch wenn andere E36 ab Werk mit 7,5x17" ausgerüstet sind.



Genau meine Rede. So ist es.
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Autor: CompactO
Datum: 07.03.2006
Antwort:
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also ich hab jetzt 7verschiedene felgen und reifengrößen drin stehn im schein, wie gesagt jeder tüv-er sieht das anders, bei mir zumindest isses so das sie nix eintragen sobald du den wisch von bmw dabei hast... da könnte man sich jetzt tagelang die birne einrennen... euch eure meinung und mir mein frieden ;)
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BAMBOOCHA heisst:

ISS DAS LEBEN MIT DEN GROßEN LÖFFEL





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