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Beitrag von: xx530 Date: 28.02.2006 Thema: EU Recht ---------------------------------------------------------- Hallo. Kennt sich hier irgend jemand mit dem neuen EU Recht bezüglich TÜV (Eintragungen) etc. aus??? Kann mir das mal jemand erklären? Danke und Gruss René ____________________________ |
Autor: Andre528i Datum: 28.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo nach neuem EU Recht darfst du auch nicht mehr als vorher nur das beim neue fahrzeugschein nicht mehr alles eingetragen ist. Am besten den alten Fahrzeugschein immer mitführen um ärger mit der Trachtendgruppe zu vermeiden.Ansonsten mußt du alles eintragen lassen wie bisher auch. ____________________________ BMW ist kein Auto sondern eine Lebenseinstellung |
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