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Versicherung Teilkasko !!! BITTE UM HILFE !!! - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: wildehilde75
Date: 23.02.2006
Thema: Versicherung Teilkasko !!! BITTE UM HILFE !!!
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Hallo und guten Abend,

Nach einem Einbruchschaden in meinen 5er habe ich diesen über die Polizei angezeigt und meiner Versicherung mitgeteilt.

Soweit so gut denke ich. Nun bekomme ich von der Versicherung Bescheid das nicht alle kosten übernommen werden.

z.B. würde die Sitzheitzung nicht bezahlt obwohl mir ein Gutachter bestätigt hat das durch das "Aufschlitzen" der Ledersitze die Heizung beschädigt wurde.

oder

z.B. mir nur einen gewissen Betrag des Radio CD Teils mit MID bezahlt weil es ja schon älter ist. Für den Betrag der dafür angesetzt ist bekomme ich weder ein MID noch ein CD Radio.

Ist das so korekt oder sollte ich da evtl. einen Anwalt einschalten um meine Vorderungen durchzusetzen ?
Wer hat solche Erfahrungen gemacht oder kann mir Tips geben ?


Herzlichen Dank schon mal und Gruß
Helmut



Antworten:
Autor: us`wallace
Datum: 24.02.2006
Antwort:
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Einbruchdiebstahl und Teilkasko ist immer so ne Sache. Im Grunde bekommst du nur den aktuellen Zeitwert bezahlt. Wenn es nur ein Autoteilediebstahl ist (Aussenspiegel weg oder so) bekommste du sogar erst alles bezahlt was über der Selbstbeteiligung liegt. Ich musste z.B. die 22 Euro für ne neue Spiegelabdeckung aus eigener Tasche bezahlen.

In deinem Fall passt dies aber nicht ganz. Wenn sie bei einem Einbruchdiebstahl etwas beschädigen werden die Kosten dafür normalerweise auch mit getragen.

Gutes Beispiel: Freund bekommt bei seinem Astra die Tür aufgebogen und der Scheibenwischer wird dafür benutzt. Da der Scheibenwischer nun weg war, aber die Einbrecher nicht rein kamen bekam er den kompletten Schaden bezahlt. Es handelte sich schliesslich um einen Einbruchdiebstahl.

Bei dir könnte ich mir vorstellen dass die Versicherung die Sitzheizung als Vandalismusschaden ansieht. Da haste bei Teilkasko in der Regel wohl immer Pech.

Keine Ahnung obs dir hilft, aber ich würde mich bzgl. dieser Punkte bei der Versicherung informieren.
Autor: Emhelm
Datum: 24.02.2006
Antwort:
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Hallo, us'wallace hat das schon relativ genau geschildert. Beim Teilediebstahl (insbesondere Radioanlage) wird immer nur der sogenannte Zweitwert ersetzt. Dieser wird durch den Sachverständigen festgestellt oder durch den Versicherer anhand bestimmter Tabellen ermittelt. So kann es durchaus sein, dass ein 12 Monate altes Radio vielleicht noch einen Zeitwert von 50 % hat (der Preisverfall in diesem Bereich ist halt sehr hoch). Was das "Aufschlitzen" der Sitze angeht, tippe ich auch darauf, dass der Versicherer hier auf Vandalismus abstellt! Im Gegensatz zur aufgebrochenen Tür oder zum aufgeschnittenen Cabrioverdeck, die der Täter ja überwinden muss, um zu stehlen, macht das Aufschlitzen von Sitzen eben keinen Sinn - also ist es Vandalismus und somit ein Vollkaskotatbestand. Ich würde aber beim Versicherer nachfragen, warum er das nicht bezahlt - begründen muss er es ja.
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Jetzt seid doch mal vernünftig...





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