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Beitrag von: NilZ Date: 23.02.2006 Thema: Unterschied §263 und §265 StGB ---------------------------------------------------------- Hallo! Sind hier Strafrechtler unter uns, die mir bei meinem Problem weiterhelfen könnten? Also ich bräuchte eine Gegenüberstellung von Betrug und Versicherungsmissbrauch. Was sind die wesentlichen Merkmale der Paragrafen? Hatt eventuell jemanan so eine Gegenüberstellung oder kennt eine Internetseite?? THX NilZ ____________________________ Suche Mittelarmlehne für E36 Limo. |
Autor: E36-Freak Datum: 23.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der 265 ist ein sog. Auffangtatbestand für all die Fälle, die nicht unter den Betrug nach 263 fallen, im 265 wird explizid auf den klassischen Versicherungsbetrug eingegangen (z.B. Auto unter Vorwand als geklaut melden und Versicherungskohle kassieren). Ferner ist die Strafandrohung im 265 niedriger als im 263 (bis zu 3 gegenüber bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe) ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen |
Autor: Emhelm Datum: 24.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- So isses :-) Und für alle, die nicht gerade das Glück haben, den StGB-Kommentar im Bücherschrank zu haben, sei die Seite www.dejure.org empfohlen - da finden sich zumindest die Gesetzestexte und ab und an brauchbare Rechtsprechung. ____________________________ Jetzt seid doch mal vernünftig... |
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