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Rechtsberatung, Haus gekauft, Dach kaputt - Geplaudere

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Beitrag von: Wilhelmidelta
Date: 12.02.2006
Thema: Rechtsberatung, Haus gekauft, Dach kaputt
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Hallo, ich habe vor zwei Wochen ein Haus gekauft, dessen Dach laut Besitzer in Ordnung sei und keine Mängel hätte.
Dies hat er im Beisein meiner Eltern gesagt, also inkl. mir 3 Zeugen. Seine Frau war zwar auch dabei, aber die wird kaum gegen ihn arbeiten. Nun hat mein Vater auf dem Speicher eine Stelle entdeckt, an der die Dachkonstruktion feucht ist und wo ein Eimer drunter stand der gut halb voll war mit Wasser. Der Speicher ist teilweise ausgebaut und das Loch ist im unausgebauten und nicht beleuchteten Teil, also selbst bei Tag kaum zu sehen da es nur ein winziges Fenster gibt.
Wir haben daraufhin einen bekannten Dachdecker gebeten, sich das Dach mal anzusehen und herauskam, daß das komplette Schieferdach marode ist und erneuert werden muß. Die Balken und Sparren darunter sind ok, der Belag nicht. Einzelne Schieferplatten konnte man mit dem Finger durchdrücken.......
Nun habe ich zwar noch finanzielle, für die Renovierung geplante, Reserven, die belaufen sich aber nicht auf mehrere tausend Euro die ein neues Dach kosten wird.
Die Frage ist nun, was kann ich tun, sollte der ehemalige Besitzer sich querstellen von wegen Wertminderung und dementsprechender Geldrückzahlung????????

Mfg
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Antworten:
Autor: Pimboli
Datum: 12.02.2006
Antwort:
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Hi!

Wenn es sich um einen verschwiegenen Mangel handelt kannst Du neben der Mangelbeseitigung auch Schadensersatz (für bereits gemachte Aufwendungen in Bezug auf das Dach etc.) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.....je nachdem, welche Pläne Du verfolgst.

Ich würde ihn vorerst mit dem Mangel konfrontieren und dessen fachgerechte Beseitigung verlangen, ansonsten Minderung des Kaufpreises und / oder Schadensersatz für Deine zu erbringenden Reparaturleistungen!

Hast Du den Kaufpreis schon komplett bezahlt? --> anderenfalls Einbehalt geltend machen!

Wurde die Mangelfreiheit im Kaufvertrag festgehalten?

Alex

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Quattro
Ex-E46

Autor: Wilhelmidelta
Datum: 12.02.2006
Antwort:
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Nun der Kaufpreis ist komplett überwiesen worden und im Vertrag steht folgender Absatz:

"Der Käufer ( ich ) hat das Kaufobjekt eingehend besichtigt. Er erklärt, daß bei der Besichtigung keine Mängel festgestellt wurden, die noch vom Verkäufer beseitigt werden sollen. Der Verkäufer erklärt, daß ihm nicht erkennbare Mängel, insbesondere auch Altlasten, nicht bekannt sind. Garantien werden nicht abgegeben."

Dies ist der genaue Wortlaut des Vertrages und ich denke, daß ein untergestellter Eimer eindeutig ein Beweis dafür ist, daß der Mangel bekannt war.

Ich werde den Verkäufer zunächst damit konfrontieren und sehen was er dazu sagt, einen Rücktritt vom Vertrag schliesse ich mal aus, denn ich will das Haus auf jeden Fall behalten.

Jetzt aber der Kracher: Nach einem Anruf beim Verkäufer erfuhr ich von dessen Frau, daß er ( um die 60 Jahre ) etwa zwei Tage nachdem das Geld gebucht war, allein einen Thailand Urlaub angetreten hat!!!!!!

Finde ich doch sehr merkwürdig, besonders da SIE anscheinend keinen Schimmer davon hatte was ein Mann in seinem Alter und mit rund 50.000€ auf dem Konto ALLEIN in Thailand wollen könnte................
Ich hoffe der Kerl kommt nochmal zurück.........

Mfg
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Autor: Pimboli
Datum: 12.02.2006
Antwort:
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Tja, was man wohl in Thailand für 50 T€ so alles bekommen mag?

Der Passus bringt natürlich ne schöne Patt-Situation zustande! Er hat nichts gesagt, Du hast nicht richtig geschaut! :o)

Er kann sagen, den Eimer hättest Du sehen müssen! Gerade beim Hauskauf schaut man sich nunmal jede Ecke genaustens an.

Aber ich würde erst mal auf das Verschweigen dieses Schadens eingehen und schauen, wie er reagiert! Und immerhin hat er durch Unterschrift bestätigt, dass ihm KEINE Mängel bekannt waren! Wer hat denn den Eimer dahingestellt?? ;-)

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Quattro
Ex-E46

Autor: Wilhelmidelta
Datum: 13.02.2006
Antwort:
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Der Eimer stand tatsächlich schon da, ich hab ihn nicht hingestellt.
Da aber nicht ER sondern sein Sohn und dessen Frau da gewohnt haben kann es durchaus sein das er selbst das nicht wusste, aber das ändert ja nichts.......

Mfg
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Autor: Pimboli
Datum: 13.02.2006
Antwort:
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Nein, wenn er Eigentümer und Unterzeichner des Vertrages ist. ER sichert ja die Eigenschaft der Mangelfreiheit zu.
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Quattro
Ex-E46





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Ende des Themas

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