- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Haftpflichtversicherung / Verursacher streitet ab - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: BenE36
Date: 12.02.2006
Thema: Haftpflichtversicherung / Verursacher streitet ab
----------------------------------------------------------
Hallo Freunde^^,
bezogen auf diesen Thread hier

Link

benötige ich eure Hilfe.
Derjenige der den Schaden verursacht hat, streitet ab dies gewesen zu sein (aus Unwissenheit. Drückte auf dem Schlüssel rum und Fenster öffneten sich). Es besteht jedoch meinerseits kein Zweifel an seiner "Schuld" und ich habe noch 2 unabhängige Zeugen die bestätigen können das nur er als Verursacher in Betracht kommt (es sei denn es gibt die Heinzelmännchen, wie er mir weißmachen will).
Wie komme ich an die Kohle seiner Haftpflichtversicherung ???
Habe genau NULL Bock drauf auf den Schaden sitzenzubleiben...
____________________________
Hilf mir meine kostenlose XBox 360 f�r den Handschuhfacheinbau zu bekommen Einfach den Link anklicken, du kannst ebenfalls eine bekommen !
http://xbox360s.freepay.com/?r=27064729



Antworten:
Autor: Marius
Datum: 12.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
So leid es mir für ich tut aber da wirst du wenn der Schadensverursacher dies nicht zugeben will dies nicht ohne rechtliche Beihilfe regeln können. Verstehe nicht warum der das nicht machen will. Die Versicherung schaut sich das sicherlich an und wird zahlen. Er wird nicht hochgestuft oder so da es in der Privat Haftpflicht keine Hochstufung gibt.

Nette Freunde hast du da echt.
____________________________
FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

Autor: jaycobs
Datum: 12.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Scheisse sowas .. kann dir leider auch nichht weiterhelfen, ... aber genau aus dem grund geb ich das auto erst gar nicht (mehr) her .. freund hin oder her .. wenn sowas dann passiert, hört freundschaft manchmal auf ... spreche aus erfahrung :(
____________________________

Autor: abbel
Datum: 12.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
ich würde da erst mal zum anwalt gehen zur erst beratung (ca. 150€) der wird dir da einiges erzählen können.
Und wenns dann vors gericht geht und du gewinnst bekommste deine anwalts kosten auch wieder.

____________________________
Freude am Basteln

suche 1er golf

Autor: Papa76
Datum: 12.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Vielleicht hat er keine Privathaftpflicht? Glaube ich aber nicht, denn das wäre ja akut fahrlässig.
Oder ihm ist tatsächlich nicht bewusst dass er bei der Privathaftpflicht nicht hochgestuft wird so wie Marius schon sagte.

MfG
Papa76
____________________________
"Je fester man davon ueberzeugt ist, im
Recht zu sein, desto natuerlicher ist der
Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln
dahin zu bringen, ebenso zu denken."
George Orwell


Autor: sanituning
Datum: 12.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
vieleicht haette man seinen kumpel drüber informieren sollen was er mit dem auto tun und lassen soll.

ist ja auch nicht gerade der normalfall das man per knopfdruck auf ner fernbedienung das fenster auf und zu macht.

zv,alarm usw alles normal.aber fenster auf und zu?

spätetsens wenn du kinder hast die mitfahern weisst du das sowas eh müll ist.

aendert aber nichts an der tatasaceh das wenn es wirklich nen kumpel ist dafuer aufkommen sollte.

rechtlich waere noch zu klaeren ob seien versicherung dafeur eintreten muss udn ob da sein verschulden vorliegt.

die versicherung wird sich das schon so drehen das du ihn vorher über eine unnormale fenster fernbedienungsfunktion hättest informieren müssen.

bei fernbedienungen muss man halt damit rechnen das gewollt oder ungewollt mal nen knöpfchen gedrückt wird.

die versicherung wird die schuld schon auf dich abwälzen udn hat vermutlich gute chancen dabei.

übrigends ist das erste beratungsgespraech bei einem anwalt kostenlos.wenn nicht,dann hat man wohl den falschen anwalt.
da gibts auch ne regelung für.

gruss sascha


____________________________
www.sanituning.de und www.chromparadies.de

Autor: luckyman.2002
Datum: 12.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hallo,
mal ne Frage:
Zahlt eine Privat Haftpflicht daß überhaupt?
Ich meine mal gelesen zu haben, daß eine Privat Haftpflicht keine Schäden Fahrzeugen zahlt.
Dafür ist ja die KFZ-Versicherung da.
Denn wenn ich mit einem anderen Fahrzeug (bzw. eines Kumpels) einen Unfall mache zahlt das meine Privat Haftpflicht auch nicht.

Gruß Sven
____________________________

Autor: E36-Freak
Datum: 12.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Das kommt drauf an, ob der verursachte Schaden in Zusammenhang mit dem Führen/Gebrauch des Wagens steht (z.B. beim Einsteigen, um los zu fahren).
____________________________
Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: Orgi
Datum: 13.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Die Privathaftpflicht bezahlt da gar nichts aus dem einfachen grund weil die nie für geliehene sachen bezahlen.
Das weis ich weil ich bei meiner vor kurzem nachgefragt habe ging zwar um ein Digitalkammera aber ist ja egal und als ich dann geliehen sagte bremmste er mich schon aus und sagte das geliehene sachen grundsätzlich nicht versichert sind.
Hab das dann einem arbeitskolegen erzählt der sagte mir dann auch das er vor kurznm einen schaden gemeldet hat (bei einer anderen versicherung) da hat er auch gesagt das es ihm geliehen wurde und die haben auch gleich nein gesagt.
Wenn müsste das ungefähr so gelaufen sein dein auto stand mit offener scheibe bei dir oder ihm vorm haus er läuft mit einem vollen eimer wasser am auto vorbei stolbert un schüttet dem eimer ins auto. Ist jetzt nur ein beispiel aber so würde das gehen aber wenn er sich eh weigert dann wird das wohl nur über einen anwalt und gericht gehen.
Autor: BenE36
Datum: 13.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
ersteinmal vielen dank für die zahlreichen antworten.
habe gestern nochmal mit ihm gesprochen und er zieht es nach wie vor ins lächerliche, was mich natürlich total ankotzt.
was das thema geliehen angeht...keine sorge, ich lass mir da etwas einfallen ;-)...

jungs, ehrlich...das war mir echt eine lehre was mein eigentum angeht. wie man bereits aus anderen threads entnehmen kann bin ich z.zt. noch in der ausbildung und habe echt lange für dieses auto gespart. zudem wird es natürlich auch noch leidenschaftlich gepflegt....und jetzt sowas....die scheiße selbst zu bezahlen kann ich mir nicht leisten und ich sehe auch nicht ein jetzt mit einem versauten auto zu fahren.

ich werde nochmals versuchen "vernünftig" mit ihm zu reden, unter freunden muss sowas ja nicht unbedingt über den anwalt laufen (wünsche ich mir jedenfalls)...
für die, die es interessiert...ich halte euch auf dem laufenden

mit besten grüßen
ben
____________________________
Hilf mir meine kostenlose XBox 360 f�r den Handschuhfacheinbau zu bekommen Einfach den Link anklicken, du kannst ebenfalls eine bekommen !
http://xbox360s.freepay.com/?r=27064729

Autor: Emhelm
Datum: 13.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi BenE36, unabhängig ob Dein "Freund" eine Privathaftpflicht hat und unabhängig, ob diese einen Ausschluss für Schäden an fremden Sachen hat, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind - die Frage ist, ob Dein Freund zum Schadenersatz verpflichtet ist. Und das ergibt sich aus dem oft zitierten § 823 BGB... meiner Meinung nach klare Verschuldenshaftung, Du bist als Geschädigter zwar in der Beweispflicht, aber mit 2 Zeugen ist das eine klare Sache. Und Dein "Freund" sollte sich über eines im Klaren sein: wenn Du Ihn verklagst, so ist er als Beklagter "Partei" und sagt vor Gericht somit rein gar nichts mehr - sieht ziemlich schlecht für Ihn aus, oder? Lass Dich in dieser Sache mal wirklich von einem Juristen beraten, vereinbar vorher, dass für das erste Gespräch keine Gebühren anfallen - manchmal hilft ein nettes Schreiben vom Anwalt doch mehr als tausend Worte.
____________________________
Jetzt seid doch mal vernünftig...

Autor: BenE36
Datum: 13.02.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
@Enhelm

vielen Dank für deinen Beitrag.
Das ganze hört sich natürlich recht eindeutig an. Da ich Rechtsschutzversichert bin, wird das wohl die letzte Alternative sein falls wir uns nicht so einigen können.....
____________________________
Hilf mir meine kostenlose XBox 360 f�r den Handschuhfacheinbau zu bekommen Einfach den Link anklicken, du kannst ebenfalls eine bekommen !
http://xbox360s.freepay.com/?r=27064729





==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile