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Heckspoiler-M Fahrwerk - 3er BMW - E36

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Beitrag von: loewe
Date: 09.02.2006
Thema: Heckspoiler-M Fahrwerk
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Muß ich für einen Heckklappenspoiler eine ABE haben bzw. muß er eingetragen sein wenn man zum Tüv fährt.hab nämlich weder das eine noch das andere.Das gleiche auch mit dem M-Fahrwerk da habe ich auch nichts eingetragen.Kann das sein das im Brief die gesamt Höhe des Wagens dafür evtl. niedriger eingetragen ist und das zählt?Wäre um Tipps sehr dankbar-muß bald zum Tüv.Vllt. könnte jemand bitte bei seinen Brief nachschauen welche Höhe des Wagens er eingetragen hat.320 Coupe Bj.93
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Antworten:
Autor: Lemmi
Datum: 09.02.2006
Antwort:
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Hallo

Frag einfach mal die netten Mitarbeiter beim BMW Händler, die können dir am besten darüber Auskunft geben. Fallts du eine ABE brauchen solltest, drucken dir die ABE bei BMW aus! Ich hoff ich konnt dir weiterhelfen!

MfG Lemmi
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BMW FOR EVER!!!

Autor: Dying
Datum: 09.02.2006
Antwort:
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Das M-Fahrwerk ist in deinem Schein enthalten, daher Eintragungsfrei, solang du noch die originalen Federn hast. Stoßdämpfer sind eh eintragungsfrei.

Beim Heckspoiler musst du eine ABE haben oder ein TÜV-Gutachten, damit du durch den TÜV kommst. Wenn nur ein TÜV-Gutachten vorliegen sollte, musst du den Spoiler erst eintragen lassen.
Hast du einen BMW-Heckspoiler, so sind die eintragungsfrei (für den M-Technik Class II gibt es Auflagen in der ABE).
Entweder bekommst du eine Freigabeliste oder eine einzelne ABE bei BMW.
In der Freigabeliste gibt es die Auflagen, dass M-Technik nur komplett verbaut werden darf und Sonderzubehör nicht mit M-Technik gemixt verbaut werden darf.
In den einzelnen ABEs ist davon nicht die rede, außer beim Class II Heckspoiler.
Da müssen M-Technikfront, M-Lippe und GT-Ecken zusätzlich zum Heckspoiler verbaut sein.




Bearbeitet von - dying am 09.02.2006 08:59:47




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