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Beitrag von: -=zZz=- Date: 08.02.2006 Thema: keine ABE für Led Rückleuchten :-( ---------------------------------------------------------- Hi Leute, Ich war gestern bei der Dekra und habe keinen TÜV bekommen :-/ weil meine Led´s (Rückleuchten von FK)keine ABE haben!! Die haben nur diese E-Prüfnummer und er meinte das reiche nicht aus...*grummel* was kann ich tun? Rufe heute erstmal bei FK-Tuning an.. Hat jemand das selbe Problem? MFG Z |
Autor: HARTGE H5 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- was ist den das fürn scheiß haste den noch die orginalen rüllis mach die erstmal rein ____________________________ www.tuningprojekt.de |
Autor: Limo320 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was war das denn für Tüvler??? Sicher reicht das E zeichen aus,dafür ist es ja da :-)) gruß Ps. Fahr zu nem anderen!!! ____________________________ <<<--- Fotos & Bastuck Video!!! |
Autor: HARTGE H5 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- also hab nen kumpel mit nem tuning shop der fk vertreibt mal sehn ob der was dazu sagen kann ____________________________ www.tuningprojekt.de |
Autor: peppy1002 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich habe sie zwar nicht mehr drin, aber ich hatte bei keiner kontrolle bis jetzt probleme mit den teilen, und tüv habe ich mit denen auch bekommen. ____________________________ Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen! Mein Schatz |
Autor: Dying Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Druck dir das mal aus und frag den Prüfer, ob es jetzt reicht... Bearbeitet von - dying am 08.02.2006 08:50:21 |
Autor: juhy84 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gott is der Düffler einer gewesen!? War es der Lehrling? Die Reinigungskraft? Ein Spaßvogel? Eine Frau? Würde zu ihm hingehen und dem nen Zeitungsausschnit mit Stellenanzeigen auf den Tisch knallen! ____________________________ RegionalteamNiederbayern Mitglied des verruchten Regionalteams Niederbayern. Der Pisspage des Dalai-Lama - Fear and Loathing |
Autor: E36Touringfreak Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ein E-Prüfzeichen müssen sie akzeptieren, da kann kommen was will!!! Jetzt mal zu FK: Vor 3 Jahren hat en Kumpel von mir nen blauen 4er Golf gehabt und hat Frontsw und rülis von FK gehabt. Da unser netter Tüvprüfer nicht da war mussten wir zu nem anderen. Der hat wegen Rülis und sw balawer gemacht..... zu Recht. Nach ner Woche meldete sich das STVA bei meinem Kumpel das sie die Plakete abkratzen kommen würden... Warum??? FK vertreibt Teile auf denen E-Prüfnummern stehen die noch nicht genehmigt sind oder die es nicht gibt.... Die Sache war bei Gericht!!! Ende der Geschichte: FK hat ihm das Geld für die Teile gegeben, er durfte die Teile behalten und hat nen Gewindefahrwerk für lau bekommen..... ____________________________ Gruß E36TouringFreak !!!!Back in Black!!!! |
Autor: kieni Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist mir auch schon passiert... bin dann erst beim tüv direkt gewesen, die haben meine m-spiegel (nicht original bmw) angemeckert... es ist auch ein e-prüfzeichen drauf aber das allein reicht nicht, weil das jeder draufmachen kann ... danach war ich bei der dekra... die ham mir das gleiche erzählt... irgendwo kann ich das auch verstehn, dann so ein kleiner kreis mit nem E und ner zahl drin ist leicht zu fälschen... einfach n stück heisses eisen mit dem logo ins pvc drücken und fertig... |
Autor: Dying Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leute, der TÜV muss euch beweisen, dass das E-Zeichen nicht passend zum Bauteil, Fahrzeug etc. ist oder gewisse Dinge nicht der STVO bzw. STVZO entsprechen. Das E-Zeichen allein genügt, wenn restliche Bestimmungen der STVZO berücksichtigt wurden! Wenn ein E-Zeichen nicht genügt, dann baut mal schnell eure original Spiegel, Fensterscheiben, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten ab, oder habt ihr etwas dafür einen Wisch??? Das kann ja jeder eingeprägt haben... wenn ich so einen Blödsinn höre! Es ist deren Aufgabe das zu überprüfen, nicht eure! |
Autor: kieni Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja... du sprichst da von originalteilen... die haben sicher das e zeichen... aber weiss das mal nach an teilen die definitiv nicht original sind? und wiso muss mir der tüv nachweisen dass die teile nicht passen? ich hab beim kauf darauf zu achten dass die passen und eine abe vorzulegen... du kannst nicht vom tüv verlangen gutachten für alle möglichen teile parat zu haben... das können dir die nie nachweisen... aber egal jetz... was mich interessiert... e-prüfzeichen gibts aber doch nur auf teile die vom hersteller (also bmw) freigegeben sind an dem entsprechenden fahrzeug oder? Bearbeitet von - kieni am 08.02.2006 12:58:34 |
Autor: Dying Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- E-Prüfzeichen hat nichts mit Herstellerfreigabe zu tun. Die Hersteller müssen selber ihre Fahrzeuge und Anbauteile für die Zulassung freigeben lassen. Die E-Zeichen sind aufgeteilt nach europäischen Ländern, wo dieses Teil zugelassen wurde. Diese sind in allen europäischen Ländern zulässig. Bei BMW wurden auch nicht alle in Deutschland (E1) zugelassen. Manche Teile haben Zulassung E4 oder E6. Wie gesagt, ihr braucht keine ABE oder Zulassung für Anbauteile mit E-Zeichen, egal ob Original oder Fremdfabrikat-Zubehör für euer Auto. Wenn ein Prüfer meint, dass dieses Anbauteil nicht für dieses Fahrzeug ist, kann er die Unterlagen für das E-Zeichen in der KFZ-Verwaltungsstelle des entsprechenden Landes anfordern. E1 kann er relativ schnell einsehen. Bei Rücklichter, Scheinwerfer und Spiegel sollte es nie Probleme geben. Falls doch, sollte der Wisch, den ich online gestellt habe, genügen. Der Halter des zu prüfenden Autos ist nur in der Bringschuld, wenn kein E-Zeichen vorhanden ist. Bearbeitet von - dying am 08.02.2006 14:24:41 |
Autor: Limo320 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so schauts aus! Versteh auch nicht,wie man sich von sonem Tüvler einschüchtern lassen kann und wieder abzischt! gruß ____________________________ <<<--- Fotos & Bastuck Video!!! |
Autor: Papa76 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das stimmt imho so nicht, dass alles was E-Prüfzeichen hat auch uneingeschränkt im STVZO-Bereich zugelassen ist. Gelbes Franzosenlicht hat auch ein E-Prüfzeichen und ist in Deutschland nicht zugelassen. Ebenso 100Watt Lampen. Die sind auch mit nem E-Prüfzeichen versehen, trotzdem sind sie in Deutschland zwar für Bootsscheinwerfer, jedoch nicht im Straßenverkehr zugelassen. MfG Papa76 ____________________________ "Je fester man davon ueberzeugt ist, im Recht zu sein, desto natuerlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell |
Autor: Limo320 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn ich vom E zeichen rede,mein ich e1! Hätt ich vielleicht noch dazu schreiben sollen. gruß ____________________________ <<<--- Fotos & Bastuck Video!!! |
Autor: Papa76 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Da haste recht. Dying erwähnt aber ausdrücklich auch nicht in D zugelassene Teile mit E-Prüfzeichen. MfG Papa76 ____________________________ "Je fester man davon ueberzeugt ist, im Recht zu sein, desto natuerlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell |
Autor: Dying Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Papa76 Zuvor hatte ich das geschrieben: "...der TÜV muss euch beweisen, dass das E-Zeichen nicht passend zum Bauteil, Fahrzeug etc. ist oder gewisse Dinge nicht der STVO bzw. STVZO entsprechen. Das E-Zeichen allein genügt, wenn restliche Bestimmungen der STVZO berücksichtigt wurden!" ____________________________ Bearbeitet von - dying am 08.02.2006 15:06:55 |
Autor: Papa76 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ok, sorry mein Fehler. Das sind natürlich die entscheidenden Feinheiten. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. MfG Papa76 ____________________________ "Je fester man davon ueberzeugt ist, im Recht zu sein, desto natuerlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell |
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