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Beitrag von: Axl Rose Date: 07.02.2006 Thema: Überrollkäfig - Eintragung möglich? ---------------------------------------------------------- Hey. Hab da mal ne Frage: Angenommen ich kauf mir nen Käfig für meine Limo, auf was muss ich da achten? Ist eine Eintragung möglich? Wenn ja unter welchen Auflagen? Über ein paar Infos würde ich mich freun. Greetz ____________________________ Life Fast, Love Hard & Die Young You not gonna look so good, when your face´s ripped of - your bad day just got worse... |
Autor: Doedelhai159 Datum: 07.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ma abgesehn davon das man sich eher kein überrollkäfig in eine limosine einbaut(also hab ich zumindest noch nie gesehen. wenn dann coupe bzw 2 türer), sollte eine eintragung machbar sein. wenn du dir ein einbausatz gekauft hast/ kaufen wirst, solltest du darauf achten das da ein teilgutachten dabei is. der man vom tüv wird dir dann schon sagen was du beim einbau falsch gemacht hast und was noch zu ändern is. und wenn du dir ein selber bauen willst, dann geht das nur über die einzelabnahme. und die is wie wir alle wissen etwas kostspieliger. aber am besten is immer du lässt es von jmd machen der es gleich mit eintagen wird. is dann nur die teuerste variante. aber das ganze ist natürlich machbar. sollte dein auto ja sicherer machen, und immerhin ist das ja die aufgabe vom tüv oder? Bearbeitet von - Doedelhai159 am 07.02.2006 21:01:38 |
Autor: Axl Rose Datum: 07.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab da mal im I-Net so ein Bild von einer gelben e36 Limo mit Käfig geshen udn hat mir tierisch gut gefallen! Also bei dem Käfig-Set ist ein Motorsport-Gutachten dabei. Aber mit Abpolsterungen müsste das doch gehen. Set ist von WIECHERS! ____________________________ Life Fast, Love Hard & Die Young You not gonna look so good, when your face´s ripped of - your bad day just got worse... |
Autor: Doedelhai159 Datum: 07.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- der überrollkäfig von wiechers ist tatsächlich auch für die limosine geeignet. aber von einem gutachten hab ich noch nichts gelesen. sollte dennoch kein problem sein bei der eintragung. wird nur teuer ohne teilgutachten. ____________________________ |
Autor: CompactO Datum: 07.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- die von wiechers sind ohne eintragung eintragbar, muß nur anständig verbaut sein und das schutzzeugs rum, ____________________________ |
Autor: Roadrunner27 Datum: 07.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also, ein Überrollkäfig stellt ja eine zusätzliche Versteifung des Fahrzeuges da, genau wie eine Domstrebe. Man erhöht damit quasi die Sicherheit des Fahrzeuges. Teile die die Sicherheit des Fahrzeuges erhöhen sind eintragungsfrei. Siehe --> Domstreben --> müssen nicht eingetragen werden. Gruß Stephan ____________________________ |
Autor: Doedelhai159 Datum: 07.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- domstreben stellen auch keine gefahr für die insassen dar. überrollkäfig hingegen kann bei schlechter verarbeitung tödlich für fahrer und mitfahrer sein --> daher eintragungspflichtig. ____________________________ |
Autor: CompactO Datum: 07.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie es genau ist mit der eintragung kann ich nicht sagen ich weiß nur das bei der fa wiechers ein homologationsgutachten und eine festigkeitsbescheinigung beiliegt. ansonsten wird nichts ausser dem einbaumaterial mitgeliefert ____________________________ |
Autor: Insane76 Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich habe schon Käfige von Wiechers und von Heigo verbaut. Käfige und Bügel müssen immer eingetragen werden. Mit der Eintragung selber gab es nie ein Problem, da immer entsprechende Gutachten mit dabei waren die für den TÜV i.O. waren. Grundsätzlich kann man einen Käfig auch in 4-Türige Autos bauen. Spricht nichts dagegen. Normalerweise werden die hinteren Sitze dann ausgetragen, wegen den Verstrebungen. Es gibt jedoch Ausnahmen! Bei allen Käfigen muss der Käfig im Kopfbereich ausreichend gepolstert werden. |
Autor: Orgi Datum: 08.02.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Müssen aufjedenfall eingertragen werden sollte aber normal kein problem sein kumbel von mir hatbügel eintragen lassen der hatte da gar nichts dafür tüv hat halt mit schlagbuchstaben eine kennzeichnung gemacht und vertig. Ausbolstern musste er halt auch im kopfbereich. |
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