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Beitrag von: B.Tuning Date: 09.01.2006 Thema: Schei.... FK Fahrwerk ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator McClane am 15.01.2006 um 00:23:34 in dieses Forum verschoben. Tag Leute, was soll ma dazu sagen. Hab in mein Cabrio e36 328 das FK Fahrwerk 75/40mm einbauen lassen. Heute beim Tüv wollte Felgen auch gleich eintragen sagt der nette Prüfer sorry dein Auto ist mind. 1-2cm zu tief, zu wenig Bodenfreiheit!!! WHY? wieso verkauft FK ein Fahrwerk das man nie eingetragen bekommen kann?? Bereifung sind 17 Zoll Felgen.. Wie bekomme ich den Bock jetzt nen 1 cm höher?? Tips!! Von Weitec kostet so ein Höherlegungssatz 75€ (keine Ahnung was da alles dabei ist) also bitte um ernstgemeinte vorschläge!! P.S: Meint das hätte sie vorher Überlegen sollen ( hä??) das Fahrwerk bekomm ich ja nicht mal mit Winterreifen eingetragen die haben doch den Arsch offen.. ____________________________ Diagnose & Tuning auf www.abidig.de Bearbeitet von - McClane am 15.01.2006 00:23:34 |
Autor: Marius Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also sorry aber 75/40 ist halt extrem tief. Nicht einmal meiner ist vorne 75 cm unten sondern max. 65 cm. Das sind eben die nachteile wenn man sich bei so einer hohen tieferlegung keine gedanken über ein Gewinde macht und vorher messen wäre doch auch eine gute idee gewesen. An der HA hast du eine Netonverstellung und kannst hochschrauben bis zu 3 cm tja und vorne wirst du dir wohl 2 neue Federn kaufen müssen. Oft ist weniger mehr! ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: B.Tuning Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Komisch ist nur das im mein Coupe das gleiche Fahrwerk war und da gabs keine Probleme. Jetzt hat mir einer vom Autoteileshop gesagt. FK schweisst den Federteller bissle Tiefer weil es sind die gleichen Federn wie beim 60/40mm. Was bringt mir ein Fahrwerk mit Gutachten und des ist nicht Eintragbar?? ich mach mehr luft in die Reifen ;-) hehe und hab mir überlegt die Domlager oben an den drei schrauben zu unterlegen!! ____________________________ Diagnose & Tuning auf www.abidig.de |
Autor: B.Tuning Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- HA hat keine Nutenverstellung das haben doch bloss Fahrwerke wo Stoßdämpfer und Federn zusammen sind und nicht sepperat wie beim e36 ____________________________ Diagnose & Tuning auf www.abidig.de |
Autor: Marius Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Fahrwerk bekommst du eingetragen es hat aber auch sehr viel mit dem Stoßstangentyp zu tun. Zu tief ist auch so eine sache! Was ist zu Tief? Bodenfreiheit der Stoßstange, das Kennzeichen, die Lichtaustritskante? Wenn du das unterlegst wirst du trotzdem nicht die TÜV Bedinungen erfüllen können da du nicht mehr als 1 cm unterlegen kannst. ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: tschamil Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- probiers mit nem schlechtwegepaket von bmw oder mit nem anderen tüv. |
Autor: WhiteHorse Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tieferlegungswerte sind CA. Werte! Da hat FK keine Schuld. Das sieht man ja auch bei Serienfahrwerken der eine 3er steht da wie ne eins und ein anderer sieht aus als würde der gleich abheben. |
Autor: Nilsen*82 Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- anderer tüv!!! und ne mindestbodenfreiheit gibtz in deutschland nicht...:P wie hoch ist denn dann deine lichtaustrittskante??? und wo hat er denn die besagte "mindestbodenfreiheit" gemessen?? ____________________________ der Nilz wars... Bearbeitet von - Nilsen*82 am 09.01.2006 23:26:49 |
Autor: bmwfan85 Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi ich kann euch mal eine schöne geschichte erzählen hab mir im september ein e30 gekauft als winterauto ein kumpel von mir hat noch nen satz federn rumfliegen gehabt den eingebau und zu tüv (auch 70/40) gut musste auf die rampe drüberfahren wo ja die teile rechts und links 5 cm hoch sind keine chance der prüfer trage ich nicht ein dafür komme ich ja in knast gut vom hof gefahren heim zu mir vorne auf die dämpfer ca links und rechts 3 cm federwegsbegrenzer reingebaut dann zum tüv und eingetragen der war so blöde und hat das net gemerkt (war der selbe prüfer wie beim ersten mal) was soll man da noch sagen mfg bmwfan85 |
Autor: Marco535 Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wir hatten damals ähnliche Probleme. Angeblich war die Lichtaustrittskannte beim ersten messen 3 cm zu niedrig. Beim 2. messen waren es dann nur noch 2 cm. Eintragung wurde nicht vorgenommen. Lösung: Luftdruck auf der Vorderachse extrem erhöht, Luftdruck an der Hinderaches auf minimum reduziert. Dazu noch ne Basskiste und allerlei schweres Gerümpel in den Kofferraum. Bei nem anderen TÜV wurde dann das Fahrwerk ohne Probleme eingetragen. ____________________________ ***Klingonen-Kreuzer Kapitän*** Meine kleine Homepage |
Autor: Starcrunch Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Soso. Das sind ja wiedermla geile Aussagen die hier getroffen werden... ____________________________ Neue Compact Pics |
Autor: Marius Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nilsen*82 gerne kläre ich dich auf welche auflagen in jedem Gutachten eines Fahrwerks stehen : ) 8 cm Bodenfreiheit bei festen Stoßstangen, 6 cm bei irgendwelchen Plastiklippen ala Golf 2 / 3, 50 cm hoch muss die Lichtaustrittskante sein von den Scheinwerfern zum Boden und 20 cm hoch muss vorne die Unterkante vom Kennzeichen zum Boden sein. Zudem muss natürlich auch die freigängigkeit von den Reifen im eingeschlagenen zustand gegeben sein und teilweise gibt es ein festes mass von der Radmitte zur Börtelkante das du einhalten musst. Bearbeitet von - marius am 10.01.2006 09:52:07 |
Autor: BA KX Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also marius mein auto ist auch vorne 75mm tiefer und finde es überhaupt nicht extrem tief, wie du es schreibst. |
Autor: Marius Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja du hast aber auch noch die originale BMW Frontschürze dran. Mach mal nun wie du planst die M Tech II drauf dann liegst du auf dem Boden mit den ecken. Selbst wenn du die M3 E36 Stoßstange draufmachst wirst du probleme haben. ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: Insane76 Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es stimmt, dass in manchen Gutachten etwas über die einzuhaltende Bodenfreiheit drin steht, aber laut Tüv-Vorschriften gab es bisher nur eine Bestimmung die lautet: "es ist auf ausreichend Bodenfreiheit zu achten". ich weiß nicht, ob das inzwischen geändert worden ist, früher war das noch so. Eine ähnliche schwammige Gesetzesformulierung gibt/gab es für die Polsterung von Sitzen bei umgebauten Motorrädern ("...aureichende Polsterung...."). Kann gut sein, dass dies inwzischen konkretisiert worden ist, da ja eh alles strenger wird. |
Autor: untermieter1 Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde auch zu einem anderen Tüv fahren... und dann nochmal zu einem anderen... Muss ja gehn wenn das Gutachten dabei ist. Es wird auch nich überall die Höhen nachgemessen. |
Autor: Nilsen*82 Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich zittiere mal aus dem VdTÜV Merkblatt 751: hab mich mal mit dem thema beschäftigt, und im netzt geforscht. das ist das einzige dokument der stvo, indem überhaupt etwas zu diesem htema niedergeschrieben ist!!! In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht. das der gesetzestext! in meinem 2005er gutachten vom fk-gewinde steht auch die anmerkung an genau dieses merkblatt. hier sind aber 80mm und 70mm zu formelastischen bauteilen aufgeführt... @marius: ich kann dir auch gern noch die mindesthöhen von nebelschlussleuchten und der gleichen nennen, wenn du willst... ;) und dann nochmal: es gibt in deutschland keine vorgeschriebene mindestbodenfreiheit... ____________________________ der Nilz wars... |
Autor: Nilsen*82 Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ba kx: vielleicht ist deine stoßstange vorn nicht tief... aber leg dich mal neben dein auto auf höhe der vorderen wagenheberaufnahme und sieh dir mal den unterboden an... da is bei dir denn, in arger bodennähe, nen träger vom unterboden... ____________________________ der Nilz wars... |
Autor: Orgi Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du musst nurzum richigen tüv dann geht das auch ich habe lichtaustritskante 46cm. An der stoßtange vorne nach dem fahrwerk einbau und der neuen rad reifen kobi 90mm tiefer und der trräger am unter boden vorne am einstig hat noch 6cm und ist eingertragen ging halt alles so mit dem auffahren auf die keile und so weiter aber es ging das mit der lichtaustrittskannte hat er vergessen oder nicht gewusst. |
Autor: Marius Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nilsen*82 danke aber als ich 6 Monate bei FK gearbeitet habe und täglich mehr als genug fahrwerke verkauft habe sowie mich mit zig Tüvprüfern immer unterhalten habe ist mir dieses Thema ziemlich vertraut. ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: B.Tuning Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also kurze Aufklärung. BMW e36 ist die Tiefste feste Karosserie Stelle kurz hinter den Vorderreifen der Unterboden. Bei BMW e30 6 Zyl. die Ölwanne. Weitec höherlegungsgummi kosten 70€ die spinnen doch!! da fällt mir schon was besseres ein VA auf Federwegsbegrenzer eintragen und wieder raus den Scheiss.. Mein Cabrio ist kein Familienauto deshalb wird er diese Max. beladung nie erhalten. Und ihr könnt sagen was ihr wollt FK ist ein sehr großer Saftladen nur kompetenz. Und das gleiche FAhrwerk wurde in mein Coupe e36 6 Zyl. eingebaut höhenunterschied ca 3cm das ist ne Menge. ____________________________ Diagnose & Tuning auf www.abidig.de |
Autor: Starcrunch Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Nilsen Du kannst diesen Vortrag ja mal bei der nächsten Kontrolle dem Grünen halten. Der wird dann nachmessen und wenn du weniger als die 7-8cm hast an der tiefsten festen Stelle, wird er dir die Kiste trotzdem still legen ____________________________ Neue Compact Pics |
Autor: fibi Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Musst ja bedenken, dass dein 2,8 er, vielleicht noch mit Klimaanlage mehr Gewicht auf die Vorderachse bringt als z.B. ein 320 er ohne Klima.Deswegen sind die Tiefenangaben auch immer nur in ca. angegeben. Leider ist es beim TÜV so, dass es immer im ermessen des Prüfers liegt, ob er dir die Sachen einträgt. Bin mal beim TÜV vorgefahren, und wollt mir ne Rad-,Reifenkombi, Fahrwerksänderung, und Sportlenkrad eintragen lassen.Wurd nix, weil die Reifen angeblich geschliffen haben, und er den Tacho nicht mehr ablesen konnte, weil der obere Rand des Lenkrads ihn verdeckt hat. Nur mal so als Anmerkung, das Lenkrad hatte ne ABE. Bin dann in nen Tuning-Zubehörladen gefahren (würd ich dir auch empfehlen), und hab mir von denen ne Tüvadresse geben lassen.Der hat das dann eingetragen (mit Fahrversuch).Da hat nix geschliffen, und das mit dem Lenkrad war ihm egal, weils dafür ja ne ABE gab. Mfg |
Autor: Nilsen*82 Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: mit sowas haben wir hier eigentlich keine probs, aber würde ich im zweifelsfall sowieso machen...:D und welcher polizist weiß schon, wo beim 3er die tiefste feste stelle ist... und selbst wenn, solange ich den verkehr nicht behindere, z.b. an bahnübergängen oder so, sollte das kein prob sein. wie gesagt, selbst wenn, würd ich ihn fragen, wo das mit der mindestbodenfreiheit steht... was meinst du, wie viele mich schon wegen dem verstzten kennzeichen angehalten haben, und dann doch kleinbei geben mussten... *lacht* [gray]____________________________ der Nilz wars... Bearbeitet von - Nilsen*82 am 11.01.2006 18:35:01 |
Autor: ThaFreak Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Name und Dienstnummer geben lassen und dann ne Beschwerde machen. Was vorgeschrieben ist: - Abstand Kennzeichen - Lichtaustrittskante Zur Bodenfreiheit gibt es keine gesetzlichen Vorschriften! |
Autor: B.Tuning Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Langsam glaube ihr seit ganz von der Frage abgekommen. Ihr diskutiert hier sorry irgend ein Scheiss. Ich wollte wissen wie ich mein BMW 1cm höher bekomm für wenig Geld und ihr fang an mit Abrisskante etc. Ich arbeite in ner KFZ Werkstatt und habe auch viel mit Polizei und Tüv zu tun. Also ein Tüv-Mensch darf dir alles eintragen solange er den Beruf-Rang(Igineur etc.) hat er kann dir sogar ein Fahrzeug eintragen wo nur 1cm vom Boden weg ist. Aber ein Polizist kann dir wenn er meint die Verkehrsicherheit ist nicht gegeben das Fahrzeug vorübergehend Still legen auch wenn alles eingetragen ist.. da ist die Idiologie Deutschland und seine Gesetze!! ____________________________ Diagnose & Tuning auf www.abidig.de |
Autor: ThaFreak Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es nur um 1cm geht, dann mach (wie bereits erwähnt) vorne mehr Luft in die Reifen und hinten etwas weniger. Ansonsten mit Federwegsbegrenzern etwas nachhelfen. Oder andere Alternative: Anderen Prüfer suche, der bei 1cm (!!!) mal ein Auge zudrückt.. |
Autor: Marco535 Datum: 12.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zusätzlich noch volltanken und irgendwas schweres in Kofferraum legen. Dann sollte 1 cm kein Problem sein. ____________________________ ***Klingonen-Kreuzer Kapitän*** Meine kleine Homepage |
Autor: Polysofty Datum: 12.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die anderen haben es zwar schon gesagt, fahr zu nem anderen TÜV!! 75mm in allen ehren, da geht noch mehr und auch eingetragen! gruß polysofty ____________________________ Photostory ...oder darf's ein wenig mehr sein? Polysofty.de |
Autor: Night Rider Datum: 13.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- 75 mm ?? es gibt e 36 die sind vorne und hintern 100 mm tiefer, eingetragen, das geht doch auch war einfach ein scheiß Prüfer!! |
Autor: Orgi Datum: 13.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meine meinung fahr einfach mal zu einem anderen das geht normal aufjedefall noch. |
Autor: Nilsen*82 Datum: 13.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hinten 100mm halt ich fürn gerücht... wie soll denn das aussehen... ____________________________ der Nilz wars... |
Autor: Marius Datum: 14.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich kann mir auch keinen E36 vorstellen der vorne 100mm tief ist. Habe ich ehrlichgesagt noch nie gesehen außer bei Airride. 70mm - 75mm ist auf 17 Zoll Felgen schon extrem tief und nur wenige erfüllen da die Auflagen. ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: Orgi Datum: 14.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hinten kann ich mir das auch nicht vorstellen aber vorne geht das schon mit 17zoll weis ich nicht aber mit 16 aufjedenfall und das da noch alles im legalen beraich ist aht aber glaube ich auch keiner gesagt das geht auch gar nicht zumindestens was die lichtaustrittskante angeht. Die ist danach aufjedenfall zu tief aber wie gesagt irgendeiner trägt es schon ein. Auserdem waren es ja nur beispiele eben das er einfach noch mal zu einem anderen gehen soll und nicht gleich bei dem ersten sagt das bekomm ich so nie eingertragen. Der erste bei dem ich war hat mir auch was von tod und teufel erzählt und der zweite hats einfach unveräntert eingetragen. |
Autor: Nilsen*82 Datum: 14.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- mit den auflagen is beim e36 sowieso so ne sache, was ins besondere die lichtaustrittskannte angeht. :( ____________________________ der Nilz wars... |
Autor: Orgi Datum: 14.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist nur sch... und nichts anderes die kann man eigentlich fast nicht einhalten wenn man es etwas tiefer haben will auser halt große felgen nicht zu sehr tieferlegen und dann halt ewig tiefe schweller und stoßstangen ran aber noja. |
Autor: McClane Datum: 15.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sorry, aber deiner sieht nicht nach echten 75mm vorne tiefer aus. Nicht überall wo 75 drauf steht ist auch 75 drin. Und vor allem nur Federn. Hab mein Gewinde mal echte gemessene 70mm runter gehabt. Da waren vorne die Reifen im Radkasten verschwunden, wie bei dir an der HA. @B.Tuning Du hättest präzisere Antworten bekommen, wenn du die Forumsregeln gelesen und einen aussagekräftigen Betreff gewählt hättest. ____________________________ MfG Thorsten 91er Limo Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast Region NRW Bearbeitet von - McClane am 15.01.2006 00:25:13 |
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