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Beitrag von: Gelsenkirchener Date: 08.01.2006 Thema: BMW Financial Services + Tuning ---------------------------------------------------------- Hallo! Hat jemand Erfahrungen wie es bei Tuningmaßnahmen aussieht die in den Fahrzeugbrief eingetragen werden wenn dieser bei der Bank liegt? Kann ich bei BMW anrufen und mir den schicken lassen oder wie funktioniert das? ____________________________ |
Autor: nOgraCe Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Darf man denn überhaupt was am Fahrzeug verändern solang es nicht sein Eigentum ist? Glaube habe da mal was gelesen, kann mich aber auch irren.... ____________________________ Interesse an Echt-Kohlefaserteilen?[fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:nograce@gmx.net[/fehlerhaft_angegebener_Link] Schreib mir eine E-Mail Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche. Ernesto Che´ Guevara |
Autor: BMWPaule82 Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- du hast doch den schein das reicht doch sovil wie ich weiss janst du was verändern ____________________________ |
Autor: ellbc Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte den Brief früher auch mal bei der BMW Bank, als ich meinen noch auf Pump hatte :-) Bin dann immer zum autohaus und hab da Bescheid gegeben, dass ich den Brief brauche. Der kam dann auch meistens 2 Tage später dort an. Mittlerweile schicken sie ihn glaub zur Zulassungsstelle direkt. Bis ich das mal erklärt hatte, dass ich den selber brauche... Also: es sollte gehen. Allerdings mögen sie es nicht, wenn es zu oft passiert, weil das hohe Kosten verursacht (Versand vom Brief ist teuer, weil versichertes Dokument...) ____________________________ Mein gebrushtes Cabrio ...jetzt endlich mit Z3-Sitzen :-) |
Autor: Reifenquäler Datum: 09.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das geht ohne Probleme. Die schicken dir den Brief wohin du willst (TÜV, Zulassungsstelle, DEKRA u.s.w.). Den bekommst du aber nie selber in die Hand solange das Auto der Bank gehört ;) ____________________________ ...und immer dran denken: wenn man was getrunken hat - Hände weg vom Steuer, also nur mit den Knien lenken :-). |
Autor: juhy84 Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ändern darf man ja! Bei meiner Freundin steht im Leasingvertrag immer sowat wie: Änderungen ja, aber nur wenn diese wieder vor dem abgeben der karre rückgängig gemacht werden und das auto dadurch !keinerlei! schaden nimmt! Oder Stargate hat ja in seinem vertrag, das er praktisch machen darf was er will, ich glaube vorher rückfrage mit dem autohaus und muss es aber dranlassen! Das heißt tunen für das autohaus! Bringts ja auch net!;) ____________________________ RegionalteamNiederbayern Mitglied des verruchten Regionalteams Niederbayern. Der Pisspage des Dalai-Lama - Fear and Loathing |
Autor: oxford Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- es genügt wenn du in den Fahrzeugschein eintragen lässt und dann evtl wenn brief hast nachtragen lässt! Es genügt auch wenn du die eintragungsbestätigung vom TÜV immer dabei hast! Dann brauchst nix eintragen! du sollst ja nächstmöglich eintragen! wann das ist, ist auslegungssache! ____________________________ http://oxford.www4free.de/Sixpack.jpg |
Autor: Gelsenkirchener Datum: 10.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- So nachdem ich die Frage bezüglich BMW Bank und Tuning gestellt habe wollte ich nur kurz bescheid sagen das es für die BMW bank keinerlei Problem darstellt etwas eintragen zu lassen. Schicken einen den Brief zum Händler, TÜV, Dekra wo man in benötigt. So war deren Antwort auf meine Mail an die Kundenbetreuung. ____________________________ |
Autor: Papa76 Datum: 11.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dann sollte man aber das Kleingedruckte auf der Abnahmebescheinigung beachten. Die verfällt nach einem Jahr. So mir passiert mit abgenommen, nicht rechtzeitig eingetragenen und somit wieder mängelscheinwürdigen Felgen. MfG Papa76 ____________________________ Bearbeitet von - Papa76 am 11.01.2006 20:24:45 |
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