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WAS IST EIN NUTZUNGSVERTRAG ??? - Geplaudere

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Beitrag von: Marius
Date: 06.01.2006
Thema: WAS IST EIN NUTZUNGSVERTRAG ???
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Hallo leute, nachdem eine Firma in Ebay ein Bild meines Autos für Gewerbliche zwecke verwendet hat und ich diese angeschrieben habe dieses zu unterlassen haben die mich gefragt was Sie tun müssten damit ich mich einverstanden erkläre diese Bild für Ihre zwecke freizugeben.

Rasch hatten wir uns auch geeinigt jedoch will der Mitarbeiter oder Chef von mir eine Unterschrift auf einem Nutzungsvertrag.

Daher will ich wissen was das genau ist damit ich später nicht damit böse auf die schnautze fliege ?

Kann mir jemand weiterhelfen ?
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FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

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FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen



Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 06.01.2006
Antwort:
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Ich denke damit ist die Genehmigung oder Nutzung einer bestimmten Leistung oder aber auch wie in Deinem Falle die Nutzung des Bildes als Kaufanreiz gemeint. Wichtig ist denke ich die Nutzungsdauer, die Art der Nutzung bzw. etwaige entgeltliche Vereinbarungen (in diesem Falle das Einstellen des Bildes nur bei Ebay und nur von diesem Verkäufer oder in anderen Shops)
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: E36-Freak
Datum: 06.01.2006
Antwort:
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Hier mal so ein Beispielvertrag:

http://www.comlink.de/ftz/ftz-form.htm#Vertrag
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: Pimboli
Datum: 06.01.2006
Antwort:
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Gem. § 31 UrhG kannst Du als Urheber einem Dritten die Nutzung des Bildes gestatten.

§ 32 UrhG regelt dann im Fortgang eine "angemessene Vergütung" für die erteilten Nutzungen.

Inwieweit Du diese Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich etc.) einräumst bleibt Dir überlassen.

Der Ebay-Händler will natürlich sicher gehen, dass Du ihn nicht in Zukunft mit einer Anzeige/Klage überziehst!
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Quattro
Ex-E46





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