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Beitrag von: Stirling Date: 03.01.2006 Thema: Eintragung von Winterreifen [Ehemals:Winterreifen] ---------------------------------------------------------- ...Betreff unpassend / nicht aussagekräftig - Wurde von mir Marcel (Moderator) angepasst! Hallo Leute, ich habe für meinen E46 330i einen Satz Winterreifen auf Allufelgen von meinem Freundlichen erstanden. Ich kann mich erinnern, dass früher (im alten Fahrzeugschein) die möglichen Reifengrößen eingetragen waren. In der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil" fehlen aber die Angaben. Muss ich die Felgen (sind original BMW) eintragen lassen? Oder muss mir der Freundliche eine Bescheinigung ausstellen? Welche Strafen drohen bei Missachtung? Dank im voraus für eure Antworten. Bearbeitet von - Marcel am 03.01.2006 19:00:21 |
Autor: Der Bubbes Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, welche Reifengröße ist das denn? Wenn du 205/50R17 hast dann brauchst du die nicht eintragen lassen. In der Zulassungsbescheinigung steht ganz rechts ( mein ich ) etwas von "es können auch andere Rad-Reifenkombinationen montiert werden... die müssen aber nicht unbedingt eingetragen sein und es muss auch kein Gutachten mitgeführt werden..... Bei mir standen die anderen Größen auch nur im alten Brief...im Neuen steht auch nur noch eine Größe... Gruß Stefan |
Autor: xerox Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn sie ein zoll kleiner sind is es auch net nötig denn da achtet ersten keiner druf und zweitens kannst du den auch mit 162 fahren macht nen freund von mir und der hat die zwar eintragen lassen aber der vom tüv sagte das sei nicht nötig! ____________________________ |
Autor: Armin328 Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- @xerox: 16" auf einem 330er??? ____________________________ |
Autor: xerox Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- klar als winterreifen ist kein Prob fragt mal beim tüv oder den "grünen" nach das ist möglich sogar ohne Eintragung! Bei meinem 320 kann ich sogar 18" ohne eintragung drauf ziehen das is bei Bmw ganz jut geregelt!! Gruss Xerox ____________________________ |
Autor: Armin328 Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Is schon klar, daß Du 18er aufziehen darfst. Das geht auf jedem E46. Aber wie die 16er über die Bremsanlage vom 330 gehen würde mich interessieren... ____________________________ |
Autor: Stirling Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie Der Bubbes schon rivhtig bemerkt hat, habe ich 205/50R17 93H. Woher weiß die Polizei bei einer Überprüfung, dass das eine zulässige Reifen/Felgenkombi ist? Es steht ja nur, dass eine andere Bereifung im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG.Typengenehmigung erlaubt ist. Welche andere Bereifung ist für die Sommerbereifung (225iger 17" Sternfelge) erlaubt? |
Autor: Fast-Furious Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- zu dem Thema kann ich soviel sagen: für den 330i ist die Mindesgröße für Felgen 17 Zoll 16 Zoll könnte an der Hinterachse noch funktionieren, aber das hilft auch nicht weiter wenns vorne nicht passt :) Die Standart - Winterbereifung beim 330i sind 205/50/17 auf 7*17 Zoll Felgen und ET 47 ____________________________ - - in veritate libertas - - |
Autor: xerox Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- da könntest du insofern recht haben weil es vorne eng wird kann dir nur sagen das es nen naja sagen wir mal bekannter auf nem 330 hat! also 205 mit 16" un der fährt damit mehr weiss ich auch net!! ____________________________ |
Autor: Der Bubbes Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo nochmal... Also es sind definitiv nur 17 Zoll auf dem 330i/d erlaubt! Das wird meiner Meinung auch zu eng mit den Bremsen. Hab mich nochmal was schlau gemacht. In der Zeitung bei uns stand ein Artikel über die neuen Papiere. Da stand drin das nur noch eine Bereifung eingetragen ist und weitere kann man in der "EU-Übereinstimmungsbescheinigung" nachlesen. Es ist nicht Pflicht dieses Dokument dabeizuhaben aber bestimmt sinnvoll wenn man von den "freundlichen" Helfern in Grün-Weiß angehalten wird. Aber Probleme hast du mit deinen Reifen nicht. Bei mir sind die vom Werk aus eingetragen also bei dir dann wohl auch... Gruß Stefan ____________________________ |
Autor: oxford Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich sags mal so! ich fahr die 17 zöller aus Stahl im winter! wären es 16 zöller würde ich nicht einen Zentimeter weit kommen da der Bremssattel jetzt schon sehr sehr nah an der Felge ist und bei 16 zöllern würde da mit sicherheit schon kontakt sein! Von der Scheibe mal nicht zu reden! ist halt eng wenn ne 13 zoll scheibe von ner 16 zoll Felge bedeckt wird! man bedenke 16 Zoll Aussendurchmesser! ____________________________ http://oxford.www4free.de/Sixpack.jpg |
Autor: xerox Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- das mag alles richtig sein, aber wenns so ist kann ich es nun mal net ändern oder?? bei mir is das auch eng hab 162 mit belüfteten sportbremsen das is eng kann mir ja auch net wirklich vorstellen wenn ich es net gesehen hätte kann natürlich auch nen fake gewesen sein weiss ich ja net genau also realistisch is es eig. net aber es gibt immer wieder psychos!! ;-) ____________________________ |
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