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Beitrag von: Manfred6f Date: 30.12.2005 Thema: Wie tief darf er nun sein? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator taissel am 30.12.2005 um 17:00:52 in dieses Forum verschoben. Hallo. bin neu hier und wollte mal fragen wie tief der e36 coupe nun sein darf ? ich habe vonre unterm cupspioler 8,5 cm und bis zur lichtaustrittskante 48cm. bekomm ich da mein Fk Gewindefahrerk eingetragen? mfg manfred Link ____________________________ Vernascher :-)) Bearbeitet von - taissel am 30.12.2005 17:00:52 |
Autor: ThaFreak Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lichtaustrittskante muss 50cm vom Boden weg sein. |
Autor: Orgi Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vorne reichen 8cm die lichtaustrittskante muss normal 50cm sein aber das liegt doch noch fast in der toleranz ich würde es versuchen wenn de net grad wider einen ganz genauen erwischt kässt er das durch. Oder vielleicht haste glück und er misst es gar nicht wie bei mir. |
Autor: Marius Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie bereits angesprochen bei biegsamen lippen darfst du sogar bis zu 6 cm vom boden liegen. Bei GFK Lippen oder festen Lippen / Stoßstangen müssen es 8 cm sein, 20 cm muss das Kennzeichen vom Boden sein und die Lichtaustrittskante muss 50 cm vom Boden sein dann ist alles legal. ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: Manfred6f Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja das problem is hald das meine felgen auch noch ned eingetragen sind und ich ne einzelabnahme machen muss ,oder hat einer ein gutachen von rodel typ 58 fürn e36?? ____________________________ Vernascher :-)) |
Autor: Manfred6f Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie mest man den die lichtkannte genau? ____________________________ Vernascher :-)) |
Autor: Orgi Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich weis auto halt relativ auch geraden boden stellen dann halt einfach von boden bis wircklich im scheinwerfer wo das licht austritt also nicht scheinwerfer unterkante. |
Autor: ellbc Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kannst auch die Scheinwerfer anmachen und dann ein Blatt Papier direkt dran halten. Hab das mal irgendwo gelesen. Wobei dann ja die untere Kante etwas niedriger ist als der tatsächliche Lichtaustritt an der Linse, oder? Probier doch mal alle Möglichkeiten aus :-) ____________________________ Mein gebrushtes Cabrio ...jetzt endlich mit Z3-Sitzen :-) |
Autor: Orgi Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du scheinwerfer mit diesen linsen hast kannste einfach die unterkante der linse messen das machen die normal auch bei den normalen bmw scheinwerfern weis ich es auch nich genau woda gemessen wird aber wie gesagt das würde ich versuchen. |
Autor: Squishy Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist zwar offtopic...aber wenn es da wirklich so viele bestimmungen gibt, wie legt denn dann jemand seinen E36 90mm oder sogar 120mm tiefer oder so etwas ? mit tüv segen kann das dann ja nich mehr sein ? ____________________________ Meins!! |
Autor: Orgi Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Richtig das ist eigentlich nicht möglich vorne geht das dann nur mit sehr tiefer stoßstange die scheinwerfer beim bmw sitzen einfach schon von haus aus tief unten. Oder mann geht zu einem tüv der das nicht wusste oder nicht dran gedacht hat es zu messen wie ich halt. |
Autor: Der_Heiler Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du nen Gewinde hast, das setzt das doch einfach 2 cm hoch. Würde ich auf jeden Fall machen. ;-) Ich hatte damals echt probleme, als ich meine Haube eintragen lassen wollte, das die SW zu tief waren. Die waren genau 47cm. Dabei hat der Affe tatsächlich von der äussersten Seite der Stossstange (also die M Lippe grade hoch gemessen und dann am Zollstock den Wert abgelesen. Der wollte mir nicht glauben, das sein Verfahren die Messwerte verfälsche, weil das Licht ja mit einem bestimmten Winkel austritt... Blödman. ____________________________ _______________________ |
Autor: Orgi Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei meinem hauben umbau hat den die scheinwerfer höhe gar nicht interressiert sondern nur die tiefe des bösen blicks. Das problem ist aber ja das er sein fahrwerk eintragen will und selbst wenn er ein gewinde hat steht halt dann die falsche tiefe drin und dann ist er an jeder porzelei kontrolle dran das ist auch scheiße ichwürde das so versuchen. |
Autor: Diddy Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Der Heiler: Dann hätt ich als erstes mal die Leuchtweitenregulierung ganz nach oben gedreht, vielleicht hätte das ja noch etwas gebracht. Aber das stimmt schon, dass ist ne tolle Messmethode :) Diddy |
Autor: Diddy Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Manfred6f: Da gibts noch ein paar Tricks, welche man ausprobieren kann. Neben der Leuchtweitenregulierung gibts da z.B. noch die Möglichkeit die Reifen besser aufzupumpen (da kann man schonmal "etwas" über die Angaben drübergehen :) ), da geht er auch noch etwas rauf. MfG, Diddy P.S.: Grüße nach Landshut, komme aus Vilsbiburg. |
Autor: Orgi Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Oh ja hab jetzt gesehen das er ein gewinde hat aber ist halt trotzdem scheiße wenn dann was anderes eingetragen ist bei so was wie dann bösen blick eintragen würde ich das auch machen aber anders ist schlecht. Das einzige währe du machst es so 5-10mm höher vielleicht trägt er es dann eher ein und dann wider so weit runder so bis 1cm drücken die polizisten normal auch noch ein auge zu bzw. lioegt das in der messtoleranz so genau kann mann das eh nur mit messband messen und diepolizei nimmt einen normalen meter. |
Autor: viktor250684 Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo wegen dem TÜV-Gutachten kannst ja zu ATU gehen und fragen vielleicht bekommst du es ja bei denen oder direkt bei Rondell anfragen die wollen glaub ich dann immer 15€ glaub ich für das Gutachten cih hab zwar auch Rondell drauf und auch das Gutachten hab ich dazu aber, die die ich hab sind nur für den 5er freigegeben das sind 8,5 und 10x17 du hast wahrscheinlich 8x17 versuch ein Gutachten zu bekommen das wird billiger als eine Einzelabnahme. Das Fahrwerk würde ich bei ATU eintragen lassen die schauen nicht so genau hin zumindest bei uns nicht. Bei dem ich es gemacht hab der war in Eile der hat nur die Nummern vom Fahrwerk und Gutachten verglichen hat den Federweg überprüft ob nichts schleift und das wars. |
Autor: Marco-IS Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hy, Ich war letztens mit meinem Coupe beim TÜV (KÜS), die hatten direkt an der Einfahrt zur Prüfhalle eine Art Schwelle 8cm hoch. Da hat mein Coupe incl. GT-Ecken grad so um ne Haaresbreite drüber gepasst. Der Prüfer meinte dann, "Jung wenn Ich da hängen bleibe, kannste`s mit`m TÜV gleich ganz vergessen" ALSO Min 8cm. Bodenfreiheit !!! Gruß Marco ____________________________ Ein BMW ist nie gebraucht, sondern nur eingefahren ;-) |
Autor: Manfred6f Datum: 30.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ne ne ich habe vorne 8,5 und hinte 10mal17er also nur per einzelabnahme oder? ____________________________ Vernascher :-)) |
Autor: viktor250684 Datum: 31.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja dann geht es nur per Einzelabnahme, bei dir mußten dann ja auch wie bei mir die Radläufe gezogen werden oder nicht, wenn das alles gemacht ist, ist es ja kein Problem, falls es Probleme mit dem TÜV gibt und der Prüfer eine solche Eintragung sehen will melde dich bei mir ich schick dir eine Kopie von meinem Fahrzeugbrief |
Autor: scholle-bmw-lecrew Datum: 31.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ihr könntet alle Tüv Prüfer werden aussagen sind Richtig............ :-) Kennzeichen vorn: 20cm bis Boden Kennzeichen hinten: 30cm bis Boden Mittelschalldämpfer: min. 6-8cm vom Boden Scheinwerfer unterkante: 50cm bis Boden Bei älteren Fzg. wie z.B. den E30 kann man aber nicht bei den Scheinwerfern mit dem Maß 50cm kommen das kriegste nicht hin der kommt immer weiter runter, wie bei mir 47cm.. Alles was aufgelistet ist immer von der Unterkante aus zum Boden messen. Gruß ____________________________ Wir sind die Guten-TIEFER-BREITER-LAUTER |
Autor: Papa76 Datum: 01.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hallo, Ich bin mir sicher du meinst Lichtaustrittskante und nicht Scheinwerfer unterkante ;) MfG Papa76 ____________________________ |
Autor: Orgi Datum: 02.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Richtig es ist nicht scheinwerfer unterkante sondern lichtasutrittskante und bei den älteren fahrzeugen entfällt diese vorschrift komplett, wurde aber auch schon mal erwähnt. |
Autor: SamSemiliaE36 Datum: 02.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- die maße mit der lichtaustrittskante und dem kennzeichen stimmt ja soweit. aber mein tüv prüfer hat mir mal so "unter uns" gesagt das diese "bodenfreiheitsmaße" nur richtlinien seien. es sind wie gesagt richtlinien an die man sich halten solle (6-8cm bodenfreiheit) aber es steht niergendwo nieder geschrieben. das einzigeste was fest steht ist, dass man mit seinem fahrzeug nicht die straße beschädigen darf. also es darf kein ständiger kontakt zwischen karosserie und asphalt bestehen. es sei nicht nieder geschrieben, weil die einzellnen bundsländer da nicht auf einen nenner kommen. das sind meine infos, wie gesagt von einem prüfer selber. allerdings kann man den wagen trotzdem nicht tiefer legen, wegen dem bekannten scheinwerfer prob. oder die dinger auf die motorhaube tackern, aber glaube das bekommt man dann wiederum nicht eingetragen :) gruß Tom ____________________________ -=pssssst! Papa is da!=- |
Autor: scholle-bmw-lecrew Datum: 02.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, Ich bin mir sicher du meinst Lichtaustrittskante und nicht Scheinwerfer unterkante ;) MfG Papa76 ____________________________ (Zitat von: Papa76) [/quote]Tachschen, Also wie gesagt mir hatte man das damals so erklärt oder besser gesagt habe ich den Prüfer über die Schulter geschaut und der hat von der Scheinweferunterkante an gemessen. Kann ja auch sein das der Prüfer nicht ganz bei sache wahr. Lichtaustrittskante von wo an wäre die, von mitte der DE-Linse zum Boden anders könnte ich es mir nicht vorstellen. Gruß ____________________________ Wir sind die Guten-TIEFER-BREITER-LAUTER[/gray] Bearbeitet von - scholle-bmw-lecrew am 02.01.2006 16:14:41 |
Autor: Orgi Datum: 02.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann war der Prüfer nicht richtig bei der sache es ist die lichtaustrittkante die gemessen wird und nichts anderes, wenn man DE Linsen hat ist es einfach da ist der litaustritt unterkante von der linse bei normalen bmw scheinwerfern muss mann eigentlich ein blatt papier drauf legen licht an dann sieht mann den lichtaustritt wird auch so bei der eintragung vom motorhauben verlängerungen gemacht. |
Autor: scholle-bmw-lecrew Datum: 02.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mahlzeit, alles klar "Orgi" danke jetzt weiß ich bescheid..... Gruß ____________________________ Wir sind die Guten-TIEFER-BREITER-LAUTER |
Autor: xenon Datum: 02.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mit der Stoßstange bzw. irgendner Gummilippe darfst fast schon am Boden streifen (mal übertrieben ausgedrückt)... völlig egal! auch wenn viele das Gegenteil behaupten werden... Wichtig ist 8cm Bodenfreiheit zu feststehenden Karosserieteilen, damit geht das ganze (in Bayern zumindest) in Ordnung... |
Autor: Der_Heiler Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, die Frage ist schon, was ist denn überhaupt ein "feststehendes Karosserieteil" Stoßstange? Unterboden? Querträger? Schweller? Ich glaube auch da wird den Prüfern viel Spielraum gelassen. Bei uns isses so, wenn die nicht wollen tragen die auch nix ein. Auch bei zulässigen Sachen... ____________________________ _______________________ |
Autor: ThaFreak Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Sache mit den feststehenden Teilen ist auch "nur" ne Anweisung. Bodenfreiheit steht nirgendwo vorgeschrieben! Die einzigsten Daten, die vorgeschrieben sind: - Abstand Kennzeichen - 50cm Lichtaustrittskante Mein TÜV trägt fast alles ein, solang die Daten stimmen und man auf die Grube kommt. |
Autor: SamSemiliaE36 Datum: 03.01.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau das mein ich. Man darf einfach nicht auf dem Boden schleifen und mit den Scheinwerfern bzw. Kennzeichen muss stimmen. Kollege von mir ist vielleicht noch 2cm mit seinem Uno übern Boden und hat er auch beim TÜV sogar eingetragen bekommen. Interesse von Prüfers Seite aus nur wegen den Scheinwerfern und Kennzeichen. Gruß Tom ____________________________ -=pssssst! Papa is da!=- |
Autor: oOFaCeOo Datum: 16.08.2006 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nun, wenn dem wirklich so ist, bin ich beruhigt denn ich wollte mir eine Rieger Soilerlippe holen und wäre mit der eingentlich dann auf Ameisenbauchhöhe, aber die eigentliche Karosserie sowie auch Scheinwerfer sind noch im grünen Bereich. |
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