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Beitrag von: HalieJade Date: 20.12.2005 Thema: Mängelschein ---------------------------------------------------------- Hab am Wochenende von den Grünen einen Mängelschein bekommen. Ganz nett. Ich will jetzt mein Auto aber abmelden, da ich bis jetzt noch keine Winterreifen gefunden habe. Meine Frage ist nun, Was passiert dann mit dem Mängelschein??? ____________________________ Und der Porsche versank im Rückspiegel!!! |
Autor: abbel Datum: 20.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- glaub dein auto wird stillgelegt und strafe ____________________________ Freude am Basteln suche 1er golf |
Autor: Susi Datum: 20.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du denen die Abmeldebescheinigung bringst, dann dürfte das kein Thema mehr sein. Da dein Auto nicht mehr im Straßenverkehr bewegt wird, können sie es logischerweise auch nicht stillegen. Und ne Strafe bekommste dann auch net. ____________________________ Das Leben ist kein Ponyhof! |
Autor: E36-Freak Datum: 20.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- In der Regel hast Du ja zwei Wochen Zeit, nach 4 Wochen geht die Mängelkarte i.d.R. an das zuständige Straßenverkehrsat, dann kriegste von da erstmal Post.....wenn Du Deinen Wagen also abmeldest und die Abmeldebescheinigung vorlegst, hat sich die Sache erledigt. ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen |
Autor: Nicore Datum: 20.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstmal zur Info, in der Zeit wo der Mängelschein noch "offen" ist, gilt Dein Auto bei der Zulassungsstelle als "ohne Betriebserlaubnis". Die werden Dich bei der Abmeldung sicherlich darauf hinweisen, aber selbst wenn, bei der Anmeldung gilt der Mängelschein immernoch da ja der Mängel nicht, offiziell bestätigt, behoben wurde. Kann natürlich sein das die das mit der Abmeldung nicht checken und die 14 Tage Frist verrinnt und Du nochmal extra Post bekommst. In der Zeit wo ein Mängelschein offen ist kann man im Grund fast gar nix machen. Hatte damals nen Mängelschein wegen meines Sonnenblendstreifens, hatte da aber Einspruch eingelegt und das ganz ging über einige Wochen. In der Zwischenzeit wollte ich meine Haubenverlängerung eintragen lassen. Hin zur Dekra... Einzelabnahme... ab zur Zulassungstelle wegen Eintrag in den Fahrzeugbrief... die nette Frau sagte mir: "Is nich!" weil mein Mängelschein noch offen war und mein Auto DESWEGEN kein Betriebserlaubnis hätte. Also wieder zur Dekra zu dem Prüfer der mir die Haube eingetragen hat... Stempel auf Mängelschein... hin zur Zulassungstelle und alles war gut. Wenn Du das Auto abmeldest wird der Bearbeiter evtl. nen Eintrag in den Computer machen das diese 14 Tage Frist nicht mehr gilt oder so. Aber Du kannst das Auto nur dann anmelden wenn der Mängel behoben ist, Du würdest ja auch so keinen TÜV bekommen. ____________________________ [fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL Fotostory Bearbeitet von - Nicore am 20.12.2005 16:39:51 |
Autor: E36-Freak Datum: 20.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, aber der Mängelschein ist ja noch bei der Polizei, wenn ich es richtig verstanden hab und ca. 3-4 Wochen vergehen, bis der Landkreis da überhaupt Wind von bekommt. Also würde ich das Ding abmelden, die Abmeldebescheinigung bei der zuständigen Polizei vorlegen und gut ist. Die Handhabung von technischen Mängeln wie sie Nicore beschrieben hat ist auch regional verschieden, bei uns wissen die D..... vom Lk gar nicht, was sie mit den Dingern anfangen sollen.... ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen Bearbeitet von - e36-freak am 20.12.2005 16:58:28 |
Autor: angry81 Datum: 20.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- nachdem du das auto abgemeldet hast, löst sich auch der mängelschein in luft aus. so war es bei meinem ex-opel auch! es kam beim wiederanmelden kein strafe, keine beanstandung durch die zulassungsstelle ____________________________ --> www.quadfreakz.de <-- günstiger werkstattservice + umbauten raum bb!!! bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link] eine mail |
Autor: Nicore Datum: 20.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm, das wäre mir neu... aber ist docvh gut wenn das so ist. Ist zwar mehr als "sinnfrei" aber naja... Deutschland halt. ____________________________ [fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL Fotostory |
Autor: Marius Datum: 20.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mir ist auch bekannt das der Mängelbericht in der EDV von der Zulassungsstelle vermerkt wird und bei neuzulassung müssen die mängel beseitigt werden da es sonst keine plaketten und somit keine anmeldung gibt. ____________________________ FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen |
Autor: stefan1208 Datum: 21.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- SERVUS Wegen was hast den Mängelschein bekommen ? ____________________________ ------------------------ Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: angry81 Datum: 21.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann euch das nur so sagen wie es bei mir gewesen is ;) ____________________________ --> www.quadfreakz.de <-- günstiger werkstattservice + umbauten raum bb!!! bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link] eine mail |
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