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Beitrag von: Bass Date: 12.12.2005 Thema: Einpresstiefe (ET) ---------------------------------------------------------- Hallo, habe eine Frage zur Einpresstiefe bei Felgen. In meinem Fahrzeugschein steht, dass ich 225er 7Jx16 ET45/46/47 7 1/2Jx17 ET41 8Jx17 ET47 fahren darf. Habe mal auf meinen Sommerreifen nachgeschaut und auf der original BMW Felge steht 7 1/2Jx16 ET35 Diese Felge ist Werkseitig montiert, also alles in Ordnung. Warum darf ich diese Felgen mit 16Zoll und ET35 fahren, wenn im Fahrzeugschein nur 7 1/2Jx17 ET41 steht? Was bedeuten dann die ET im Fahrzeugschein? Darf ich die ET geringer wählen als im Fahrzeugschein, oder muss ich sie generell genau einhalten? mfg bass Bearbeitet von - Bass am 12.12.2005 22:29:39 |
Autor: Gandalaress Datum: 12.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Aber selbst werksseitig montierte Rad/Reifenkombinationen müssen im Schein eingetragen sein. Zitat: Wenn du auch nur einen Millimeter von einer eingetragenen Angabe abweichst muss du es eintragen lassen. ____________________________ E36 320i Coupé Plasmatacho Hifonics, Harman/Kardon, Alpine, JVC 50/20 Apex u. Bilstein 8J17 ET 35 Rondell 58 225/45 GoodYear Eagle usw. ... |
Autor: taissel Datum: 12.12.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lies das mal durch das wird dir einige Fragen beantworten Link ____________________________ September 11. we will never forget Batmobil Photostoryupdate 29.11.2005 |
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