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Beitrag von: Andreas80 Date: 24.11.2005 Thema: gewährleistung ??? ---------------------------------------------------------- hi leute hat von euch jemand ahnung wie das ist wenn man ein auto beim händler kauft wegen der gewährleistung ????? hab meinen bmw am 2.3.05 gekauft und gesten is mir der auspuff abgefallen ....ich zu bmw ( hab mei auto beim peugeothändelr gekauft ) die schaun drunter und meinen ah schön kat is auch hinüber und da vorne kommt eine nicht gerade kleine menge öl aus deinem motor ...... alles in allem so ein schaden von ca 1500-1800 euro . ich menen peugeothändeler angerufen und der meint gibt nix , nicht mal von der gebrauchtwagengarantie von ihm die ich hab . er meinte nur kat und endtopf sind verschleissteile und das mit dem öl könnt ich auch vergessen , sie bezahlen nur die kopfdichtung sonst nix ..... ich hab so nen hals auf das auto und den händel .... am liebsten wird ich beides abfackeln und gut is ........ aber wie is des genau mit der gewährleistung .... vieleicht kann ich dadrüber ja noch was versuchen ..... wäre nett wenn mir jemand helfen könnte . mfg Andreas ____________________________ Fehlende PS werden durch Wahnsinn des Fahrers ersetzt :-) |
Autor: Andreas80 Datum: 24.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- hm...weis denn keiner was über gewährleistung ????? ____________________________ Fehlende PS werden durch Wahnsinn des Fahrers ersetzt :-) |
Autor: simon1707 Datum: 24.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tach! Also, seit 2002 ist es so, dass du ein Jahr Gewährleistung auf ein gebrauchtes Fahrzeug hast, wenn du es bei einm Händler kaufst. Das Problem ist, dass nach einem halben Jahr Beweislastumkehr eintritt. Das heißt, du musst dem Händler beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf vorhanden war. Das dürfte schwer bis aussichtslos werden. Was viele Menschen immer wieder verwechseln: Gewährleistung und Garantie. Eine Gewährleist von einem Jahr heißt nicht, dass Mängel, die im ersten Jahr auftauchen, zu Lasten des Verkäufers gehen, sondern dass die Ware wie beschrieben übergeben wurde und dass der Verkäufer nachbessern, zurücknehmen oder Minderung akzeptieren muss, falls du im Laufe eines Jahres feststelltst, dass der Zustand BEI VERKAUF nicht dem zugesicherten entsprach. Beispiel angeknackste Antriebswelle, die nach fünf Monaten bricht, ist Sache des Händlers. Anders Garantie: Dies ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Hierunter fallen alle Mängel, die im Laufe der Garantiezeit auftreten. Was bedeutet das für deinen konkreten Fall? Deinen Auspuff wirst du sichersich selbst übernehmen dürfen, der wird nicht seit März abgebrochen unterm Auto hängen. Anders könnte es mit dem Öl sein. Wenn du dem Peugeot-Typen nachweist, dass das Öl länger als acht Monaten da ist, muss er das zahlen. Nur: Der Beweis wird schwer. Viel Erfolg! Simon ____________________________ Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562) |
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