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Geblitzt, Rechtsfrage - Geplaudere

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Beitrag von: sakis
Date: 23.11.2005
Thema: Geblitzt, Rechtsfrage
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Nach 17 blitzfreien Jahren, war auch ich gestern an der Reihe zu Lächeln.
Da ich zur Zeit voll im Umzug bin (ziehe beruflich in die Schweiz) habe ich mir den Kombi meiner Mutter gestern geliehen um die sperrigen Sachen zu Transportieren. Die AB war leer und ich habe es eilig gehabt da ich zweimal fahren mußte. Vorm Tunnel (erlaubt 80km/h) hat es dann natürlich so kommen müßen wie es halt so kommt. Blitz, ich gehe vom Gas, schaue auf den Tacho, Tacho zeigt ca 125km/h.
Jetzt meine Frage:
Da ich mich in Deutschland abgemeldet habe bin ich vorübergehend bis übermorgen Freitag in Griechenland gemeldet (da ich Grieche bin) und ab Freitag ist mein Hauptwohnsitz in der Schweiz. Also gibt es evtl eine Möglichkeit dem Führerscheinentzug zu entgehen ? Die Strafe würde ich ja gerne bezahlen. Es geht mir einfach nur um den Schein. Ich weiß ich bin unentschuldbar, da ich einfach zu schnell war und das gebe ich auch zu ohne wenn und aber. Aber bitte glaubt mir, es war leer auf der AB und ich habe niemanden gefährdet. Ich fahre zwar recht rasant, aber immer mit Rücksicht.
Hat jemand schon mal gleiche Erfahrungen gemacht ? Wie sieht es mit der Rechtslage aus ? Muß meine Mutter Einspruch einlegen da der Wagen auf ihrem Namen zugelassen ist und der Bußgeldbescheid ihr zukommen wird ?
Wäre froh über jede Info.

Besten dank im voraus.

mfg,
Sakis

Bearbeitet von - sakis am 23.11.2005 11:49:08


Antworten:
Autor: Pimboli
Datum: 23.11.2005
Antwort:
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Bitte aussagefähiges topic wählen.

Danke!

Pimbo.Mod

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Quattro
Ex-E46

Autor: cxm
Datum: 23.11.2005
Antwort:
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Hi,

Du bist nicht bei Deiner Mutter gemeldet, Du wohnst nicht dort,
Deine Mutter kennt Dich nicht und hat den Wagen an einen Bekannten verliehen, der Dir überhaupt nicht ähnlich sieht.
Der hat dann wohl den Wagen weiter verliehen, ohne dass Deine Mutter davon wußte.
Muß ein Kumpel aus Finnland gewesen sein... ;-)
Oder Deine Mutter weiß noch nicht einmal mehr, an wen sie den Wagen verliehen hat.

Evtl. muß sie dann ein Fahrtenbuch führen, aber dass sie nicht gefahren ist, dürfte aus dem Foto eindeutig hervorgehen...

Keine Ahnung, Eure Namen sind Hase...

Ciao - Carsten
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Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...

Autor: juhy84
Datum: 23.11.2005
Antwort:
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hey, ja du kannst es so machen wie cxm gesagt hat! Das klappt, wenn jeder aus deiner nachbarschafft mitmacht! wenn deine mum sagt, kp wer das auf dem foto ist, kommen die bei dir vorbei und fragen nochmals! Wenn sie sagt, sie weiß net wer das ist, klingeln die schon mal gern bei den nachbarn;)

Oder wenn du die strage blechen willst, dann ist es so das du keinen führerscheinentzug bekommst! Wenn du kein deutscher staatsbürger bist musste nur zahlen! Aber die frage ist ob die dich wirklch bis in die schweiz verfolgen! Werden sie eh nicht!

Und bei 125 statt 80 ist der lappen eh nicht weg! sind ja nur 45 drüber! Tacho geht nicht genau, toleranz noch abziehen biste eh nur bei 30-35 drüber und erst ab 40 drüber ist der lappen weg!!!!!
____________________________
Der Pisspage des Dalai-Lama

Autor: oxford
Datum: 23.11.2005
Antwort:
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wie oben erwähnt kostet es erst ab 41 kmh zu schnell den Lappen!
Dich wirds wohl mit 75 euro und 3 punkten treffen!
Zahlen und gut ist!
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http://oxford.www4free.de/Sixpack.jpg

Autor: sakis
Datum: 24.11.2005
Antwort:
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Danke für die Infos.
Die Strafe bezahle ich gerne. Das steht für mich ausser Frage. Es geht mir ja nur um den Schein.
Dann lasse ich mich mal überraschen um wieviel ich zu schnell war.

Danke nochmals und gute Fahrt durch den Winter wünsche ich allen.

mfg,
Sakis
Autor: Orgi
Datum: 24.11.2005
Antwort:
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Hallo
also wenn sie dich mit 45 zu viel geblitz haben was du ja nicht ganz genau weist werden normal 3kmh max.4 tacho ungenauigkeit abgezogen, das heist du hast immer noch 41 zu viel und ab41 heist es 1monat laufen 100€ und drei Punkte zum sammeln und tauschen.
Und das mit dem farhtenbuch da bin ich mir ziemlich sicher das man die nicht mehrere sachen machen muss sondern das da ein fall in der höhe reicht. Ein kumpel von mir hatte mal was ähnliches der musste das scheiß buch ewig führen und jede fahrt aufschreiben. Hat gesagt das macht er nie wieder für irgend jemanden. Aber erst mal abwarten und bild anfordern wenn nicht schon dabei.
Autor: E36-Freak
Datum: 24.11.2005
Antwort:
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Das Fahrverbot wäre aber nur für den Bereich der Bundesrepublik gültig!
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: Orgi
Datum: 24.11.2005
Antwort:
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Stimmt zählt nur für deutsche. Ja würde da erst mal abwarten vielleicht wirds auch alles nicht so schlimm und wenn doch halt erst mal beim anwalt oder was genau informieren wie das alles so ist aber mit dem fahrtenbuch ist wirklich nicht sehr lustig.




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Ende des Themas

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