- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: peaches and cream Date: 15.11.2005 Thema: Nebelscheinwerfer am Tag ---------------------------------------------------------- ok leute, das thema ist alt, aber ich kann das ewige gestreite nicht mehr ab ! habe mich vor kurzem mit einem fahrlehrer gestritten. er meinte das es erlaubt wäre am tag mit neblis zu fahren...wenn der abstand von neblis und scheinwerfer gering genug ist ( es sollen angeblich 40 cm sein ) ich glaube eigentlich immer noch das es am tag verboten ist, ausser eben nebel und so. brauche jetzt mal ne richtige antwort danke |
Autor: BMW_Pilot_austria Datum: 15.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ne ist es nicht.. grad vorgestern wuede ein bekanter von mir wieder gestaft, weil er mit neblern furh. aber.. bei uns in österreich ist heute pflicht mit licht zu fahren.. dafür ist bei uns in österreich mit nebelscheinwerfern unter dem tage zu fahren, auch erst seit heute :-) ____________________________ Tuning heist, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag.. |
Autor: Nicore Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hm? Der Satz macht keinen Sinn! Was meinst Du, ist es nun erlaubt oder nicht? Jedenfalls ist es in Deuschtland immernoch verboten und man wird alle Nase lang angehalten wenn man (bei Tag oder Nacht) mit Nebler rumfährt wenn kein Nebel oder heftiger Schneefall ist. "Bei erheblicher Sichbeeinträchtigung" wie es so schön heisst ist es erlaubt, dazu zählt aber kein leichter Regen. ____________________________ [fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL Fotostory |
Autor: E36-Freak Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Super Fahrlehrer......mit Neblern nur, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, bei starkem Regen bzw. Nebel pp.---> bei Verstoß 10 Euro Verwarngeld. Anonsten das legale Tagfahrlicht. ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen |
Autor: BMW_Pilot_austria Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja ich weiß, über meinem kopf leuchtete auch ein großes rot-weiß-rotes fragezeichen als ich das las... also.. fahren mit licht.. ist bei uns pflicht... unabhängig davon darfst aber seit gestern auch mit nebelscheinwerfern fahren, egal bei welcher sicht ____________________________ Tuning heist, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag.. |
Autor: Nicore Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- *G* Naja, meine Sätze sind vor dem ersten Kaffee auch nicht so dolle... :) Ist ja Interessant mit den Neblern, aber die Kombination Standlicht + Nebler ist untersagt oder? Weil, laut StVo. (in Deutschland) reicht eine zusätzliche Standlichtquelle zu den Neblern und es muss nicht mit Abblendlicht gefahren werden. ____________________________ [fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/link.asp?TOPIC_ID=600[/fehlerhaft_angegebener_Link]Compacte Fotostory (07.11.05) » BMW Team Oberhavel « XXL Fotostory |
Autor: BMW_Pilot_austria Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- jap! nicore.. genau das hab ich auch dann gleich gefragt.. aber das ist bei uns in österreich noch rechtliche grauzone.. ob man die nebelscheinwerfer als taglicht verwenden kann... als mich der polizist fragte wieso ich nur mit neblern fahren wolle sagte ich, nahja ist stromsparender :D ____________________________ Tuning heist, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag.. |
Autor: idefix Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das man bei uns mit nebler fahren darf wird aber bald eingestellt werden. Ist ne art fehler im gesetz aber bis dahin muss man das asnutzen *fg* ____________________________ Jage nichts was du nicht töten kannst |
Autor: E36-Freak Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- §17 (3) StVO: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. Und das meint der Fahrlehrer wahrscheinlich: §52 (1) StVZO: Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein, sind mehrspurige Kfz. mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400mm von der Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, das sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen |
Autor: oxford Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- standlicht ist nur zum stehen wie der name schon sagt! Also kein Standlicht mit _Neblern auch wenn es manche für cool halten! Nebels Nur wenn es die sichtverhältnisse erlauben sonst 10 euronen! ____________________________ https://www.bmw-syndikat.de/cgi-bin/bmwuploaded/oxford/DSC01907.JPG |
Autor: E36-Freak Datum: 16.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, lies Dir den 17er mal genau durch, was meinst Du denn ist Begrenzungslicht? ____________________________ Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen |
Autor: CoupeFanatic Datum: 20.11.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab mich jetzt einmal durch die Gesetze gewühlt: GILT NUR FÜR ÖSTERREICH: §90 KFG (3) Im Ortsgebiet ... Während der Dämmerung und bei Dunkelheit darf Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur Beleuchtung abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden. (4) Auf Freilandstraßen (§ 2 Abs. 1 Z. 16 der StVO 1960) und auf Autobahnen oder Autostraßen, die nicht Freilandstraßen sind, darf während des Fahrens während der Dämmerung und bei Dunkelheit Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht verwendet werden. (5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann darf ich bei Dämmerung und Dunkelheit mit Standlicht (Begrenzungslicht) und Nebler fahren. MfG ____________________________ Hartwig |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |