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Autoverkauf (rechtliches) - Geplaudere

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Beitrag von: eggi-hce
Date: 10.11.2005
Thema: Autoverkauf (rechtliches)
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Hallo, hatte mal eine frage ob sich einer mit dem rechtlichen sachen auskennt was autoverkauf betrifft.

wollte nebenberuflich autos an- und verkaufen und habe mal fragen wie es dort mit der gewährleistung aussieht wenn ich die privat verkaufe bzw. mich gewerblich anmelde ob man das irgendwie ausschließen kann mit der gewähleistung !?

habe außerdem gehört das man privat nur eine bestimmte anzahl autos im jahr verkaufen kann um nicht als gewerblich zu gelten bzw. sich anmelden zu müssen, stimmt das !?

mfg

eggi



Antworten:
Autor: joecrashE36
Datum: 17.11.2005
Antwort:
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Gewährleistung kann nur bei kauf von privat
und gewerblich an gewerblich ausgeschlossen werden.Export auch.
Wenn Du regelmässicg Auto's verkaufst ist das
als "gewerbsmässig" anzusehen.
Es gibt imho genug "Gartentischhändler"
deshalb glaube ich nicht das es sehr erfolg-
versprechend ist.
Besser wäre mal was seriöses mit super Service und entsprechendem "Ambiente"


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wozu Tuning? is doch alles dran *gg*

Autor: 332i-Machine
Datum: 17.11.2005
Antwort:
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Also wenn du bischen fit bist in Sachen Auto's und weißt welche sich gut verkaufen lassen, dann kannste damit ein teilweise verdammt hohes zusätzliches Gehalt einheimsen... Ich hatte 'ne zeitlang überlegt das hauptberuflich zu machen, aber da ich grundsätzlich nur ins Ausland verkaufe und das Geschäft zwischen Oktober und ungefähr Februar sehr schlecht bis teilweise gar nicht läuft, hab ich's gelassen...

Grundsätzlich mußt du als Händler Garantie auf verkaufte Fahrzeuge geben, und soweit ich weiß lässt sich das nur durch durch Vermerke wie "Bastlerfahrzeug" etc. ausschliessen...

Also wenn du jetzt als Händler ein Auto verkaufst, und du schreibst in den Vertrag "Ohne Garantie etc." rein, dann hat das vor Gericht keinen Bestand... kam kürzlich erst irgendwo 'ne Reportage darüber, glaub RTL2 war das...
____________________________
[fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link]


Bearbeitet von - 332i-Machine am 17.11.2005 23:24:23
Autor: simon1707
Datum: 18.11.2005
Antwort:
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Zitat:

Grundsätzlich mußt du als Händler Garantie auf verkaufte Fahrzeuge geben
(Zitat von: 332i-Machine)




Nur eine kleine Anmerkung am Rande, damit es keine Missverständnisse gibt:
Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung und kann vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben werden. Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt und bei Gebrauchtwagen seit dem 1.1.2002 mit einem Jahr angegeben, wobei nach sechs Monaten Beweislastumkehr eintritt.
Nach §437 BGB kann ein Käufer, der ein mangelhaftes Fahrzeug erworben hat, Nacherfüllung, Ersatzlieferung bzw. Minderung verlangen oder ganz vom Kauf zurücktreten.

Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)

Autor: E36-Freak
Datum: 18.11.2005
Antwort:
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Ich weiß es nicht 100%ig, aber wenn Du nen Wagen ausdrücklich als "Bastlerauto" verkaufst, dann entfällt diese Händler-Gewährleistungspflicht
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen





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