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Rad/Felge ausm Radkasten abstehen?!? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: pipone
Date: 07.11.2005
Thema: Rad/Felge ausm Radkasten abstehen?!?
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Wie weit darf den meine Rad/Felge ausm Radkasten ausstehen 2cm (hab ich mal gehört) oder kommts einfach nur aufen Prüfer an der alles abnehmen muss?!?
Danke schonmal

MFg
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Antworten:
Autor: 2002tii
Datum: 07.11.2005
Antwort:
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Hi!

Soweit ich weis, gibt es dafür keine Richtlinie, wie weit der gesamte Reifen überstehen darf. Was erffüllt werden muss ist, dass die Lauffläche des Reifens zumindest im oberen Bereich des Kotflügels abgedeckt sein muss.

Mfg Holly
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Autor: E36-Freak
Datum: 07.11.2005
Antwort:
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So isses, der Bereich der Lauffläche ist entscheidend!
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: Pixsigner
Datum: 07.11.2005
Antwort:
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...stimmt, es gibt keinerlei Richtline wie weit die Felge vom Reifen absteht und das Rad aus dem Radkasten.
Für den TÜV ist nur die Abdeckung der Lauffläche (Profil) entscheidend.

Gruß Alex
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Autor: pipone
Datum: 10.11.2005
Antwort:
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hab mich heut informiert, es gibt anscheinend neue bestimmungen und zwar darf rein gar nix mehr ausm Radkasten rausstehen (für alle neueintragungen...) sprich wenn mans breit will muss man die Kästen ziehen...

MFG
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Autor: E36-Freak
Datum: 10.11.2005
Antwort:
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Na das sieht ja dann pralle aus, ne 9x16er mit nem 215er Reifen und entsprechender Abdeckung (als Beispiel).....
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen

Autor: Pixsigner
Datum: 10.11.2005
Antwort:
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Zitat:

hab mich heut informiert, es gibt anscheinend neue bestimmungen und zwar darf rein gar nix mehr ausm Radkasten rausstehen (für alle neueintragungen...) sprich wenn mans breit will muss man die Kästen ziehen...



Habe ich noch nie was von gehört, also meine auf der VA stehs schon verdammt weit raus - hat den TÜV nicht interessiert, nicht mal die Ansage kam: " Montieren von Spritzschutzecken / ABdeckungen"... hm...

Gruß ALex
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Autor: Nicore
Datum: 10.11.2005
Antwort:
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Ist irgendwie über regional bedingt anders, "damals" galt noch das bereits gesagte "Lauffläche des Reifens muss abgedeckt sein", das wurde aber irgendwie 2002 offiziell über den Haufen geworfen und nun heisst es "keine rotierenden Teile ausserhalb der Radkastenabdeckung", aber das sieht auch jeder TÜVer anders hab ich gemerkt. Die meisten schauen ja schon noch von oben drauf und gestatten das noch nach der "alten" Methode.
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Autor: Orgi
Datum: 10.11.2005
Antwort:
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Also bis jetzt war es so das der reifen und die Felge bis dahin wo die wirkliche lauffläche des reifens anfängt rausstehen darf da gab es zwar auch noch was mit irgend einem winkel von mitte radnabe seitlich nach oben was alles abgedeckt sein muss aber normal hat das hingehauen wenn die lauffläche abgedeckt war also breite felge und halt so schmale reifen wie drauf gehen das die sich schön rundziehen dann konnte man die felge ohne probleme ein ganzes stück raustellen.

Aber jetzt muss nach EU norm eingetragen werden, und die sagt das da eigentlich gar nichts über den radlauf stehen darf oder so ähnlich zumindetsens.

Die einzige möglichkeit ist das setzt sich jetzt alles erst langsam durch oder vielleicht hat es das jetzt auch schon, du findest einen gutmüdigen tüv prüfer der noch noja sagt die ganze zeit ging es ja auch, würde dann aber eher zur DEKRA raten als TÜV.
Das Problem ist nur wenn du erst hin gehst und fragst werden die denke ich alle nein sagen das ist immer besser wenn mann es schon so hat und dann hin geht ziehen kannst du ja dann immer noch.




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