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Beitrag von: Loud Mean Date: 20.10.2005 Thema: Böser Blick ---------------------------------------------------------- Hi Leute! Weiß jemand von euch wie viel prozent eines Scheinwerfers von einem Bösen Blick verdeckt werden dürfen??? mfg ____________________________ Wer gut schmiert, der gut fährt!!! |
Autor: angry81 Datum: 20.10.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- per einzelabnahme relativ variabel :) vorher mit dem entsprechenden prüfer absprechen! ____________________________ --> www.quadfreakz.de <-- günstiger werkstattservice + umbauten raum bb!!! bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link] eine mail |
Autor: Loud Mean Datum: 20.10.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kannst du mir auch eine ungefähre prozentuale Angabe machen? ____________________________ Wer gut schmiert, der gut fährt!!! |
Autor: angry81 Datum: 20.10.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei mir (am e36) sinds ca 40-45%...wie gesagt, je nach prüfer! ____________________________ --> www.quadfreakz.de <-- günstiger werkstattservice + umbauten raum bb!!! bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link] eine mail |
Autor: E30Cab Datum: 21.10.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du an nen Lichteinstell Gerät kommst,kannst du das selbst schauen,es darf eigentlich für den TÜV nicht mehr Verdeckt sein,als der Teil,der die Lichtstralung nicht behindert,das heist also du musst schauen,wieviel du abdecken kannst ohne das sich dein LIchtstrahl Verändert oder wenn er sich Verändert musst du schauen,das es in einem ganz minimalen Rahmen bleibt!!! ____________________________ Suche E30 Cab mit Motorschaden ICQ:244600385 (OO'' (||||) (||||)/''OO) |
Autor: baba Datum: 21.10.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nicht zu vergessen, das beim Facelift, also ab Bj 88 die Standlichtbirnen oben im Scheinwerfer sitzen und deshalb bei diesem Model Böser Blick Leisten nicht erlaubt sind!! Wenn man allerdings die im Zubehör zu kaufenden Klarglas Blinkleuchten mit Standlicht Funktion montiert wiederum der Anbau doch wieder eine Tüv Genehmigung bekommt! |
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