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Was darf man als "NEU" bezeichnen?? - Geplaudere

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Beitrag von: untermieter1
Date: 02.10.2005
Thema: Was darf man als "NEU" bezeichnen??
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Hi Leute!
Habe mal eine Frage.
Habe neulich einen Artikel bei Ebay als "Neu" verkauft. Der Artikel ist unbenutzt, original verpackt, aber leider 15 Jahre alt.
Ist es richtig, das ich das "NEU" genannt habe??
Kann jemand von euch das Wort "NEU" definieren, stehe da momentan etwas auf dem Schlauch...!?!


Antworten:
Autor: stefan1208
Datum: 02.10.2005
Antwort:
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SERVUS

Denke das "NEU" ist wenn es noch nicht ausgepackt wurde bzw. verwendet oder verbaut war.
Denk das also richtig gehandelt hast.
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Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg

Autor: Gas Guzzler
Datum: 02.10.2005
Antwort:
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Neu heißt für mich ungebraucht, noch nicht verwendet.
Es hat noch kein anderer benutzt.
Wie alt das ist, ist in dem Fall egal.

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Grüße aus Bayern:-)

Autor: Serial-Thriller
Datum: 02.10.2005
Antwort:
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Hi,

Es gibt halt 2 "Neu"s.

Das eine Neu ist halt wenn etwas neu erscheint.
Wie nen neues Auto oda sonswas... was grad produziert wurde und noch nicht gab.

Dann gibt es den Zustand "Neu".. und da in eBay ja von Artikel Zustand gesprochen wird ist das schon korrekt so.

mfG
Serial-Thriller
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Bin ///Maßlos Wichtig

Tuning ist was ihr draus macht!
Probier mal was neues und Ladedruck bei 3bar...

Autor: simon1707
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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Das sagt eBay dazu:

Richtlinien für den Artikelzustand "neu" und "gebraucht"

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele)...

Quelle: http://pages.ebay.de/community/abarchiv04.html

Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)

Autor: Heman16
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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Schliesse mich den o.g. Antworten an. Neu heisst, unbenutz, originalverpackt egal wie alt!
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~ErsGuterJunge~



Denn ohne mich wird deutscher Rap schon wieder nicht hart
Schon wieder ein Tag an dem ich eure Lieder nicht mag salutiert steht stramm
Ich bin der Leader wie A

Autor: untermieter1
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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Es war eine alte Gaslampe.
Verkaufspreis 12,50€. Was sagt das denn jetzt wohl bei meinem Artikel??
Was heißt denn "bestimmte Lagerzeit"??
Autor: Pug
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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Zitat:


Es war eine alte Gaslampe.
Verkaufspreis 12,50€. Was sagt das denn jetzt wohl bei meinem Artikel??
Was heißt denn "bestimmte Lagerzeit"??

(Zitat von: untermieter1)




ich denke da kann man einen unterschied machen, wenn du z.B. winterreifen hast, da härtet das gummi aus.
also andere lagerzeit als z.B. bei einer felge, da ist es ziemlich egal wie lange die schon liegt. solange sie aussieht "wie neu"
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Nu mal los....

Autor: mb100
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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Hm, was kann sich an einer Gaslampe so großartig verändern? M.E. nix - und ich hätte auch "neu" angeklickt, aber in den Auktionstext geschrieben, dass die Lampe zwar 15 Jahre alt, aber unbenutzt und original verpackt ist. Weil "gebraucht" ist sie m.E. nicht.

Hast Du noch nen Link mit der Auktion da? Hat sich der Käufer beschwert?

Matthias
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Autor: untermieter1
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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Beschwert?? Der motzt dermaßen rum, das ist schon unnormal.
Er sagt ich wäre ein Betrüger, das ich die Lampe als "NEU" bezeichnet habe. Habe ihm auch schon Rücknahme angeboten, um Streit aus dem Weg zu gehn.
Leider ist das Lampenglas beim Versand kaputt gegangen, das kommt auch noch hinzu...
Hier mal der Link, so eine war das:
Link
Allerdings habe ich die Zusatzangaben unten drunter erst nach der Beschwerde des Käufers der ersten Lampe hinzugefügt.
Autor: mb100
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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Irgendwie siehts Ebay-mäßig derzeit grad net allzu gut aus für Dich, oder? (sorry für meinen schwarzen Humor).

Was will Dein Kunde jetzt konkret? Einfach nur Frust loswerden? Ein neues Glas? Ne neue Lampe, die vor ein paar Tagen hergestellt wurde?
Des würd ich erst mal abklären...
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Autor: Nicore
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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Ein Bekannter von mir verkauft Sammlerartikel die teils über 20 Jahr alt sind und nicht mehr produziert werden. Deswegen darf er sie auch nur als "gebraucht" verkaufen, obwohl diese ja nie ausgepackt wurden da diese sonst den Sammlerwert verlieren, kommt wohl auf den Artikel drauf an...
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Autor: Pixsigner
Datum: 03.10.2005
Antwort:
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... was ist denn neu? Wenn der Artikel vom Lieferanten kommt ist er auch Tage, Wochen, Monate unterwegs, also auch nicht Neu.

Der Definition nach ist ein neuer Gegenstand ein unbenutzter, ohne Gebrauch und deren Spuren unbeachtet von derem alter.

Was ist denn z.B. ein neuer Computer? Im Prinzip ist der doch schon "alt" wenn der den Hersteller verlässt. :-)

Schwierig...

Gruß Alex

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Infos unter: www.pixsign.de

Autor: mb100
Datum: 04.10.2005
Antwort:
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Stimmt. Irgendwie, irgendwann, irgendwo gabs glaub ich mal ne Entscheidung von irgendeinem höheren Gericht (BGH, ein OLG oder so), in der festgelegt wurde, wie lange ein 0-km-Auto als "Neuwagen" gilt . Waren irgendwas zw. höchstens sechs Monaten und höchstens einem Jahr. Vielleicht hab ich ja irgendwann mal die Energie und such danach...

Ich hab mir mal die Auktion angeguckt, die der andere gewonnen hat. Und da fehlt m.E. wirklich der Hinweis, dass des Ding eben scho 15 Jahre alt ist.

Der (für mich) entscheidende Punkt is der: Ebay fragt nach dem Artikelzustand. Und wenn der Artikelzustand "neu" ist, dann ist er m.E. originalverpackt und ungebraucht (grundsätzlich und eigentlich irgendwie altersunabhängig). Also eigentlich "wie neu". Wenn der Artikel allerdings "neu" ist, dann verließ er wirklich grad die Werkshalle.
Du hättest den Satz "Die Lampe ist neu" im Auktionstext weglassen sollen. Weil da les ich wirklich was von "grad eben erst gekauft" oder so.

Ich würd wirklich vorschlagen, Du versuchst, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und bietest dem anderen an, die Versandkosten für die Rücksendung zu übernehmen und verbuchst des Ganze irgendwo als "Fehler gemacht und Lehrgeld gezahlt". So ärgerlich es auch sein mag...
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Bearbeitet von - mb100 am 04.10.2005 01:07:16
Autor: untermieter1
Datum: 04.10.2005
Antwort:
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Habe ich auch gemacht, also Rücknahme angeboten. Tja war halt mal dumm gelaufen. Über das Wort "neu" habe ich vorher nie groß nachgedacht, habe neu eher für ungenutzt gehalten. Naja nun weiß ich wieder mehr....
Autor: geigercom
Datum: 04.10.2005
Antwort:
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Eine Lagerzeit ist ein Zeitraum, nach deutschem Recht eine sachgemäße (nicht zu heiß, nicht zu kalt, usw...) Aufbewahrung von Gegenständen, die entsprechend Herstellerangaben nicht überschritten werden darf. Bei Deiner Lampe würde ich sagen - unendlich... :-)
Zitat:


Es war eine alte Gaslampe.
Verkaufspreis 12,50€. Was sagt das denn jetzt wohl bei meinem Artikel??
Was heißt denn "bestimmte Lagerzeit"??

(Zitat von: untermieter1)



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http://www.Geigercom.de
http://www.ac-automobile.de

Autor: joecrashE36
Datum: 06.10.2005
Antwort:
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Das ist natürlich Blöde aber :
Wie der E-bay Text schon sagt.
auf Deine Lampe angewendet bedeutet das
es eine nichtzutreffende Zustandsbeschreibung.
Die Angabe "Neu" ist bei Gegenständen,die
älter als ein Jahr sind, irreführend.
besser wäre eine Beschreibung "wie Neu"
gewesen.Irgendwo hatte ich ein Präzidenz-Urteil.. mal gucken..


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wozu Tuning? is doch alles dran *gg*





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