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Begrnzungsleuchten so erlaubt ? Eintragung ? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: Bulldog
Date: 22.08.2005
Thema: Begrnzungsleuchten so erlaubt ? Eintragung ?
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Will die begrenzungsleuchten so wie auf dem bild verbauen ist das erlaubt?
Sind die Eintragungspflichtig wer weiss was da rüber ?
Will sie genau wie auf dem Bild verbauen !!!

[URL=http://imageshack.us][/URL]
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Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.02.2012 um 09:11:03


Antworten:
Autor: Krie6hofv
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Denke eher das sind die US Stoßstangen.
Wende nur die Höhe oder Position der Leuchten meinst, dürfte das auch ok sein. Meine da steht als Auflage nur din 50cm über Boden oder sowas, zum mindest bei den Hella Dingern
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Schöne Grüße, auch an die Geräte zu hauuuuuuse :)

Autor: Bulldog
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Ne sind Stinknormale Stosstangen msoweit bin ich schon so dinger ham ja auch mehrere Leute verbaut will halt nur wissen ob legal oder nicht
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Autor: Dying
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Wichtig in Deutschland bezüglich Reflektoren:

Seite: Nur gelb reflektierend
Heck: Nur rot reflektierend
Front: Nur weiß reflektierend

So wie auf dem Bild ist es eigentlich nicht zulässig.
Zusätzlich müssen alle Leuchten (Reflektoren zählen leider auch dazu) in Deutschland ein E-Zeichen haben, damit man die am Auto befestigen darf.
Diese Reflektoren besitzen meines Wissens kein E-Zeichen.
Solang du aber die richtige Reflektionsfarbe für den Fahrzeugbereich nimmst, guckt normalerweise kein Prüfer oder Polizist danach.

Sanintuning hat die U.S. Version im Programm.
Autor: Bulldog
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Meinste dann die weissen sind net zulässig vorn ???
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Autor: BMW333
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Sind die orginal BMW Positionsleuchten vom e30 kriegst du eigentlich bei jedem guten BMW Dealer.Die weissen wie auf dem Bild gibt es nicht orginal BMW haben dafür aber ein E Prüfzeichen. Achja die orginalen sind ohne TÜV sind nur mit US Zulassung aber bei uns hat die Teile jeder und die Bulle interssiert es überhaupt nicht auch der TÜV sagt nix bei uns MFG
Autor: Bulldog
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Hat vielleicht einer nen Bild im Dunkeln ?
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Autor: angry81
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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also kann ich mir seitlich weiße leuchten mit orangenen suffiten (birnchen) einsetzen oder muss die refelktionsfläche orange sein?
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greeetz angry!

wer vögeln will muss freundlich sein

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bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link]
eine e-mail

Autor: Bulldog
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Jup das wär mal Inressant wo sind denn die Leuts die die Dinger verbaut haben ??
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Autor: Dying
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Da die ja schon zur Seite reflektieren, dürfte so mancher Ordnungshüter oder Prüfer was dagegen haben.
Du signaisiert ja den anderen Personen, dass du dich zu ihnen hin bewegst, obwohl du die Straße kreuzt.
Die weißen Reflektoren dürfest du nur unterhalb der Scheinwerfer anbringen, kann auch nen Stück unter der Stoßleiste sein.

Die Reflektionsfläche muss seitlich Orange sein (gem. StVO). Leuchtmittel müssen ja ebenfalls gelb leuchten.

Bearbeitet von - Dying am 23.08.2005 13:26:20
Autor: Todi
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Hatte die mal in meinem alten e30 verbaut, bekommst beim BMW Händler habe sie kompl. mit leisten gekauft gehabt, sah nachts super aus und der tüv hatte da nie etwas bemängelt, was nicht heißen soll das es erlaubt ist,
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It`s not a trick it`s a munich!



auch via MSN erreichbar

Autor: mallemaster
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Wie schon gesagt sind die Teile so nicht zulässig. Allerdings werden sie meist nicht bemängelt. Vieleicht wäre ja eine Sonderabnahme möglich.

Autor: Dying
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Der letzte Prüfer hat mir einen Monolog über Reflektoren und Strahlern gehalten, bei dem hätte man sowas gleich entfernen lassen müssen.
Basis der Diskussion waren meine schwarzen Rückleuchten auf dem 316, die in kleinen Streifen weiß nach hinten reflektieren.
Nach dem Monolog durfte ich mir eben 2 rote Reflektoren kaufen und unterhalb der Stoßleiste senkrecht zu den Heckleuchten anbringen.

Autor: sanituning
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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also erst einmal ist das wichtigste das die posileuchte eine e zulassung haben.
haben sie das nicht sind sie auch nicht zugelassen egal in welcher farbe.

die posis stammen vom e30 oder e34.sind eh identisch bis auf die birenenfassungen.

der e36 hat diese posis auch in den usa nie gehabt.e36 hat die vorderen posis als deuerleuchtende blinker integriert udn hinten im rücklicht.

die roten us posis genau wie die gelben ahben keien zulassung in europa udn sind somit verboten.

die weissen posis die es gibt haben auch keien e zulassung udn sidn genausowenig erlaubt.


legale posis waeren die ahesslichen inpro oder hella dinger in oval mit oder ohne led.
oder als bmw originalteil die weissen oder gelben begenzungsleuchten vom z3 mit 6 zylinder motor.


ich aheb bei mir vorne weisse posis drin aber als seitenblinker angeschlossen,dazu hinten rote leuchtende rote posis.das hat bei usn hier niemanden interessiert genausowenig wie meine dauerleuchtenden usa blinker.

verboten ist es aber trotzdem.

am wenigsten aerger bekommt man wenn man gelbe oder weisse posis nutzt.bei roten weis jeder polizist sofort das das nicht zulaessig ist.


gruss sascha
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www.sanituning.de und www.chromparadies.de

Autor: Dying
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Zitat:


ich aheb bei mir vorne weisse posis drin aber als seitenblinker angeschlossen,dazu hinten rote leuchtende rote posis.das hat bei usn hier niemanden interessiert genausowenig wie meine dauerleuchtenden usa blinker.



Jetzt weiß ich ja auch, wem das Ufo hier gehört, was mir mal im Dunkeln entgegen kommt ;o)
Autor: kiese
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


ich aheb bei mir vorne weisse posis drin aber als seitenblinker angeschlossen,dazu hinten rote leuchtende rote posis.das hat bei usn hier niemanden interessiert genausowenig wie meine dauerleuchtenden usa blinker.



Jetzt weiß ich ja auch, wem das Ufo hier gehört, was mir mal im Dunkeln entgegen kommt ;o)

(Zitat von: Dying)




Vielleicht wars auch ich.
Autor: Dying
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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Dein Blinkerstandlicht ist aber weiß, aber ich mein einen mit orange.
Autor: Bulldog
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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@ Sanituning Das heist auf Deutsch diese Art der Posis sind überhaupt nicht erlaubt ??? wollte in die weissen orangene Birnen Reinmachen oder bei dir noch 2 rote bestellen was kommen da überhaupt für Birnen rein die von den Seitenblinkern mit Glassockel ??
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Autor: MStyle
Datum: 24.08.2005
Antwort:
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Ich habe auch schon ein paar mit den Facelift Seitenblinkern in den Stoßleisten gesehen. E-Nummer ist ja drauf und Orange leuchten sie ja auch. Eigentlich ist es aber ja ein Blinker von dem her dürfte es genauso wenig erlaubt sein.
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Ein BMW Gruß aus dem Allgäu!

Suche Teilleder Fondausstattung (Rückenlehne/Sitzbank) für E36 Limo umklappbar! Ich könnte eine normale Teilleder (nicht umklappbar) anbieten. !


Autor: sanituning
Datum: 24.08.2005
Antwort:
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@ mstyle genauso ist es eine leuchte hat ein e zeichen udn eine prüfnummer.die prüfnummer sagt aus als was die leuchte geprüft wurde.

streng genommen ist ein seitenblinker also als posileuchte auch nicht zulaessig.wobei sich kaum ein tüv die mühe macht die nummer umzuschlüsseln um zu schauen als was die leuchte geprüft wurde.
allerdinsg sieht nen blinder mit nem krückstock das das teil sicher nicht als posi gedacht war.

@dying

wieso ufo?? kann man das auto nicht mehr als bmw identifizieren?

nur weil ich standlichtringe ,xenon dauerleuchtende us blinker udn rote posis habe :-)

wenn ich dann noch die gelben nebler anmachen würde,haette ich immer ferie fahrt :-)

ist halt org.usa


@ kiese woher kommst du denn??


gruss sascha


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Autor: sanituning
Datum: 24.08.2005
Antwort:
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@ bulldog

korrekt weder die gelben noch die roten udn auch nicht die weissen sidn zulaessig.

glühlampen werden normale 5 watt glas stecksockelbirnen verwendet.

die weissen werden automatisch mit gelben birnen ausgeliefert die anderen mit weissen birnen.


gruss sascha
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Autor: Marius
Datum: 24.08.2005
Antwort:
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Die teile gibt es günstig in Ebay zu erwerben. Sind dann original BMW Teile mit E Norm Prüfzeichen. Da mal ein bild:






Autor: jhonny318ti
Datum: 24.08.2005
Antwort:
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Naja selbst wenn ein E Prüfzeichen drauf ist,
heist das ja nicht immer das man legale Sachen am Auto hat :-)
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grussderjhonny

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Autor: Dying
Datum: 24.08.2005
Antwort:
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Doch sie sind legal:

Seite + gelb + E-Zeichen = legal

Ist eine Bedingung nicht erfüllt, ist es auch nicht legal.
Autor: jhonny318ti
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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Es kann ja garkein E-Zeichen geben, da die Leuchten nur für den US-Markt hergestellt wurden, folglich auch kein E-Zeichen.



Bearbeitet von - jhonny318ti am 25.08.2005 20:34:23
Autor: angry81
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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wo wir wieder am anfang wären. was denn nu?
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bei intresse schreibt mir [fehlerhaft_angegebener_Link:]mailto:romel4president@yahoo.de[/fehlerhaft_angegebener_Link]
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Autor: Dying
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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Wenn du Universalleuchten kaufst, oder Leuchten aus dem Zubehör, die ein E-Zeichen haben, dann passt das, solang du die "Spielregel der StVO" einhällst.
Das hat dann nichts damit zu tun, ob es das fürs Auto jemals gab oder nicht.

Ist das Gleiche wie die universalen ovalen Seitenmarkierungsleuchten oder Reflektoren für schwarze Rückleuchten.
Soweit ich weiß, sind die US-Versionen wie beim ersten Bild (Seite-Hinten rot und Seite-Vorn weiß).

Bei Rückleuchten oder Scheinwerfern ist es etwas anderes.
Autor: angry81
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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mit den zubehörleuchten (zB die hella markierungsleuchten) ist klar, e-prüfzeichen und gut. nur ist die frage (wie zB von e30 u e34 us-versionen), ob die generell verboten sind (weil kein e-prüfzeichen drauf ist) oder sind nur bestimmte farben verboten (seitlich weiß oder rot).

--> ob die rennleitung einen deshalb gleich aufhängt ist eine andere frage. aber gut zu wissen wäre es schon!
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Autor: kredenschel
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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Die Leuchten haben KEINE Zulassung und man bekommt sie auch NICHT eingetragen!!!!
Egal ob vorne UND hinten Orange oder Orange/Rot oder Weiss/Orange ...
Die Leuchten haben KEIN E-Zeichen und es bestehen auch keine Gutachten!

Hier mal n Email-Dialog von mir und nem TÜV-Prüfer, den ein anderes Forumsmitglied freundlicherweise online gestellt hat.

http://people.freenet.de/MuratKreuzberg/BMW/html/us_markierung.html

Ich persönlich habe die Leuchten (Ornage/Rot)jetzt schon lange Zeit drin, aber noch nicht angeschlossen.
Hat aber trotzdem noch keiner was gesagt.

Bearbeitet von - kredenschel am 25.08.2005 15:05:20
Autor: angry81
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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deutsches recht, na klasse. aber wenigstens ne klare aussage. danke
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Autor: Dying
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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Tja das ist wie es schon sagte:

Seite + gelb + E-Zeichen = legal

Ist eine Bedingung nicht erfüllt, ist es auch nicht legal.

Autor: jhonny318ti
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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Falsch! Der neue Volvo hat zB. serienmäßig
orange Seitenbegrenzungsleuchten. Diese sind auch mit E-Prüfzeichen. Baust du diese ab und an deinen BMW ist es auch illegal!
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grussderjhonny

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Autor: sanituning
Datum: 25.08.2005
Antwort:
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@ jhonny

das ist nicht so ganz richtig mit dem volvo.

die leuchte ist orange udn hat eine e zulassung. die zulassungsnummer sagt aus das diese leuchet als begrenzungsleuchte eine zulassung bekommen hat(nicht als blinker etc.)das ist eien allgemeine zuteilung der zulassung fuer die leuchte als begrenzungsleuchte.das ganze ist nicht zwingend an ein fahrzeugmodell gekoppelt.
wenn volvo das natürlich so hat prüfen alssen das die leuchte als begernzungsleuchte am v40,v70etc exlpizit geprüft wurde dann hast du recht.

macht aber keiner ist genauso wie mit den m nachbauspiegeln.der spiegelkopf bekommt ne e zulassung als spiegel egal mit welchen adapterplatten er an welches auto gebaut wird.

also das mit den volvo leuchten oder halt mit den weissen vom z3(die würde ich dann lieber nehmen) geht schon.


zitat:Die Leuchten haben KEINE Zulassung und man bekommt sie auch NICHT eingetragen!!!!
Egal ob vorne UND hinten Orange oder Orange/Rot oder Weiss/Orange ...
Die Leuchten haben KEIN E-Zeichen und es bestehen auch keine Gutachten



so ist es die ami posis haben keine e zulassung und sind somit ganz eindeutig verboten.da steht nur auf dem schwarzen rand eine sae nummer udn irgendwo teilweise ne dot nummer.nichts was in europa gültigkeit haette.

ich muss es wissen,ich verkaufe die dinger udn ahbe sie slebst illegalerweise dran :-)

gruss sascha
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Autor: hilfesucher
Datum: 05.02.2012
Antwort:
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nachdem der thread hier ja schon nen bart hat und wir ja mittlerweile teilweise andere regelungen haben bzw. es ja diese EU-regelungen und den neuen fahrzeugbrief gibt, bei dem man angeblich ?!felgen?! auch nimmer eintragen lassen muss (aber glaub des is völliger quatsch)...hat sich ja evtl mit den leuchten auch was geändert? kann einer was dazu sagen? wisst ihr von änderungen? im prinzip gilt das mit dem e-zeichen ja soweit ich weiss leider auch nach wie vor oder?
bzw. fahrt ihr immernoch mit den dingern rum, alle die sie verbaut haben oder kam die rennleitung mal dazwischen und hat euch die karre stillgelegt?
weil rein theoretisch können sie es ja zwecks beleuchtung/abgasanlage einfach so machen - an ort und stelle stillegen und mitnehmen auf die verwahrstelle, weil ja dadurch die betriebserlaubnis erlöschen würde.

hoffe dass mein stand einfach nur zu veraltet ist, meine karre is mir schliesslich 2000 oder 2001 irgendwann mal eingezogen worden.

freu mich auf evtl bessere neuigkeiten bezüglich der leuchten ;)

greetz,
arny

Autor: Merlin-9999
Datum: 06.02.2012
Antwort:
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Ich fahr die Leuchten seit gut 7 Jahren, dementsprechend 3 mal bei der HU gewesen und nie Probleme gehabt, wurde deswegen auch noch nie angehalten.

Stiilegung nur bei Verkehrsgefährdung und da zählen diese Leuchten nun wirklich nicht zu. ( Aussage eines mir bekannten Polizisten )
Gruß Stefan


Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!


Autor: hilfesucher
Datum: 07.02.2012
Antwort:
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dann wirds mal zeit dass ich mir die schicken teile auch hol! ;) finds zwar nich ganz billig aber 100€ im vergleich zu diesen komischen hella dingern die ich mir iwann 2001 mal gekauft hat...is ja kein vergleich dazu! ne oder wars in.pro?! bin mir nimmer sicher aber die waren ihr geld definitiv nicht wert. die gingen immer schwimmen wenns mal bissl getröpfelt hat.. :P
Autor: E36-Freak
Datum: 08.02.2012
Antwort:
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In den neuen Zulassungsbescheinigungen wird nur noch eine Reifebngrösse eingetragen. Sollte der Wagen mir anderen (Originalfelgen oder/und Reifen) die dort aufgeführt sind ->
siehe www.tiremanager.de ausgerüstet sein, dann sind die eintragungsfrei
sollten andere Rad-Reifenkombinationen verbaut sein, so sind müssen sie eingetragen werden

Seitenmarkierungsleuchten müssen ebenfalls bauartgeprüft sein (E-Zeichen). Handelt es sich um universal-Seitenmarkierungsleuchten, die mit E-Prüfzeichen versehen sind -> eintragungsfrei

Handelt es sich um Seitenmarkierungsleuchten, die individuell für ein bestimmtes Fahrzeug gebaut wurden, kommt es auf die Art der Zulassung an. Sind sie Teil der Betriebserlaubnis des Wagens, so sind sie nur für diesen geprüft und müssen strenggenommen, wenn sie an einem anderen Fahrzeug verbaut werden, eingetragen werden.

ohne E-Pürfzeichen -> unzulässig


Autor: hilfesucher
Datum: 08.02.2012
Antwort:
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naja bei den meisten hier juckts die rennleitung scheinbar ja gar nicht...kommt halt auf die portion glück/pech an und auf die region. mit bayern bin ich mit pech schon etwas vorbelastet, rein wegen bayern und teils wegen meiner persönlicher erfahrung :P aber ich glaub ich riskiers und wenn mir da echt einer blöd kommt reiss ich die dinger vor deren augen raus und sag dreist: was für begrenzungsleuchten denn?! da muss man wohl dreist sein, ein freund von mir hat schon ein paar solcher aktionen gebracht. ihm ist halt dabei auch nix passiert, was der beweis wäre: dreist gewinnt!

greetz,
arny




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Ende des Themas

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