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Beitrag von: BauerMarcel Date: 09.08.2005 Thema: Auto An-Ummelden ---------------------------------------------------------- Hallo, ich will in den nächsten tagen mein neues Auto An-Ummelden. Undzwar habe ich ja noch meinen andern angemeldet hätte aber gern das gleiche Kennzeichen auf dem neuen, ist das möglich oder ist das Kennzeichen gesperrt oder sowas? Zudem hab ich mal gehört das ein Auto das man anmelden will mindestens noch 3 Monate tüv haben muss, stimmt das? |
Autor: David325 Datum: 09.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- kennzeichen ist 6 monate reserviert dürfte also nicht möglich sein. zum anmelden darf tüv und au nicht abgelaufen sein. ____________________________ Nur Email! 325ix@gmx.de (Lese keine PN-privaten Nachrichten übers Forum!!) Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer!!!!!!!!! Anfragen ohne Fahrgestellnummer werden ungelesen gelöscht! |
Autor: BauerMarcel Datum: 09.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- aha, aber auf was ist es reserviert? auf mich? oder auf das Auto? also stimmt das mit den 3 monaten nicht? |
Autor: David325 Datum: 09.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- aufs auto natürlich. nein, man muss lediglich gültige au und tüv auf das fahrzeug ahben. ____________________________ Nur Email! 325ix@gmx.de (Lese keine PN-privaten Nachrichten übers Forum!!) Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer!!!!!!!!! Anfragen ohne Fahrgestellnummer werden ungelesen gelöscht! |
Autor: BauerMarcel Datum: 09.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- gut, danke. Ich glaub zwar net das du das weist aber was bringt es wenn das Kennzeichen 6 monate auf das auto reserviert is? |
Autor: sushi Datum: 09.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: servus, soweit ich weiß hat das folgenden grund: stell dir vor du baust nen unfall und begehst fahrerflucht. jemand beobachtet das und meldet das der polizei. z.b. "der unfallfahrer fuhr nen gelben porsche mit dem kennzeichen xy" wenn du nun das kennzeichen beim ummelden mitnehmen könntest, und du dir einen tag nach dem unfall nen neuen wagen holst (z.b. nen grünen bmw mit dem kennzeichen xy) wäre die fahndung für die polizei nach dem unfallkennzeichen ja falsch... hmm, habs glaub ich nen bissl kompliziert geschildert, hoffe aba das man es versteht ;) ____________________________ MfG Sascha Compact CarHifi Jetta CarHifi |
Autor: BauerMarcel Datum: 09.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja habs soweit verstanden danke. Aber das das auto was ich anmelden muss noch min. 3 Monate tüv haben muss stimmt wirklich nicht? |
Autor: Holzauto Datum: 12.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hai ;-)) drei Monate iss quark - muss nur gültig sein und bei uns kannst du dein altes Kennzeichen direkt beim abmelden für den neuen Hobel wieder haben ! Aber nur in eienm Rutsch. ____________________________ Zusammenkommen ist ein Beginn. Zusammenbleiben ein Erfolg. Zusammenarbeiten ein Gewinn. "Henry Ford I" |
Autor: McClane Datum: 12.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Thema hatte wir doch gerade ;-) Hier bitte weitermachen! Klick ____________________________ MfG Thorsten 91er Limo Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast Region NRW |
Autor: BauerMarcel Datum: 13.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat sich erledigt, wars am freitag anmelden un hab neue schielder. :-) ____________________________ Wer Kämpft kann verlieren, wer nicht Kämpft hat schon verloren. |
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