- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Problem mit dem gesetzt/Falschparken - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: Ingmar
Date: 08.08.2005
Thema: Problem mit dem gesetzt/Falschparken
----------------------------------------------------------
Meine Freundin hatte letztes Dezember Jahr beovr wir zusammen ghekommen sind ihrem Ex ihren Wagen geliehen! Der Vollidiot parkte im absokluten Halteverbot. Sie bekam Anfang .J. Post vom Amt. Sie gab ihm das, dass er es überweisen sollte. Er tat es nicht. Sie bekam ne Mahnung, sie gab es ihm wieder und er üerle4dighre es wieder nicht! Ich weiss, hätte gleich ausfüllen sollen von wegen anderer Fahrer, aber jetzt ist es zu spät dafür.

Wie gesagt bezahlte er auch wieder den betrag mit der Mahnung nicht. Sie bekam a 22.06.2005 ein schreiben vom Amt von wegen:

die Verfolgung der Verkehrwidrigkeit mit der Verwarnungsnummer ________ wurde gemäß § 47 des Ordnungswidrigkeitenrecht und §2 Abs 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht eingestellt.

Nach § 25a STVG werden Ihnen als Halter / Beauftragtem des Halters die Kosten des Verfahrens auferlegt, weil die Feststelung des Kraftfahrzeuges, der den Verstoß begangen hat, einne unangemessenen Aufwand erfordert hätte.

Was heisst das???????????

Wir schrieben nen Brief hin von wegen dass das Geld bereits vom Ex eingezahlt worden sei. Darauf hin bekamen wir ne Antwort dass kein Geld eintraf und sofern es nicht bis zum 25.08.2005 bezahlt ist, es zu einer gerichtlichen Einigung kommt!

Was heisst das alles? ich denke das Verfahren wurde eingestellt? Und weswegen soll jetzt noch geld bezahlt werden? Das ist alles ne Scheisse! Ich bin auf 180!!!! Immer wieder neuen Ärger wegen dem Ex! Kann echt nicht sein! Bald polier ich dem so die Schna---- dass er weisse und rote Tic Tacs spuckt!
____________________________
Ingmar



Und bitte NUR Antworten auf meine Frage und keine Gegenfrage warum willst das machen. Gibt keinen Sinn oder sowas! Ich antworte auch auf alles ohne Fragen über den Sinn zu stellen! *sfg*

Und für jeden hat seine eigene Frage einen Sinn.



Antworten:
Autor: leo16V
Datum: 08.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
§ 25a Abs.1
Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.



Ich persönlich würde da ganz schnell zahlen, da sonst ganz andere Kosten auf dich zukommen... Leider
____________________________


**** http://www.no-crash.de ****


Bearbeitet von - leo16v am 08.08.2005 18:08:38
Autor: theDON
Datum: 08.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Einspruch einlegen. ggf. den anwalt hinzuziehen (wennst rechtsschutzvers. hast).
____________________________
MI VIDA LOCA

www.bmw-club-oberpfalz.de

Autor: xRockyx
Datum: 08.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
als halter des fahrzeugs bist du bzw. deine freundin in der nachweispflicht das es keiner von euch war. und ich bezweifle mal das ihr vom ex schriftlich habt das er es war. wie leo schon sagt, zahlen is das einzige was ihr tun könnt wenns nicht noch teurer werden soll. im zweifel kann man dann gerichtlich die kosten vom ex zurückfordern, wo ich mir aber auch wenig hoffnung machen würde. sorry das gesetz is nicht nur gerecht.

mfg xrockyx /daniel
____________________________
Wer später bremmst ist länger schnell!!


Bearbeitet von - xRockyx am 08.08.2005 19:30:27




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile