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Was passiert mit TÜV und AU nach Stilllegung? - Geplaudere

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Beitrag von: McClane
Date: 03.08.2005
Thema: Was passiert mit TÜV und AU nach Stilllegung?
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Wenn ich einen Wagen stilllege (abmelde), was passiert dann mit TÜV/AU bei der Anmeldung? Gelten die noch oder muss das neu gemacht werden?
Hab mal gehört, dass HU/AU gültig bleiben, erst nach ein paar Monaten muss ne Komplettabnahme gemacht werden.
Wie ist der Zeitraum?
Überlege AU neu zu machen, bevor der Wagen abgemeldet wird.

____________________________
MfG
Thorsten

91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW



Antworten:
Autor: Gas Guzzler
Datum: 03.08.2005
Antwort:
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Also wenn Du den Wagen "abmeldest" bleibt alles gültig, bis es abläuft.
Wenn Du den Wagen "stilllegst"( die rechte obere Ecke im KFZ Brief wird abgeschnitten),dann mußt Du den Wagen komplett neu beim Tüv überprüfen lassen
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Grüße aus Bayern:-)


Bearbeitet von - Gas Guzzler am 03.08.2005 22:16:33
Autor: Gas Guzzler
Datum: 03.08.2005
Antwort:
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Stilllegung=Verschrottung!(100 % sicher)
Aber wenn Du willst,erkundige ich mich genau beim Kollegen. Ich meine, wo Du es schreibst,da war was mit der 1Jahresregel.Ich frag mal morgen;-):Dann wissen wir es sicher
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Grüße aus Bayern:-)

Autor: McClane
Datum: 03.08.2005
Antwort:
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Oha, das Auto soll abgemeldet werden (keine Versicherung und Steuer mehr zahlen). Verkauf evtl. in ein paar Monaten.

Reicht da eine normale Abmeldung?

Wofür ist eine Stilllegung? Zur Verschrottung?
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MfG
Thorsten

91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW

Autor: Gas Guzzler
Datum: 03.08.2005
Antwort:
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Wiederzulassung eines gelöschten(endgültig stillgelegten) Fahrzeugs:
# gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr,
# ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen,
# bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung,
# bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
# Versicherungsbestätigung (Doppelkarte),
# Abmeldebescheinigung,
# Bescheinigung über Abgasuntersuchung,
# technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Datenblatt)
# KFZ-Brief oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis,
# ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen.
# Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren(ist seit 1.8.2005 neu)

Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter:
Das Fahrzeug darf nicht länger als 18 Monate stillgelegt sein!(sonst siehe oben)
* gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr,
* ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Jahr - vorzulegen,
* bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung,
* bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
* Versicherungsbestätigung (Doppelkarte),
* Abmeldebescheinigung,
* Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung,
* Kennzeichenschilder,
* KFZ-Brief oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis,
* ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen.
* Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren
____________________________
Grüße aus Bayern:-)

Autor: McClane
Datum: 04.08.2005
Antwort:
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Cool, Danke für die Info.
Werde dann AU neu machen und den Wagen "abmelden".
Danach kann ich ihn ja normal verkaufen und der neue Besitzer hat immernoch HU und AU :-)
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MfG
Thorsten

91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW

Autor: SirHanSolo
Datum: 04.08.2005
Antwort:
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jawie, willst deinen hobel abgeben?
und dann? ;-)
____________________________
und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer => *new pics!!*
verkaufe E36 Streamline Felgen&Reifen

Autor: McClane
Datum: 04.08.2005
Antwort:
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Zitat:


jawie, willst deinen hobel abgeben?
und dann? ;-)
____________________________
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Christoph
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(Zitat von: SirHanSolo)




Mein 325er hat noch ein langes Leben vor sich! Der is ja nichtmal in seinen Midlifecrises ;-)
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MfG
Thorsten

91er Limo
Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast
Region NRW

Autor: SirHanSolo
Datum: 04.08.2005
Antwort:
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mensch, mach mir doch nicht so eine angst ;-)
____________________________
und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
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