- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Blauinnenraumbeleuchtung erlaubt?? - BMW-Talk

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: public
Date: 02.08.2005
Thema: Blauinnenraumbeleuchtung erlaubt??
----------------------------------------------------------
Dieser Beitrag wurde vom Moderator taissel am 08.01.2006 um 11:19:05 in dieses Forum verschoben.

Hey Leute wer kann mir sagen ob ne blaue Innenraumbeleuchtung erlaubt ist oder nicht. Und wenn ja unter welchen Umständen.
MFG

Bearbeitet von - taissel am 08.01.2006 11:19:05


Antworten:
Autor: Nicore
Datum: 02.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Also das es 100%ig erlaubt ist kann ich nicht bestätigen. Bisher wurde das nie bei mir bemängelt wenn ich angehalten wurde oder beim TÜV. Ist wohl so eine Kulanzsache. Aber wenn das Auto abbrennt wegen einer eigenwilligen LED Konstruktion kann es mit der Versicherung Probleme geben.
____________________________
Fotostory: Update 20.07.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!

Autor: Florida Rolf
Datum: 02.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Wen sollte das denn stören? Normal hat man doch die Innenraumbeleuchtung während der Fahrt aus...
Autor: public
Datum: 02.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
einem Freund von mir is es passiert das ihn die Grünen aufgehalten haben und gemeint haben das das nicht erlaubt ist, sofern die "neue" Innenraumbeleuchtung heller ist als die "alte". Bei ihm war´s heller aber da sonst alles iO war haben sie Gnade walten lassen ...
Autor: Black_Devil_316
Datum: 02.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Während der Fahrt muss es aus sein. Aber sonst ist es erlaubt. Helligkeit ist glaub egal.
Autor: PT
Datum: 02.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Mir ging es dabei wie *Nicore*
Weder Rennleitung oder TÜV haben mich bisher darauf angesprochen.


____________________________
Si Senor das machen wir perfekt und schnell.
Die Jungs vom Syndikat sind enorm professionell

Autor: nrg8888
Datum: 02.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
hi
mich hatten auch die grünen angehalten wegen blaue innenbeleuchtung.hatte vor dem kino paar freunde aussteigen lassen und bin weiter gefahren (die beleuchtung hatte ich ganz kurz wärend der fahrt angehabt)da waren schon die grünen hinter mir und haben mich angehalten.haben mich nur verwarnt wollten mir aber erst 3 punkte und 50.- strafe geben dassselbe hätte der fahrzeughalter bekommen.die grünen meinten da ich für die led sofitten kein abe habe und das ich es nur als fußraumbeleuchtung benutzen darf
Autor: 360Daniel
Datum: 03.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
hi

also soweit ich weiss ist es nur verboten die Innenraumbeleuchtung während der Fahrt an zu haben. Da isses dann egal ob blau oder gelb oder normal, is alles gleich verboten.
Wenn man steht ist das Licht im Innenraum erlaubt.
Fazit:
während der Fahrt => 100% verboten
im Stand => 100% erlaubt
Autor: chris_s
Datum: 03.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
dazu wurde doch schon einmal ein gesetzestext gepostet.

es ist egal was im innenraum verbaut ist. es darf nur nicht nach außen strahlen und während der fahrt angeschaltet sein. (fußraumbeleuchtung. innenraumbeleuchtung etc. pp.)

es gibt ja diesen wunderschön hässlichen schaltknauf mit den 5 blauen leds. dann wäre diese auch verboten....
____________________________
mfg
chris

Autor: yPoc
Datum: 03.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
wir stehn immer abends bei uns anner hauptstraß auf nem parkplatz und labern..jeder seine blauen kaltlichtkathoden der innenraumbeleuchtung an und keiner hat was gesagt... als innenraumbeleuchtung kannste alles verwenden was licht macht, solangs wärend der fahrt aus is...wenn de stehst kannste die teile anlassen, bis die batterie leer is :)
als ich ma nachts kontrolliert wurde hat a keiner was gesagt...warum auch
____________________________
Mein Compact

Autor: RaverOnDope
Datum: 03.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Aber wen interessiert es schon ob erlaubt oder net ;) Ich mach meine LEDs im Fußraum im dunklen auch während der Fahrt an. Solang das net nach außen dringt, juckt das doch eh keinen :D Den meisten Ärger würd es geben, wenn es blaue sind, ansonsten sind die Männer in Grün recht kulant! (Ist meine Erfahrung)
____________________________
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...

Internetpräsenzen schnell, gut und günstig erstellt! Infos unter www.CreateIT-Lehrte.de

Autor: Nicore
Datum: 03.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Als ich angehalten wurde und der eine Beamte mich mit dummen Fragen nervte, fragte der andere Polizist übers Funkegerät, ich hörte nur "blaue Innenbeleuchtung" aber es kam dann nix... keine Ahnung was er aös Antwort bekommen hat. Die Innenbeleuchtung hat man aber dann und wann schonmal an wenn der Beifahrer in die Karte guckt oder in der Handtasche wühlt...
____________________________
Arbeitsloser Mediengestalter sucht Aufträge (Webdesign | PHP+MySQL | Drucksachen)

Autor: chris_s
Datum: 04.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Die Innenbeleuchtung hat man aber dann und wann schonmal an wenn der Beifahrer in die Karte guckt oder in der Handtasche wühlt...
____________________________
Arbeitsloser Mediengestalter sucht Aufträge (Webdesign | PHP+MySQL | Drucksachen)


(Zitat von: Nicore)




für das gibts die kleinen funzeln die sich leseleuchten schimpfen ;)
____________________________
mfg
chris

Autor: peppy1002
Datum: 05.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
hatte in meinem alten wagen auch alles auf blau umgebaut, hat niemnden gestört, weder die polizei, noch der tüv
____________________________
Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!

Autor: mercedes
Datum: 06.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
HI HI
Normalerweise ist laut STVZO keinerlei zusätzliche Beleuchtung außer der serienmäßig verbauten erlaubt. Schon gar nicht in BLAU, denn diese Farbe ist allein den Einsatzfahrzeugen der Polizei,Rettungswägen und Feurwehren vorbehalten. Des weiteren müssen wenn doch farbige LEDS oder Leuchtstoffröhren zu Showzwecken verbaut worden sind,diese bei eingeschaltener Zündung ausgehen...
Naja im endeffekt ist das manchmal schon kulanzsache von den Grünen,aber man kann sich bei ner Routinekontrolle schon mal auf Punkte im vorraus einstellen wenns entdeckt wird.Hab selber welche im Auto verbaut und fang immer das schwitzen an wenn ich im Rückspiegel grüne Minna seh..würg ;-)
Autor: muckel019
Datum: 10.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi @ll,

das stimmt,was mercedes sagt! blaue Innenraumbeleuchtung ist eigentlich verboten, da es sogar bei manchen Sofitten auf der Verpackung steht "Nicht zugelassen in der STVZO" aber wie die Polizei drauf reagiert ist immer relativ, man kann halt Pech haben oder auch Glück! Die machen das nach Lust und Laune! Ich wurde mal angehalten, weil ich Seitenbegrenzungsleuchten am Auto hatte und die Polizei meinte, dass die verboten seien! nur das stimmte nicht, weil diese orange geleuchtet haben und das ist erlaubt.

Gruß, andreas

Autor: yPoc
Datum: 10.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
paragraph wo das geschrieben steht mit der beleuchtung..ich hab ne stund die stvzo durchsucht und nix gefunden, dass man andersfarbige oder zusätzliche innenraumbeleuchtung anbringen darf...somit is das nicht verboten,hirnrissig sowas

so sieht das jedes wochnend bei uns aus :P


____________________________
Mein Compact


Bearbeitet von - ypoc am 10.08.2005 16:48:43

Bearbeitet von - ypoc am 10.08.2005 16:50:10
Autor: Dying
Datum: 10.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Bei mir oder meinem Vater hat auch niemand die weiße Nierenbeleuchtung (von innen) bemängelt, dabei haben es zumindest viele Polizisten nachts gesehen. Beim Tüv kann es sein, dass die zu schwach waren, als das man die entdeckt, jedoch hätte man die Birnensockel in der Abdeckung entdecken müssen.

Eigentlich ist blau als Innenbeleuchtung nicht zulässig und ein Kollege musste die an Ort und Stelle gegen die Standardbirnen wechseln, als die Polizisten es verlangten.
Ihr seht, es ist eher Willkür, ob die Polizei oder der TÜV auf den Rückbau bestehen oder nicht.

P.S.: Aufgemotze BMWs werden seltener von der Polizei angehalten als manch andere aufgemotze Karren (VW, OPEL...), zumindest in NRW. Da kann man viel Glück haben.
Autor: RaverOnDope
Datum: 10.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


HI HI
Normalerweise ist laut STVZO keinerlei zusätzliche Beleuchtung außer der serienmäßig verbauten erlaubt. Schon gar nicht in BLAU, denn diese Farbe ist allein den Einsatzfahrzeugen der Polizei,Rettungswägen und Feurwehren vorbehalten. Des weiteren müssen wenn doch farbige LEDS oder Leuchtstoffröhren zu Showzwecken verbaut worden sind,diese bei eingeschaltener Zündung ausgehen...
(Zitat von: mercedes)




Fast! Wie gesagt, sie sind nur verboten, wenn sie nach außen scheinen! Wenn sie etwas weiter im Fußraum verbaut sind, ist das nicht der Fall ;) Außerdem sieht es eh bescheiden aus, wenn man die Röhren an sich sieht *g
____________________________
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...

Internetpräsenzen schnell, gut und günstig erstellt! Infos unter www.CreateIT-Lehrte.de

Autor: chris_s
Datum: 11.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
und das ganze steht auf den verpackungen drauf wegen absicherung. es gibt halt immer welche die das halt während der fahrt einschalten oder weils keine e-zulassung hat.

das is wie in amerika. da muss man auch explizit sagen das das wohnmobil nicht ohne fahrer fährt ;)
____________________________
mfg
chris

Autor: herr_welker
Datum: 08.01.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Hi,

ich bin grad dabei zu überlegen ob sich sowas rentiert, falls ich echt wegen ein paar blauen Led's so ne Strafe zu erwarten hätte.

Ich hab mir überlegt, da einen kleinen Tastschalter (original BMW) einzusetzen un falls die mich anhalten, einfach mal kurz den zu drücken (unaufällig). So der Taster hat die Aufgabe den Stromkreis der Innenbeleuchtung Kurzschließen un dadurch die Sicherung vorne durchbrennen zu lassen. Dann würde hal die Beleuchtung gar nemma gehen, aba is ja keine Vorschrift das die gehen muss, oda

Was haltet ihr davon?
____________________________

Autor: Hammam
Datum: 08.01.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
löl wegen ner polizeikontrolle n kurzschluß produzieren. finde das n bißchen lächerlich.

wenn du dir schon n schalter einbaust kannse auch n schalter einbaun der den stromfluß unterbricht, dann leuchtet die lampe auch nicht
____________________________
Ac Schnitzer E36 Compact

Autor: herr_welker
Datum: 08.01.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ja okay, aber bevor ich mit denen so ein geschiss hab, verbrat ich lieber so ne Sicherung.

Wenn man des so macht wie du gemeint hast Hammam, dann müsste man allerdings irgendwo des Kabel suchen und auftrennen. Also is hal mehr Arbeit........
____________________________

Autor: Logan
Datum: 08.01.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Und am Ende fackelt die ganze Karre ab.
____________________________
HUPE : Akustisches Kommunikationsinstrument unter Autofahrern.
Benutzt der BMW-Fahrer selten,lieber macht er von der Lichthupe Gebrauch.

Licht ist ja schließlich um einiges schneller als der Schall!

Autor: herr_welker
Datum: 08.01.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
Naja, okay, wenn des passiert dann is blöd geloffen.
____________________________

Autor: kwadde
Datum: 12.01.2006
Antwort:
----------------------------------------------------------
hajo, wenn die es gesehn haben und dir deswegen ans bein pinkeln wollen, denken die wieder du willst se verarschen und dann gucken se solange bis se irgendwas anderes am auto finden, mal davon abgesehn das die ja eh immer zu 2. sind und da wird schwierig mit gegenargumentieren. einfach so einbauen, das man se von außen nicht sieht, am besten kein blau (find ich eh weich und haben die meisten..) und dann sollts kein prob sein
____________________________

Autor: Andale
Datum: 06.06.2013
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich habe mich mit diesem Thema auch schon mal auseinandergesetzt und hab (auch) folgendes herausgefunden:

Laut der DEKRA Tuning Infobroschüre:

Link

Innenbeleuchtung erlaubt, wenn sie abschaltbar ist und nicht
nach außen abstrahlt

Und wenn man sich die StVZO ansieht:

StVZO§ 30 (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein,

1. dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

... auch habe ich bis jetzt wirklich nur finden können, dass folgende Lichtanlagen geregelt sind:

•§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht,
•§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten - Die Vorschrift über Begrenzungsleuchten gilt nicht für Krafträder ohne Beiwagen und Kfz < 1000 mm Breite
•§ 51 a Seitliche Kenntlichmachung - Gilt nicht für Personenwagen und Kraftfahrzeuge bis 6 m Länge
•§ 51 b Umrissleuchten - Gilt für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m
•§ 51 c Parkleuchten, Park-Warntafeln - Für welche Fahrzeuge und wann Parkleuchten und Park-Warntafeln vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 17 StVO
•§ 52 a Rückfahrscheinwerfer
•§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler,
•§ 53 a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage - Gilt nicht für Krafträder
•§ 53 b Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen
•§ 53 d Nebelschlussleuchten - Gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 60 km/h bbH
•§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger

und warum :D?

Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen (sind meiner Meinung nach, wenn man sich den ganzen Mist mal durch liest, nur dann lichttechnische Einrichtungen, wenn sie nach Außen strahlen). Solange nichts nach Außen strahlt (während der Fahrt) oder ein falsches Signalbild sendet (Blaulicht oder n Blitzer) oder andere stöhrt, würde ich sagen funzt des. Also man darf jetzt keine Riesenstrahler in seinen Tacho einbauen, auf die man nach dem Daraufschauen erblindet oder ein Blitzlicht wovon du vom hinschauen schon blöd wirst.

Was sagt ihr dazu?




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile