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TÜV Bestimmungen für Frontblinker - Geplaudere

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Beitrag von: Latte318is
Date: 20.07.2005
Thema: TÜV Bestimmungen für Frontblinker
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Gibts es irgendwelche Bestimmmungen für die Größe und Form????
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Antworten:
Autor: ATAQE E30
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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solange ein E-Prüfzeichen drauf ist, kannste dir alles ins auto basteln ....die optik ist dann eine andere sache ;-)
Autor: ThaFreak
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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E-Prüfzeichen und das sie gelb blinken
Autor: Latte318is
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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Mhh, wie ist es, wenn ich aus dem Standlicht ein Blinker mache??
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Autor: ThaFreak
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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Und was ist dann mit deinem Standlicht? Das musst du ja auch haben...

Und einfach so einen Blinker in den SW basteln? Ich glaub nicht, dass der TÜV da mitspielt....
Autor: Chris83KA
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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sachma so, was hastn vor?
leuchtringe die mitblinken stell ich mir ganz funky vor, das wär porno...
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...Wie naiv muss dieses Volk wohl sein, dass lieber zahlt und schweigt
und Angst hat nachzudenken, wenn man alte Fotos zeigt...

Autor: Latte318is
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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Naja, an sowas dachte ich. (in E30 Scheinwerfer)
Entweder die Standlichtringe mit Dioden die je nach Spannung verschiedene Farben anzeigen, oder halt die Standlichtbirne raus und ne Orange rein und die Ringe als Standlicht (aber wer braucht eigentlich schon Standlicht??)
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Autor: Chris83KA
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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der tüv sacht dem :-P
naja bau dir doch einfach 2 farbige leds ein, feddisch.
gibts in ettlichen varianten, sicher auch weiss-gelb.
dann legste das standlicht auf den weissen pol und das blinker signal auf den gelbem pol. keine große arbeit und du hast dein megaporno standlich. ich muss ma mit nem gifanimator spielen und schaun, wie sowas überhaupt kommen würde.
aber ganz so legal wärs sicher nich
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...Wie naiv muss dieses Volk wohl sein, dass lieber zahlt und schweigt
und Angst hat nachzudenken, wenn man alte Fotos zeigt...

Autor: ThaFreak
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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Mit so Basteleien an Scheinwerfer und Blinker wäre ich etwas vorsichtig!

Stell dir mal folgendes vor:
Du willst abbiegen und blinkst, der andere siehts nicht und fährt dir rein.

Wenn ein Gutachter dein Fahrzeug anschaut bekommst du auf alle Fälle mindestens eine Teilschuld. Ausserdem fährst du dann ohne Betriebserlaubnis rum und sowas füllt dein Konto in Flensburg.
Autor: Latte318is
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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Oh man, als ob ihr alles eingetragen habt. *gg*
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Autor: ThaFreak
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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;-) hab fast alles eingetragen.
Ich will auch nicht als Moralappostel rüberkommen, weil es im Enddefekt eh deine Entscheidung ist.

Aber die Beleuchtung am Fahrzeug ist halt was wichtiges und wenn da was nicht korrekt ist, dann kann es viel ärger bringen.

Wenn du es doch machst: Viel Spass beim basteln und stell dann mal Bilder online ;-)
Autor: Latte318is
Datum: 20.07.2005
Antwort:
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Deswegen bin ich hier was man für Vorraussetzungen erfüllt haben muß.
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