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Wie laut darf es sein? - Motoren: Umbau & Tuning

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Beitrag von: n/a
Date: 10.07.2005
Thema: Wie laut darf es sein?
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hi,

mich würd ma interessieren, da ich vorhabe mir demnächst eine Komplettanlage von Eisenmann zu holen (Race), wie laut max eine Sportauspuffanlage sein darf.
Ich habe nämlich keine Lust diese dann wieder abzubauen.

Wäre kewl wenn dazu jemand etwas weiß.

Gruss

Freak
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in progress ;)


Bearbeitet von - FreakE36_320i am 10.07.2005 18:51:38

Bearbeitet von - FreakE36_320i am 10.07.2005 18:52:12


Antworten:
Autor: touring528
Datum: 10.07.2005
Antwort:
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lt. unserem Tüv-Prüfer darf die Lautstärke den im Fhzg.-Brief eingetragenen Wert ( Standgeräusch ) um max. 2 - mit zwei zugedrückten Augen - um max. 3 Db übersteigen.
Mit deiner ( Race ) Anlage - ich denke mal Du meinst "Supersound " haste keine Chance ! Zumal die für den Export sind und ohne Papiere.
Selbst wenn du die eingetragen bekommst, wenn einer von Grün-weiß Ahnung hat, ihm das zu laut erscheint, ist die Fahrt für Dich an Ort und Stelle zu Ende. Das Fahrzeug kann dann beschlagnahmt werden und dem Tüv vorgeführt werden.
Lass es lieber .

Gruß
touring528
Autor: n/a
Datum: 10.07.2005
Antwort:
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thanks für deine antwort wie sieht es mit der soundstufe untendrunter aus das dürfte keine probleme geben oder?
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in progress ;)

Autor: touring528
Datum: 11.07.2005
Antwort:
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moin,
also wie es mit der " Soundstife " aussieht, kann ich dir leider nicht so genau beantworten, frag am Besten direkt bei eisenmann nach, habe ich auch gemacht. Ich habe sehr schnell und genau eine Antwort bekommen. Ich selbst habe nur den Endtopf in " Straßenversion " drunter. Ist zwar nicht sooooo brachial der Sound, dafür habe ich keine Probleme mit der Rennleitung, ist mir persönlich wichtiger.

Gruß
touring528
Autor: Starcrunch
Datum: 11.07.2005
Antwort:
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Wenn du wirklich sicher sein willst, dann musst du die ABE Variante nehmen.

Bei Soundstufe S oder gar SS kannst du Probleme kriegen. Bei SS bekommst du die Probs mit 80% Sicherheit!

Ne günstigere Alternative wäre eine Bastuck Anlage. Halt auch die ABE Version.

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Mein Compact... vote...

Autor: Bodensee_BMWler
Datum: 12.07.2005
Antwort:
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oder besorgst dir nen TÜV,der dir das StandG. auf 99db hochträgt :D !
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Mein ---->COMPACT<---

Autor: FRY
Datum: 12.07.2005
Antwort:
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ist das denn dann überhaupt legal?
hat so eine eintragung dann bei der polizei noch irgendwelchen bestand?

mfg FRY
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :o)

Autor: Starcrunch
Datum: 13.07.2005
Antwort:
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WArum nicht, wenn in den Papieren 100dB eingetragen sind, dann können sie ja nicht mosern :-)
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Mein Compact... vote...

Autor: n/a
Datum: 13.07.2005
Antwort:
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hat jemand zufällig ein soundfile vom eisenmann soundstufe s wäre top das ich weiß wie der so klingt. Wäre schön wenn jemand seins uppen könnte.

greetz
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in progress ;)

Autor: CityCobra
Datum: 18.07.2005
Antwort:
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Habe dazu folgende Infos gefunden :

Zitat:

NACHRÜST-AUSPUFFANLAGEN dürfen nicht lauter als das Original sein.
Mit einer EG-Betriebserlaubnis s (EG-BE), erkennbar am ein gestanzten kleinen e (plus Länderziffer), ist eine Eintragung in die Papiere nicht nötig.
Die Fälschung einer BE gilt als Straftat.
Im Kfz-Schein gibt's zwei Werte für die maximal zulässige Lautstärke: das Fahr und das Standgeräusch.
Letzteres kann bei Kontrollen durch die Rennleitung gemessen werden.
Gemessen wird drei Mal in einem Abstand von 50 Zentimetern und im 45- Grad-Winkel
längs zur Auspufföffnung.
Als Drehzahl gilt die Hälfte der Nenn-Drehzahl
(falls diese über 5000 liegt, unter 5000 gelten drei Viertel).
Der lauteste der drei Messwerte gilt, davon wird eine Toleranz von fünf dB(A) abgezogen.
Ist der ermittelte Wert höher als der Wert im Kfz-Schein, gilt die Betriebserlaubnis des
Motorrads/ Auto als erloschen.
Als Bußgeld sind 100 Mark und 36 Mark Verwaltungskosten fällig.
Hat der Auspuff eine gültige BE und ist (ohne daß daran manipuliert wurde) dennoch zu laut, so wird der Fahrer und nicht im der Hersteller dafür verantwortlich gemacht.

Die Rennleitung darf in keinster Weise sicherstellen!!!!!!!!
Es sei denn, sie kann an Ort und Stelle schriftlich den Nachweis über ein oder mehrere gestohlen gemeldeter Teile vorweisen.
Oder das Fahrzeug ist Bestandteil einer Straftat.
Die vorrübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.
Ein Eingriff in das Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt.
Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Es heißt im § 17 STVZO: Bei allen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Rennleitung lediglich
einen Mängelbericht nach § 17.... ausstellen, der in angemessener Zeit(1-2
Wochen) zu überprüfen ist.

Die zuständigen Behörden können lediglich den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, solange die Mängel nicht behoben sind.

Das offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung der Rennleitung verpflichtet,
(z.B. Auspuff) den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen.

Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die
Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt.


Autor: Starcrunch
Datum: 21.07.2005
Antwort:
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Jo, und wenn die n Messgerät dabei haben und du bist zu laut, dann musst du den Wagen trotzdem stehen lassen....
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Mein Compact... vote...

Autor: Karthager
Datum: 21.07.2005
Antwort:
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Stehen lassen musst Du ihn nicht! Auf alle Fälle die Messung nicht anerkennen!! Lautstärke der Umgebung!!!!
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DAS LEBEN IST ZU KURZ UM GESCHLOSSEN ZU FAHREN

Autor: Starcrunch
Datum: 22.07.2005
Antwort:
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Wenn dir der Grüner sagt lassen Sie den Wagen stehen, dann lässt du ihn auch stehen.

Auch wenn er es nicht darf, musst du folge leisten. Sonst ist das Wiederstand gegen die Staatsgewalt!
Belangen kannst du ihn erst hinterher, mit Dienstaufsichtsbeschwerde usw. falls er sich unkorrekt verhalten hat....


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Mein Compact... vote...

Autor: SirHanSolo
Datum: 22.07.2005
Antwort:
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nicht dein ernst, oder???
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und immer eine freie Bahn

mfg
Christoph
Syndikat Region NRW
Meiner einer => *new pics!!*
verkaufe E36 Streamline Felgen&Reifen

Autor: Starcrunch
Datum: 22.07.2005
Antwort:
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Du willst mir jetzt erzählen, daß wenn ein Polizist dein Auto vorrübergehend still legt (warum auch immer), du zu ihm sagst drauf pfeif ich und weg fährst?

Das glaubste doch selber nicht :-)
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Mein Compact... vote...

Autor: pred
Datum: 31.07.2005
Antwort:
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Hi ,
besser spät als nie ;)
Hier ein Link zu meinem Video. E36 328i Eisenmann Soundstufe S : Video
Auf meiner HP gibts noch ein kleines Video wie sich meiner ohne ESD anhört ;)


Mfg Daniel
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Hubraum statt Turbo

Meine Boden-Boden Rakete

Meine kleine HP

Autor: n/a
Datum: 03.08.2005
Antwort:
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fettes thanks das hört sich ja wunderbar an jetzt wirds en eisenmann stufe s thanks hat mir sehr geholfen göttlicher sound =)

@pred wo hastn den her von eisemannn direkt oder von wo anderst?

Bearbeitet von - FreakE36_320i am 03.08.2005 16:02:49
Autor: pred
Datum: 06.08.2005
Antwort:
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Hi ,
also ich hatte mir den bei Ebay gebraucht für 180€ ersteigert ;) . Der war bei mir von anfang an so laut. Tüv war kein problem , hatte dabei kein Vitamin B ! Im Endeffekt war er mir dann aber doch zu laut da ich selber mal die Lautstärke gemessen hatte und der zeiger bei 107dB(A) stehen blieb.

Mfg Daniel
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