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Scheiben Tönen ab A-Säule - BMW-Talk

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Beitrag von: theDON
Date: 19.06.2005
Thema: Scheiben Tönen ab A-Säule
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Tach beisammen,
mich würd mal interessieren, ob des jetzt wirklich erlaubt ist, die vorderen Seitenscheiben zu tönen. Folia-Tec sagt ja bis 30% Dunkelheit, örtliche Firma sagt nein und TüV sagt ohne Gutachten geht nichts bzw. sieht schlecht aus mit der Eintragung. Was is jetzt richtig???
MfG und Dank aus dem blau-weißen Land
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LA VIDA LOCA



Antworten:
Autor: Psycho-18
Datum: 19.06.2005
Antwort:
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Eingetragen wirds schon aber wie du das schreibst nur mit Gutachten und dann keine Tiefschwarzen dann nimm lieber Spiegelfolie.

Gruß Psycho-18
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Wer später bremst, fährt länger Schnell !!!

Autor: theDON
Datum: 19.06.2005
Antwort:
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Aber die Spiegelfolien können dann rundherum im gleichen Tönungsgrad benutzt werden oder?
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LA VIDA LOCA

Autor: dontuan
Datum: 19.06.2005
Antwort:
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Richtig ist:
Es darf an der vorderen Scheiben(Fahrer-,Beifahrer- und Winschutzscheibe keinerlei Folie angebracht werden!)
Hab nur mal was von ner Spezalfolie gehört, die aber nicht komplett diese scheiben bedeckt!
Nur fluten darfst du sie!
Frag den Bleny, der hat sie bei dieser Firma in Aschaffenburg machen lassen!
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Autor: Merlin-9999
Datum: 20.06.2005
Antwort:
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1.
Wenn du mal die " Suche " bemüht hättest, wärst du schon auf eine Antwort gestossen.
2.
Könnte nicht mal einer der MOD´s dieses Thema in dem NICE2KNOW Bereich entgültig behandeln, damit diese Threads nicht immer und immer wieder kommen ?

3.
schau mal z.B.
hier
oder hier
oder auch hier


Das nachträgliche verändern ( Folie, fluten, usw, )der vorderen Seiten- Frontscheibe ist verboten!

Es gibt nur eine Ausnahme:
Splitterschutzfolie von FoliaTec auf original uncolourierten Scheiben.

Aber wer hat die schon an seinem BMW !!!




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Gruß Stefan

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Autor: theDON
Datum: 28.06.2005
Antwort:
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Also,
zu 1. solltest vielleicht mal den allerersten Kommentar von mir lesen. Also laut TÜV ist es nicht so abwägig, dass es eingetragen wird.

Außerdem fahren bei mir in der Gegend einige Leute rum. Die rundherum "Chromolux" von Foliatec drauf haben. Zum Teil aber auch schwarz getönte Scheiben. Das komische daran ist halt, dass unsere Grünen keine anstalten machen und auch noch keinen Ermahnt haben oder ähnliches.
MfG
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LA VIDA LOCA


Bearbeitet von - theDON am 28.06.2005 18:23:19
Autor: Merlin-9999
Datum: 28.06.2005
Antwort:
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Zitat:

zu 1. solltest vielleicht mal den allerersten Kommentar von mir lesen. Also laut TÜV ist es nicht so abwägig, dass es eingetragen wird.


Na logisch sagt der TÜV, weil es bis jetzt noch kein rechtlich relevantes Gutachten gibt!!

Zitat:

Außerdem fahren bei mir in der Gegend einige Leute rum. Die rundherum "Chromolux" von Foliatec drauf haben. Zum Teil aber auch schwarz getönte Scheiben. Das komische daran ist halt, dass unsere Grünen keine anstalten machen und auch noch keinen Ermahnt haben oder ähnliches.



Na und ?
Nur weil viele damit rumfahren, heißt doch noch lange nicht, daß es wirklich erlaubt ist.
Du kannst doch nicht von jedem Dorf-SchuPo verlangen, daß er den kompletten Gesetzestext auswendig kann !!

In §40 Abs.1 der StVZO steht ganz deutlich drin, daß " Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein."
Somit scheidet schonmal fast jede Folie aus ( mit Ausnahme eben jener Splitterschutzfolie ).

Und ausserdem, und wenn mir der TÜV 1000mal ein Hirschgeweih auf der Motorhaube einträgt, es ist gegen das Gesetz!
Nicht der TÜV sagt das Amen im Strassenverkehr.

Also bitte vorher etwas besser informieren.....






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Gruß Stefan

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Autor: theDON
Datum: 28.06.2005
Antwort:
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Tut mir leid, aber das kann ich wohl schon verlangen. Da man sich eigentlich im seinen Job auskennen sollte. Aber na ja... wird wohl nicht immer sein. Is ja auch egal wenn ein Arzt sich in seiner Arbeit nicht so gut auskennt.
Außerdem würd ich sagen der TÜV kennt sich wohl auch mit seiner Arbeit aus. Oder soll ich demnächst am besten meinen Rechtsanwalt fragen, ob ich den Spoiler ranbauen darf? Weil der kennt sich ja mit den Gesetzestexten aus, hoffe ich zumindest.Oder wo sollte man sich deiner Meinung nach informieren? Weil kennst dich ja gut aus.
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LA VIDA LOCA

Autor: Merlin-9999
Datum: 28.06.2005
Antwort:
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Zitat:

Tut mir leid, aber das kann ich wohl schon verlangen. Da man sich eigentlich im seinen Job auskennen sollte. Aber na ja... wird wohl nicht immer sein. Is ja auch egal wenn ein Arzt sich in seiner Arbeit nicht so gut auskennt.

Wenn wir schon bei dem Vergleich sind.
Es gibt Allgemeinärzte,die eben von jedem etwas wissen und es gibt Fachärzte, die sich auf ein Gebiet spezialisiert haben, aber längst nicht alles wissen. Nichts anderes ist es mit den TÜVlern oder SchuPos auch.

Zitat:

Außerdem würd ich sagen der TÜV kennt sich wohl auch mit seiner Arbeit aus. Oder soll ich demnächst am besten meinen Rechtsanwalt fragen, ob ich den Spoiler ranbauen darf? Weil der kennt sich ja mit den Gesetzestexten aus, hoffe ich zumindest

Vorsicht, nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Der TÜVler hat es mal gelernt, 30% davon vergessen, 30% brauch er überhaupt nicht und die restlichen 40% macht er aus Erfahrung. Er hat genauso wenig alle § der StVO und StVZO im Kopf, wie dein Rechtsanwalt.
Man, verzeihe mir hier das OffTopic, aber es muß jetzt sein.
Schönes Beispiel ist doch dieser Alu-Heckflügel.
Er war bis zu einem bestimmten Datum erlaubt.
Dann hat angeblich jemand mit diesem Ding ein Kind verletzt(getötet?). Danach wurde das Gesetz geändert und ab diesem Datum waren sie eben nicht mehr erlaubt und durften auch nicht mehr eingetragen werden. Verbaute Flügel wurden noch bis zur nächsten HU geduldet. Bei der HU wurde die Eintragung des Flügels gestrichen und er mußte demontiert werden.
siehehier
undhier





Zitat:

Oder wo sollte man sich deiner Meinung nach informieren?

Hatte ich schon beantwortet.
Die SUCHE benutzen.


Zitat:

Weil kennst dich ja gut aus


Naja, wie schon in einigen anderen Threads geschrieben. Ich hab meine Scheiben bei Glastone fluten lassen.
In diesem Zuge hab ich mich lange und ausführlich mit dem Geschäftsführer Herrn Seidl unterhalten. Er versucht mittlerweile seit gut drei Jahr ein Gutachten für eben eine nachträgliche Veränderung der vorderen Seitenscheiben zu machen/bekommen. Du glaubst gar nicht mit welchen, immer neuen, Schikanen der Gesetzgeber in Verbindung mit dem TÜV-Rheinland ihm diesen Weg verbaut.






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Gruß Stefan

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Autor: ///kirunaviolet
Datum: 29.06.2005
Antwort:
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Getönte/geflutete/sonstwas vordere Seitenscheiben gehören wohl schon zu den urban legends in Deutschland :-(


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later, ///kirunaviolet
SUCHE E36 SW!

Autor: theDON
Datum: 30.06.2005
Antwort:
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Also danke für die fachmännischen Auskünfte. Und was sagt uns das wieder:
Das amerikanische System, aber an interessanten Sachen scheitert es (auto tuning). Dann hätten wir alle nich solche Probleme. Aber na ja die Hoffnung stirbt zuletzt, wie es so schön heißt.
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LA VIDA LOCA

Autor: ///kirunaviolet
Datum: 30.06.2005
Antwort:
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Glaub mir... das amerikanische System ist nicht so kleinlich, weil die dort ganz andere Probleme haben als Autos, die ein paar Zentimeter zu tief sind, oder Scheiben, die verdunkelt sind!

Abgesehen davon sind dort die Regeln in den States unterschiedlich.




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later, ///kirunaviolet
SUCHE E36 SW!

Autor: theDON
Datum: 30.06.2005
Antwort:
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Is klar, dass die andere Probleme haben. Bei so nem Sozialsystem...
Und wenn man mit den Ländern im Nahen Osten immer Probleme haben will, hat man halt weniger Zeit um sich um innenpolitische Probleme zu kümmern.

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MI VIDA LOCA

Autor: dä-jo
Datum: 01.01.2010
Antwort:
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Hi,
inzwischen sind einige Jahre vergangen...
Wie ist heut der Stand der Dinge?
Ist mittlerweile ein Gutachen zum Fluten der Seitenscheiben, Windschutzscheibe erhältlich?
Gibt es eine möglichkeit seine vorderen Scheiben zu Tönen/Fluten?
lg

Autor: nice2010
Datum: 02.02.2010
Antwort:
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Nö, ist immer noch beim selben wie vor Jahren!
Ich habe meinen schwarzen 3er E46 trotzdem rundum in tiefschwarz foliert.

Die Rennleitung juckt micht echt nicht. ;)
Autor: Salamanderking
Datum: 03.02.2010
Antwort:
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mal sehen wie lange...
Autor: Nicore
Datum: 03.02.2010
Antwort:
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Zitat:


Hi,
inzwischen sind einige Jahre vergangen...
Wie ist heut der Stand der Dinge?
Ist mittlerweile ein Gutachen zum Fluten der Seitenscheiben, Windschutzscheibe erhältlich?
Gibt es eine möglichkeit seine vorderen Scheiben zu Tönen/Fluten?
lg

(Zitat von: dä-jo)




Schon seit ein paar Jahren ist das möglich rundrum
die Scheiben zu fluten. Es wird dann für genau Dein
Fahrzeug ein Gutachten erstellt und in Flensburg oder
so registriert. Damit hast Du quasi Deine Eintragung.
Also einfach mal die Foren- oder Google-Suche benutzen
oder mal bei maboglas.de oder ohnefolie.de reinschauen.
BMW Team Oberhavel
Autor: Fogg
Datum: 03.02.2010
Antwort:
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Scheiben Fluten ist aber auch nur im Rahmen der Gesetzlichen Bestimmungen möglich, also wird das nix legales bei colorverglasung auf bei den vorderen Scheiben ;-)

...don´t care about tomorrow!




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Ende des Themas

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