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Getriebenotprogramm - BMW X1, X2, X3, X4, X5, X6, X7

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Beitrag von: ralle1000
Date: 05.05.2024
Thema: Getriebenotprogramm
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Hallo zusammen,
nachdem der Tüv meinen treuen E39 und mich getrennt hat, hab ich mir jetzt einen E53 zugelegt. Anscheinend bin ich auf den privaten Verkäufer reingefallen. Eine Probefahrt war nicht möglich, das werde ich wohl nie wieder machen ohne Probefahrt. Ein paar Kleinigkeiten sind mir aufgefallen, war auch ok so weit. Beschrieben war er mirt "Alles funktioniert, nix muss getauscht werden, Motor und Getriebe top.

Soooo

Habe den Wagen jetzt angemeldet und die erste Fahrt gemacht. Das erste, was mir aufgefallen ist, Servolenkung ist nach ca 100m Fahrt gefühlt ohne Wirkung, Servoflüssigkeit ist ok.
Das zweite, wesentlich schlimmere war, nach ca 2km Fahrt Meldung im Display:Getriebenotprogramm. Nach dem anhalten, ausmachen und abschlie0en, gehts dann wieder, aber nur für ca 1-2 km.
Das dritte, er verliert Kühlerflüssigkeit, und ich sehe nicht, wo. Anscheinend auch im stehen, mangels viel Regen konnte ich keine Pfütze ausmachen.

Ich habe mal den Fehlerspreicher gelöscht undbin dann wieder gefahren, immer wieder die gleichen Symptome. Habe danach nochmal den Fehlerspeicher ausgelesen, einmal den kompletten, und einmal Getriebe. Die häng ich gleich mal unten rein.

Hat jemand ne Idee, was da im argen ist? Getriebe schaltet vor dem Fehler ganz normal.
https://postimg.cc/Z02BFsQC





 

Bearbeitet von: ralle1000 am 05.05.2024 um 19:35:55


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 05.05.2024
Antwort:
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Ich hoffe nur, du hast einen gültigen Kaufvertrag , der ein Mängelfreies Auto ausweist. Hier kannst du nur beim Verkäufer reklamieren , ob mit oder ohne Anwalt, überlasse ich dir selber.
Autor: turbovxr
Datum: 05.05.2024
Antwort:
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Dein Fehlerspeicher deutet entweder auf verschlissenes Öl oder auf ein Wandler/Lamellen Problem hin. Mit beidem solltest du jedoch vorstellig in einer Werkstatt werden. Ggf. in Rücksprache mit dem Verkäufer wobei wenn es Privatverkauf war und beim Verkauf (auch wenn dieser blind war) keinerlei Garantie oder Gewährleistung stattfindet. Solltest du ihm jedoch nachweisen, das der Fehler bereits vorm Kauf vorhanden war, ist das ein verschwiegener Mangel bei dem du auch gewisse Ansprüche geltend machen kannst...das allerdings zu beweisen ist schwierig.
Autor: ralle1000
Datum: 07.05.2024
Antwort:
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Bin morgen erst mal beim Anwalt.
Autor: SLEEDGE
Datum: 03.08.2024
Antwort:
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Bei mir war zu wenig Getriebeöl drin.
Darauf hin , wie von dir Beschrieben lief mein BMW im Getriebe Notprogramm

Sleedge




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Ende des Themas

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