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Beitrag von: Bauigel Date: 10.08.2023 Thema: Anhängekupplung Abreisseil ---------------------------------------------------------- Für eine Fahrt mit Anhänger durch die Schweiz muss das Abreisseil direkt am Zugfahrzeug befestigt sein. Nur dummerweise finde ich am E91 keine Möglichkeit zur Befestigung. Eine Öse an der Anhängekupplung anzubringen wie für die Fahrt in die Niederlande ist nicht ausreichend, da die Anhängekupplung abnehmbar ist. |
Autor: Old Men Datum: 10.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du brauchst keine Öse, du kannst das Seil direkt um die AHK legen. |
Autor: Bauigel Datum: 10.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- In Deutschland habe ich das Seil immer nur um die AHK liegen. Aber in den Niederlanden und der Schweiz ist das nicht zulässig. In den Niederlanden wird es aber akzeptiert wenn man die "Holland-Öse" an die abnehmbare AHK macht wenn es sonst keine Möglichkeit gibt. Aber in der Schweiz wird das aber nicht akzeptiert. |
Autor: Old Men Datum: 10.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann montiere doch eine „Holland-Öse“. Kostet nur ein paar Euro und du hast dann in verschiedenen Ländern keine Probleme. ( Italien, Schweiz, Österreich zB.) |
Autor: Bauigel Datum: 10.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Öse habe ich ja dran. Aber da die AHK abnehmbar ist, ist das für die Schweiz nicht ausreichend. |
Autor: uli07 Datum: 10.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kannst z.B. ne Drahtschlinge um die "Anhängerkupplung" also das Querteil machen und da das Seil einhängen. Das reicht aus wenn das Seil zumindest so dick ist wie das Seil vom Anhänger. Gruß Uli |
Autor: KW-Muffel Datum: 10.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi , ja die liebe Schweiz und ihre Extrawünsche ! Schraube die Abschleppöse in die Karosse, verlängere das Abreißseil mit einem Zwischenseil und gut ist , Karabiener muss der Zugkraft/ Abreißkraft entsprechen. Das Zwischenstück kannst du dann über die Anhängerkupplung legen, damit es nicht durchhängt und am Boden schleift ! Gruß Peter |
Autor: Bauigel Datum: 13.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für eure Antworten. In den Tiefen hinter der Stoßstange habe ich wirklich eine Möglichkeit gefunden ein Seil zu befestigen und nach unten zu führen. Für die Funktion zur Auslösung der Bremseinrichtung am Wohnwagen allerdings nicht die ideale Bedingung - aber für die Schweiz ja dann wenigstens legal. Das Einschrauben der Abschleppöse gefällt mir richtig gut. Reicht das Anschrauben aber in der Schweiz als Bedingung "fest mit dem Fahrzeug verbunden"? |
Autor: KW-Muffel Datum: 13.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi , ja wie schon geschrieben , die Schweiz ! Klar die wollen hat sicher gehen, das wenn sich die Verbindung zwischen Auto und Anhänger löst, das dann die Sicherheitsbremsung ausgelöst wird, aber weil es eine lösbare Anhängerkupplung ist, ist das nicht sicher, es könnte sich ja z. B. die einsteckbare Kupplung lösen und dann findet halt keine Bremsung statt, weil ja das Seil an dem einsteckbaren Kugelteil befestigt ist. Deshalb muss lt. Schweiz die Befestigung am Auto direkt stattfinden, ich meine die Abschleppöse ist dafür bestens geeignet - ist ja fest verschraubt ! Das neue Seil und die Karabierer müssen halt mindestens für die Zugkraft ausgelegt sein . Eine andere Befestigungsart, direkt am Auto gilt aber auch denke ich . Gruß Peter |
Autor: oligophrenairborne Datum: 16.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zum Thema: Abschleppöse als befestigung für Abreisseil Ich sage nur Wahnsinn wer sowas macht! Der Anhänger würde bei einem Abgang unweigerlich in eine Kurve gezwungen und sich dann überschlagen! Der entstandene Unfall könnte sogar Menschenleben kosten. Wie jeder weiß befindet sich die Abschleppöse niemals in der Mitte des Fahrzeugs. Mein Tipp: Entspechende Ringschraube montieren oder Ignorieren und wie in Deuschland zulässig machen. |
Autor: KW-Muffel Datum: 16.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi OLI, das es auch du verstehst ! Ringöse einschrauben - Ösestellung waagerecht ( noch besser ist es, wenn das Seil direkt am Gewindestab befestigt wird - aber es muss sicher gestellt sein, das es nicht über die Öse rausrutschen kann) ein Seil einhängen und über den Kupplungshaken führen - es befindet sich dann in der Mitte vom Fahrzeug - , dann das originale Abreißseil dort einhängen - gleiche Stellung wie wenn du über den Haken in Deutschland einhängst und schon ist die Schweiz zufrieden ! In der Schweiz muss hat das Abreißseil fest mit dem Auto verbunden sein , wenn es keine abnehmbare Kupplung wäre, könnte die Befestigung direkt über den Haken erfolgen wie in Deutschland . Ich glaube der @ Bauigel hat es verstanden ! Gruß Peter |
Autor: oligophrenairborne Datum: 16.08.2023 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ja genau und noch 2 Feuerlöscher sowie 2 Warnwesten hinter den Sitzen bereithalten falls es dann zum Unfall kommt. Weil Doppelt gemoppelt hält ja bekanntlich immer besser bei solch wertvollen Tipps. |
Autor: uli07 Datum: 16.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hast du eine schwenkbare/drehbare in Gummi gelagerte Steckdose für die Anhängerbeleuchtung? An den festen Teil noch ein 2mm starkes Blech mit dranschrauben und noch ein Loch reinbohren für das Seil. Oftmals ist die Anhängevorrichtung an sich an die Quertraverse angeschraubt und nicht angeschweißt. Hängt allerdings vom Hersteller ab. Da könnte man ebenfalls mit einem Blech arbeiten. Obwohl, ich kann mir schlecht vorstellen das es für Schweiz und Italien andere AHK's gibt, solche mit ner Öse. Die wird da schon dran sein oder der der die AHK verbaut hat hat die Öse nicht angebaut. Bei originalen ab Werk ist jedenfalls eine Öse mit dran. Gruß Uli |
Autor: KW-Muffel Datum: 16.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Oli, man kann es lesen, du hast nicht viel Ahnung ,ich bin auch nicht überrascht das du studiert hast , aber lebe in deiner Welt weiter und sammle erst mal Erfahrung. Die Theorie entspricht nicht immer der Praxis, aber das wirst du auch noch lernen. Ach und noch was, was du wissen solltest, Warnwesten sind für jeden Mitfahrer Pflicht in Deutschland und bei mir im Auto habe ich sogar 2 Feuerlöscher , wenn auch zu klein, aber besser als nichts ( ich hoffe ich benötige sie nicht ) Gruß Peter |
Autor: oligophrenairborne Datum: 17.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ KW Muffel Genau nur wer Fett gedruckt schreibt hat Ahnung . Ziemlich sicher. Deine Beiträge wurden bereits heller beleuchtet. Warum immer Schäbiges Nachtreten von dir? Kannst du keine anderen Meinungen akzeptiern ohne persönlich zu werden? Zum Thema :Das Bremsseil vom Anhänger kommt nicht und nie an die Abschleppöse! Ich habe dazu gestern noch bei Tüv und Polzei nachgefragt, es ist sogar verboten. |
Autor: turbovxr Datum: 17.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich dürfte beide Parteien auf die Nutzungsbedingungen "Miteinander" und die hier geltende Netiquette verweisen oder muss das ganze erst ausarten und wir müssen eingreifen? Persönliche Fehde bitte per PN oder sonstwo austragen, haben hier im Forum allerdings nichts zu suchen! |
Autor: KW-Muffel Datum: 17.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi OLI, du musst wenn du nachfragst in der Schweiz nachfragen und nicht in Deutschland, weil es dreht sich doch um die Vorgabe der Schweiz und nicht um Deutschland , das nur als Tipp gemeint. Gruß Peter |
Autor: KW-Muffel Datum: 17.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Turbovxr, darf man solche Falschmeldungen hier nicht mehr richtig stellen, ich greife Ihn ja nicht persönlich an, sondern kritisiere nur seine Aussage ! ? Soll man bei solchen Aussagen nach dem Verfahren gehen: der Vernünftige / Klügere gibt nach ? Finde ich nicht richtig, weil es nicht der Tatsache entspricht und die Leute in die falsche Richtung gelenkt werden. Aber wenn du das befürwortest , halte ich mich auch daran , bin ja schon eine ganze Weile hier aktiv ! Gruß Peter |
Autor: turbovxr Datum: 17.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat mit dem eigentlichen Thema hier recht wenig zu tun und euer persönliches Kräftemessen dürft ihr gerne per PN regeln, hat hier aber nach wie vor nichts zu suchen. Ich denke das Bedarf auch keiner Diskussion oder einer Fortführung mehr! Oder denkst du, nur weil du hier ja schon "lange aktiv" bist, musst du dich nicht an die Netiquette handeln und auch in anderen Themen deine persönliche Fehde weiterführen? Letztes Statement meiner-/unsererseits dazu, ansonsten werden wir Maßnahmen ergreifen. Bearbeitet von: turbovxr am 17.08.2023 um 09:33:34 |
Autor: oligophrenairborne Datum: 17.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Peter, es ist gleich wo ich nachfrage, das Not - Bremsseil vom Anhänger kommt nicht an die Abschleppöse. Grundsätzliches "Studierten hassen" trägt dazu auch nichts bei. VG OLI |
Autor: KW-Muffel Datum: 17.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Turbovxr , das ist doch nur noch " Kindergarten " ! Ich war noch nie gesperrt ! Aber um dem allem aus dem Weg zu gehen, werde ich wieder vermehrt / nur über PN helfen ,dann haben zwar die Anderen nichts davon, der Zwek des Forums ist dann verloren gegangen, ABER ich erspare mir diese leidigen Diskussionen . Sieht man ja an den Meldungen bei meinem Auto ! Zur der letzten Antwort von OLI ist nichts mehr hinzuzufügen, ich glaube er hat es immer noch nicht verstanden ! Nur der Richtigkeit wegen: Ich habe vor vielen Jahren mal einen Mercedes - Benz Cabrio ( Oldtimer ) mit meinem damaligen 528i ( 280Ps ), mit starrer Kupplung und einem Tandemhänger holen wollen. An der Grenze durfte ich nicht weiterfahren, weil bei einem solchen Gespann das Zugfahrzeug ein ALL- RAD sein muss - laut Grenzbeamter ! Also zurück in die Stadt, einen kleinen Japaner - Allrad gemietet, welcher den Hänger beladen ziehen darf und ab in die Schweiz. Dort alles aufgeladen und zurück. Die Hinfahrt war schon beschwerlich, bei der Rückfahrt , beladen ist er bei einer Brückenauffahrt schon fast zum stehen gekommen , im 1.Gang gerade noch so geschafft . Das ist eben die Schweiz - ob es heute auch noch so ist, weiß ich nicht - aber das Abreißseil ist ein ähnliches Thema. Ich hoffe das Thema ist jetzt endlich vom Tisch ! Gruß nach Kiel / Hafen ( AIDA NOVA ) Peter |
Autor: turbovxr Datum: 17.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- In der Tat ist das alles Kindergarten und Offtopic und damit beenden wir das Thema auch ;) Alle weiteren Versuche hier das letzte Wort haben zu wollen enden im kommentarlosen löschen und evtl. weiteren Maßnahmen. Bearbeitet von: turbovxr am 17.08.2023 um 12:32:24 |
Autor: Bauigel Datum: 18.08.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen bei der Lösungsfindung. Ich werde das Abreisseil erstmal so an der AHK anbringen wie ich es bisher immer gemacht habe. Zusätzlich werde ich zur Legalisierung der Schweizfahrt einfach eine Kette befestigen durch die das Abreisseil zusätzlich geführt wird. Im Ernstfall würde dann erstmal das Seil am Haken ausgelöst werden. Erst wenn der Fall eintreten sollte, dass der AHK-Haken rausfallen sollte, springt die Kette an. Aufgrund einer nicht vorhandenen geeigneten Ösen kann das leider keine ideale Lösung werden. Der Vollständigkeit: Es handelt sich um eine Westfalia-AHK die ich vor 6 Jahren selbst eingebaut habe. |
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