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Beitrag von: killascopion Date: 01.06.2023 Thema: Gutachten vollkasko problem ---------------------------------------------------------- Hab ein problem und eventuell kennt einer von euch damit aus. Ich hatte einen Schaden am Auto von einem LKW mit Anhänger. Der hatte glasbruch geladen. Genau in meiner Höhe hat der durch Schlaglöcher, ladung verloren. Doch ist mit volle Fahrt nächste Straße eingebogen und war danach auch nicht mehr auffindbar. War natürlich direkt bei der Polizei. Straße musste auch gereinigt werden. Nur zur meiner Frage. Ich habe das ganze der Versicherung vermeldet. Wird durch vollkasko abgerechnet. ( durch das Glas habe ich alles tiefe Kratzer auf motorhaube, kotflügel, Stoßstange, Türen, Dach und Fahrerseite bis hinten durch) Die Versicherung hat einen gutachter geschickt. Hab gestern per Mail bekommen. Und die lohnkosten sind sehr niedrig. Dort steht ein vermerkt mit --- Die in der Schadenkalkulation angesetzten Verrechnungssätze beruhen auf Angaben des Auftraggebers.---- Lohn kosten sind bei 500euro bei lackierkosten von 2000 Euro. Hab eine Werkstatt Bindung drin aber heisst es auch das eine Werkstatt für den Preis die Arbeiten macht also offiziell? Muss der Gutachten nicht realistische Preise nehmen? Vor Ort hat der Gutachter noch von wirtschaftlichen totalschaden gesprochen. Weil wirklich viele Teile lackiert werden müssen. Wert des 325 e90 wurde auf 9290euro ermittelt. Hatte vor Jahren mit einem anderen Auto schonmal nur kotflügel und Stoßstange zerkratzt durch ein Unfall.( war aber ein normaler Unfall ohne fahrerflucht, also Haftpflichtschaden) Darf der Gutachter wirklich die lohnkosten bestimmt oder müssen die sich ein Richtlinien und Vorgaben halten. Hab Rechtsschutz . Will aber nicht unnötig zum anwalt wenn am Ende nix ändert. Danke schonmal im voraus LG |
Autor: uli07 Datum: 01.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweise bezahlt sowas doch die Teilkasko, war auf jeden Fall bis vor 2 oder 3 Jahren so. Dann hast du nichts mit der Vollkasko zu tun und dir können die Kosten egal sein. Gruß Uli |
Autor: killascopion Datum: 01.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Laut meiner Info bei fahrerflucht. Die vollkasko. Meine Frage war eher ob der Gutachter andere Löhne nehme darf bei der Rechnung. Oder es festgelegte Daten gibt. Lg |
Autor: cxm Datum: 01.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, kriegst Du den Wagen lackiert und die Versicherung bezahlt oder nicht? Oder worauf willst Du hinaus? Und immer im Hinterkopf behalten: Versicherungen sind Abwimmelvereine, die drücken sich um die Bezahlung wo sie nur können... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: KW-Muffel Datum: 01.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi , Vorgehensweise falsch ! Geh zum Anwalt und der oder du bestimmst eigentlichden Gutachter - da du aber Werkstattbindungs hast , kann evtl. auch die Versicherung den Gutachter bestimmen - weis ich nicht ! Generell ist eine Werkstattbindung immer ein Nachteil für den Versicherungsnehmer. Gruß Peter |
Autor: Amstrong Datum: 01.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier lese ich gerade eher raus, das jemand Fiktiv abrechnen will und mit dem Betrag nicht zufrieden ist. Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;) |
Autor: killascopion Datum: 01.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob selber reparieren oder machen lassen. Im ersten Schritt geht es mir um das Gutachten. Erlaubt oder nicht. Will nur wissen ob der Gutachter seine Arbeit richtig macht oder nur für die Versicherung positiv schreibt /rechnet. Hab noch nicht entschieden ob ich in der Werkstatt reparieren lasse oder es selber mache. Kann eine Werkstatt überhaupt mit der Summe ordentlich arbeiten oder wird gebastelt. |
Autor: KW-Muffel Datum: 01.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi , wie geschrieben, gehe zum Anwalt , hast ja Rechtsschutz und wie du dann den Schaden behebst ist eine andere Baustelle. Gruß Peter |
Autor: cxm Datum: 01.06.2023 Antwort: ----------------------------------------------------------
natürlich fertigt ein von der Versicherung beauftragter Gutachter das Gutachten zum Vorteil der Versicherung aus. Das ist doch nun wirklich ein alter Hut. Oder hast Du etwas anderes erwartet? Und wenn es vor Gericht geht, wird das zur Gutachterschlacht - auch nichts Neues.
woher sollen wir das denn wissen? Wir kennen weder den Schaden, das Gutachten noch die Lackiererpreise. Du kannst aber auch davon ausgehen, dass eine Lackierwerkstatt, die regelmäßig von einer Versicherung Aufträge erhält, andere Preise aufruft als wenn Du beim Lackierer um die Ecke mit dem verschrammt Wagen fragst, was das kostet. Du hast da die falsche Reihenfolge gewählt. Erst zum Gutachter Deiner Wahl (ja, die Versicherung hat das Recht zur Gutachterwahl - ignorieren!) Der informiert mit dem Gutachten die Versicherung. Meistens akzeptiert die Versicherung das und verzichtet auf ihren Gutachter. Wenn nicht, geht's eh vor Gericht, dann hast Du schon das erforderliche Gutachten. Hat mir übrigens ein Gutachter verraten... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: uli07 Datum: 01.06.2023 Antwort: ----------------------------------------------------------
Das ist doch keine Fahrerflucht was der Fahrer da gemacht hat. Der hat ohne es zu bemerken einen Teil der Ladung verloren. Und sowas passiert tagtäglich 5000 mal und immer ist der LKW mit Fahrer weg und immer zahlt die Teilkasko. Wenn du das allerdings so eingestiehlt hast wirst du das auch durchziehen müssen. Das freut die Versicherung bestimmt. Du zahlst die Selbstbeteiligung und wirst hochgestuft. Da du Werkstattbindung hast schickt dich die Versicherung wenn du Pech hast zu einer dubiosen Werkstatt mit zweifelhafter Lackiererei. Besser kann es für die Versicherung nicht laufen. Ach so, bei einem Vollkaskoschaden kommt immer der versicherungseigene Gutachter. Der rechnet alles schön, natürlich für die Versicherung. Bearbeitet von: uli07 am 01.06.2023 um 17:11:00 Gruß Uli |
Autor: killascopion Datum: 01.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für die zahlreichen Informationen. Werde morgen mal mit meinem Rechtsschutz sprechen und über Anwalt regeln lassen. Ich habe der Versicherung nicht gesagt das es fahrerflucht war, nur wie es passiert ist. Auch nicht gefragt ob über vollkasko läuft. Hab nur den Schaden gemeldet und die haben nächsten 2 Tage mit mitgeteilt das ein Gutachter vorbei kommen wird. Aber kein Wort über teilkasko oder vollkasko. Werde hier mitteilen was der Anwalt bzw Rechtsschutz dazu sagt. Lg |
Autor: cxm Datum: 02.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, lese ich das richtig - Du hast weder ein Gutachten noch irgendeine Info, ob und wie die Versicherung den Schaden abwickeln will. Und da brauchst Du jetzt schon einen Anwalt...? Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: MisterYourSisterFister Datum: 02.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leute hat irgendeiner das bild von der Syndikat dixi wurst in größe einer pringles dose, ich brauche das meine freunde glauben mir nicht das da gefühlt ein elefant auf der toilette war |
Autor: turbovxr Datum: 02.06.2023 Antwort: ----------------------------------------------------------
Auch dir ein herzliches Willkommen als Neuling im Forum, jedoch würde ich dich bitten in Zukunft die Regeln zu beachten und keine beliebigen Themen nutzen um irgendwas reinzuschreiben was absolut nichts mit dem Thema zu tun hat und Offtopic ist. Desweiteren bitte ich auch andere Nutzer nicht darauf einzugehen (höchstens als PN insofern dieses Foto ach so dringend benötigt wird) , da dieses Thema dafür schlicht und ergreifend nicht geeignet ist. |
Autor: herr_welker Datum: 06.06.2023 Antwort: ----------------------------------------------------------
Teilkasko zahlt Brand, Explosion, Kurzschluss, Tierbiss, Steinschlag oder Wildunfall. Verschuldeter Unfall oder Vandalismus zahlt die Vollkasko.
Festgelegte Daten gibt es nicht. Es kommt auf den Fahrzeugzustand und die Region an. Ein neuwertiges Fahrzeug bekommt eher Marken Werkstatt Lohnstunden. Ein 20 Jahre alte Auto eher nicht. Aufjedenfall kannst du davon ausgehen das die Versicherung aufgrund der Werkstattbindung sehr günstige Lohnstunden aushandeln kann. Nicht umsonst sind die Versicherungskosten bei Werkstattbindung deutlich niedriger.
Und wer zahlt den Gutachter dann, wenn die Versicherung diesen nicht anerkennt? |
Autor: Chrissy001 Datum: 08.06.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe auch Vollkasko mit Werkstattbindung allerdings auch 6 Jahre Garantie auf Reparaturarbeiten. Mir wurden Motorhaube, ein Kotflügel und der Kofferaum Deckel verkratzt (Rechnung rund 1.800,- €). Bei Vollkasko mit Werkstattbindung lief es bei mir so ab, dass meine Versicherung den Reparaturauftrag an ihre Vertragswerkstatt erteilte. Die hat dann einen Kostenvoranschlag erstellt und dann lackiert. |
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