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Beitrag von: PatrickSta Date: 08.02.2023 Thema: Kosten für den Kostenvoranschlag - Wer kommt dafür ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe mit meinem vollkaskoversicherten PKW ein Schaden verursacht.(Motorhaube und Stoßstange etc.) Den Schaden habe ich ordnungsgemäß per E-Mail gemeldet. Ich bekam darauf hin folgende Antwort: "Sie haben die Möglichkeit, den Schaden über unsere Partnerwerkstätten reparieren zu lassen. Sollten Sie die Reparatur in einer anderen Werkstatt wünschen oder eine fiktive Abrechnung ohne Reparatur anstreben, benötigen wir einen Kostenvoranschlag und Fotos zum Schaden." Nachdem ich den Kostenvoranschlag bei der Werkstatt auf Wunsch anfertigen hab lassen und bitte um Erstattung für die bezahlten 150 Euro für den Kostenvoranschlag gebeten habe, folgende Antwort "Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag nicht erstattet. Entschieden Sie sich nachträglich für die Reparatur, würde die Werkstatt diese Kosten normalerweise erstatten" Meine Frage an euch: Muss meine Versicherung für den bestellten Kostenvoranschlag aufkommen oder nicht? Die haben mich ja schließlich damit beauftragt! |
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Autor: uli07 Datum: 08.02.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich kenne das so das der Preis für einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt die ihn gemacht hat verrechnet wird wenn das Fahrzeug da auch repariert wird. Bei Unfällen nehme ich grundsätzlich einen Gutachter. Den muß die Versicherung bezahlen. Gruß Uli |
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Autor: cxm Datum: 08.02.2023 Antwort: ----------------------------------------------------------
Hi, und genau mit der Argumentation antwortest Du denen, sofern Du Dir den fiktiven Reparaturpreis auszahlen lassen willst. Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
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Autor: uli07 Datum: 08.02.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich glaube das ist heutzutage keine gute oder einfache Sache mehr. Da wird soviel abgezogen das sich das kaum noch lohnt was selber zu machen. Vor etwa drei Jahren war meine Frau unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Das Auto war kurz vor einem Totalschaden. Da haben die auf Totalschaden abgerechnet und den Restwert abgezogen. Darauf noch mal ne 10% Pauschale abgezogen weil ihr Gutachter das so beschlossen hat ohne das Auto zu sehen. Eine riesen Lauferei und Schreiberei über den Ra. Irgendwann haben die den Rest dann doch bezahlt. Gruß Uli |
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Autor: herr_welker Datum: 08.02.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da bin ich auch schonmal drauf reingefallen. Ist aber schon ewig her. Auf den Kosten bin ich sitzen geblieben. Fürs nächste mal nimmste einen Gutachter. Hafptlichtschaden --> Du kannst den Gutachter bestimmen und nimmst dir am besten auch gleich noch einen Anwalt dazu Vollkasko Schaden --> Die Versicherung darf ihren eigenen Gutachter schicken Gut für mich war das die BMW Werkstatt mehr auf den Kostenvoranschlag drauf geschrieben hat als wirklich kaputt war. Somit war es für trotzdem positiv. |
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Autor: Jemsnixon Datum: 25.04.2023 Antwort: ---------------------------------------------------------- My wife was accidentally engaged in an accident about three years ago. The car was close to being written off. The residual value was subtracted from the total loss when they calculated it. The assessor made that determination without actually seeing the car, so an additional 10% flat rate was subtracted. great amount of writing and running about the Ra. They eventually paid the remainder. |
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