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Beitrag von: GRAMBLER Date: 31.05.2005 Thema: auto verkauft, habe probleme mit käufer- plx help ---------------------------------------------------------- also ich hab mein auto verkauft, und als ich es gekauft hatte - da steht im alten kaufvertrag nix von unfall - also nicht ja und nicht nein, jetzt hab ich meins verkauft und NEIN angekreuzt, und bei bemerkung hab ich geschrieben: 2 bagatellschäden beim einparken. wiedersprechen sich jetzt diese 2 aussagen? der typ will jetzt 130euro haben damit mer aus dem ja ein nein machen was sagt ihr, hab ich ne chance wenn das teil wirklich nen unfall hatte?? ____________________________ -> suche E36 Kotflügel (Limo) - (vor Facelift, mit Blinker) für Fahrerseite in CORDOBAROT met oder andere Farbe <- -> suche Kabelbaum mit Stecker am großen BC für E36 <- |
Autor: Serial-Thriller Datum: 31.05.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nabend, Ne das zählt nicht als Unfall, dann wär ja jeder Steinschlag oda jede kaputte fele vom bordsteinfahren nen unfall... Najaok wenn du beim einparken mit 50 sachen gegen nen Beton pfosten fährst sieht das anders aus *g* aber in dem fall nein. Hab nun grad nicht die richtlinien im Kopf ab wann es genau als richtiger unfall zählt weiss ich nicht aber so kleinigkeiten jedenfalls nicht. Gibt kein Grund da aus dem Nein nen Ja zu machen. mfG Serial-Thriller ____________________________ Bin ///Maßlos Wichtig |
Autor: Joey Starman Datum: 31.05.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi ! Hast du nicht reingeschrieben "geakuft wie gesehen " ? Dann gäbe es jetzt kein Problem ! Wenn dein Auto allerdings einen Vorschaden hatte (von dem du vielleicht selber nicht mal wußtest !) dann kannst du dfür belangt werden ! Da kanns sogar sein das Du ihm noch Geld nachlassen mußt oder sogar das Auto zurücknehmen ! Der weiß das anscheinend und will nun Kapital daraus schlagen ! ____________________________ Gruß Joey Was !? Das ist kein M3...!!!???(*KLICK*) |
Autor: Kaserotty Datum: 31.05.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi! Wenn du keinen Haftungsauschluss, mit reingeschrieben hast. Sieht es leider echt schlecht aus! Da ja nach gesetz seit neuestem, soweit ich auch privatpersonen (solange sie es nicht ausschließen), garantie geben. (Richtwert ein jahr) Somit liegt die beweispflicht bei dir. Hat der das von einem gutachter prüfen lassen, wenn nicht hast du schon gute chancen. Viellicht wurde nur bei einer ecke was ausgebessert und war daher nie ein unfall! Mfg Patrick |
Autor: Börny Datum: 01.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- würde mich aber auch mal interessieren ab wann ein Auto als Unfallwagen gilt. Mein Kumpel hat vor zwei Wochen bei 130 Sachen ein Reh erwischt und an seinem e36 coupe ist vorne alles hin. wird ihn jetzt als Unfaller zu nem Spottpreis verkaufen... Weiß einer wo da die Grenze ist? |
Autor: Sc[A]rY Datum: 01.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich glaub sobald die Karosserie verbogen wurde etc, und sie wieder gerichtet werden muss gilt es als Unfall! Also Blechteile egal, Karosserie darf nix abbekommen so weiss ich es. ____________________________ Ich bremse nur zum Kotzen! |
Autor: stefan1208 Datum: 01.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- SERVUS Als Unfallwagen zählt es doch wenn Tragende Teile beschädigt wurden genauso wie die Karrosse.. Nee kaputte schürze läuft nicht als Unfall.. ____________________________ ------------------------ |
Autor: Sc[A]rY Datum: 01.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na dann hat ich also Recht ;) ____________________________ Ich bremse nur zum Kotzen! |
Autor: Kaserotty Datum: 01.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich glaub das es situationsabhänig is! Und zum einen is die geschwindigkeit ausschlaggebend, bagatellschäden sind fast immer die beim ein oder ausparken verursacht wurden. Da man beim parken ja eigentlich immer nur max. schrittgeschwindigkeit fährt! ich werd aber mal nachschauen! MFG Patrick ____________________________ Hab leider noch keinen eigenen BMW, aber schraube immer an anderen rum! Und mein Neid wächst bei jedem Mal! Und ich werde mir einen Holen!!:) |
Autor: GRAMBLER Datum: 01.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- so ich werde morgen mal mit einem anwalt sprechen, aber ich werde dem käufer warscheinlich 130euro erlassen udn wir setzen einen neuen kaufvertrag auf. dann ist das auto zwar unter wert weg gegangen, aber dann hab ich ruhe. die frage ab wann was ein unfall ist würde mich trotzdem interessieren. danke ____________________________ -> suche E36 Kotflügel (Limo) - (vor Facelift, mit Blinker) für Fahrerseite in CORDOBAROT met oder andere Farbe <- -> suche Kabelbaum mit Stecker am großen BC für E36 <- |
Autor: louisdama Datum: 02.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schon mal dran gedacht das er bloss "spritgeld" möchte. Ist doch ne beliebte Masche nach ner Woche mit irgendwelchen Schäden zu kommen und Geld zurückzufordern,hjat bei mir auch einer versucht,ging bei mir um 200€,hab ihn den Namen meines anwalts gegeben und er sollte seine forderungen da stellen,der hat sich nie wieder gemeldet. Am besten immer den Kaufvertrag vom ADAC nehmen,der ist echt super,sagt sogar mein anwalt. ____________________________ Wer fragt ist ein Narr fuer fuenf Minuten, wer nicht fragt, bleibt ein Narr fuer immer. .::E36 IRC Chan::. |
Autor: joecrashE36 Datum: 02.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo ! Die Grenze ab wann ein Bagetellschden ein Auto zum Unfallwagen macht,ist immer ein Streitpunkt. Grambler hat in dem Fall richtig gehandelt in dem er in Vertrag auf die Bagetellschäden hingewiesen hat. Also kann ihm keine Arglosigkeit vorgeworfen werden. Es ist nunmal nicht möglich,bei einem Auto das 10 Jahre und mehrere Vorbesitzer auf dem Buckel hat über alles Bescheid zu wissen. Meistens gilt die 750Eu Grenze (unterschiedlich). Am besten bei der Versicherung nachfragen. Obwohl natürlich bei einem KP von 100eu eine Kaputtes Rücklicht nicht als "Total- schaden"gelten kann (Verhältnismässigkeit) P.S. Nach möglichkeit immer den ADAC-Kauf- Vertrag nehmen. ____________________________ wozu tuning? is doch alles dran *gg* |
Autor: sg318is Datum: 03.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- soviel ich weiß zählt es als Unfall nur ,wenn es Teile betrifft die man nicht abschrauben (ohne Schweißen ersetzen) kann, alles anders wäre dann ein geringere Schaden,nur sollte mann das Lackieren angeben,und aus welchem Grund Lackiert worden ist, Stefan ____________________________ wer länger Lebt wird später Alt Motorhaubenumbau E 46 Optik |
Autor: auto_point Datum: 05.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, frag Ihn doch einfach, ob er dir 150 € gibt und du zeigst ihn nicht wegen Erpressung an..... Spass beiseite.... Also, Nachlackierungen ohne ausgetauschte Teile muss man nur auf nachfragen angeben. Sobald ein Teil am Auto mal getauscht wurde, muss man es unafgefordert angeben (das könnte man im Zweifelsfall als Unfall ansehen). Es kommt darauf an, was für ein Auto zu welchem Preis Du verkauft hast. Wenn es ein Auto für 700 € oder so war, macht sich da kein Mensch Gedanken drüber, ob der einen Unfall hatte oder nicht.... P.S. "gekauft wie gesehen" geht nach hinten los.... Das bedeutet nur, das man das Auto gekauft hat, wie man es oberflächlich betrachten kann und bezeiht sich nur auf sichbare Sachen..... Das schließt leider NICHTS aus.... Da hat man als Verkäufer die Pappnase auf.... |
Autor: GRAMBLER Datum: 05.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja die sache war ja die das ich im quasie garantiert habe das der wagen unfallfrei ist, ich meinte halt das ich in meiner zeit unfallfrei - bis auf die 2 bagatellschäden - gefahren bin, weil man das bei einem auto ab 92 ja eigentlich garnet für die gesamte laufzeit ausweisen kann... aber naja, rechtlich sieht es da anderst aus. ich war bei einem anwalt gewesen und der meinte ich solle lieber die 130 euro bezahlen damit ich später nicht irgendwie probleme bekomme wenn der doch was findet weil ja ich nunmal nicht weiß ob der wagen unfallfrei ist oder nicht.... ____________________________ -> suche E36 Kotflügel (Limo) - (vor Facelift, mit Blinker) für Fahrerseite in CORDOBAROT met oder andere Farbe <- -> suche Kabelbaum mit Stecker am großen BC für E36 <- |
Autor: Psycho-18 Datum: 07.06.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweise gilt es beim verkauf eines autos gekauft wie gesehen und dann kann man hinterher auch kein Geld mehr zurück verlangen, und ausserdem hattest du das ja auch reingeschrieben also kann er auch keine Ansprüche stellen. Gruß Pssycho-18 ____________________________ Wer später bremst, fährt länger Schnell !!! |
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