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​Kennzeichenwechsel: Das muss man beachten - Magazin / News-Blog zum Thema BMW und Tuning

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Beitrag von: Chris_W.
Date: 21.09.2021
Thema: ​Kennzeichenwechsel: Das muss man beachten
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Kennzeichenwechsel: Das muss man beachten

Kfz-Kennzeichen sorgen im Alltag dafür, dass Fahrzeuge im Straßenverkehr voneinander unterschieden und ihrem Halter eindeutig zugeordnet werden können. Verkehrssünder können so häufig erst durch ihre Nummernschilder überführt werden. 

Allerdings müssen sich Fahrzeughalter nicht für immer mit ein und demselben Nummernschild abfinden. Es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, das Kennzeichen des eigenen Fahrzeuges zu wechseln. Falls der Wechsel zu einem festgelegten Wunschkennzeichen geplant wird, sollte im Vorfeld jedoch bereits die Kennzeichenverfügbarkeit überprüft werden. 

Welche Unterlagen nötig sind, um den Wechsel des Kennzeichens vorzunehmen und welche Gründe für den Kennzeichenwechsel sprechen können, erklärt der folgende Beitrag. 

Wechsel des Kennzeichens - Das sind die Gründe

Grundsätzlich können viele Gründe dafürsprechen, das eigene Autokennzeichen zu wechseln. 

Vielleicht möchten Fahrzeughalter ihr vorhandenes Kennzeichen gegen ein Wunschkennzeichen austauschen, um einen persönlicheren Bezug herzustellen, oder es steht ein Umzug in einen anderen Bezirk an - oft soll sich dieser neue Lebensabschnitt dann auch auf dem Kfz-Kennzeichen zeigen. In diesen Fällen entscheidet der Kfz-Besitzer freiwillig, sein Kennzeichen zu wechseln. 

Bis zum Jahr 2015 herrschte in vielen Bundesländern noch die Pflicht, die Nummernschilder zu wechseln, wenn in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen wurde. Heute können die Kennzeichen in diesem Fall zwar getauscht werden, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht mehr. 

Verpflichtend gewechselt werden muss das Kennzeichen so nur, wenn das Fahrzeug verkauft, ein Halterwechsel vorgenommen oder der Wagen abgemeldet wird. 

Diese Unterlagen sind für den Kennzeichenwechsel nötig

Für den Wechsel des Kennzeichens müssen der zuständigen Behörde verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Zu diesen zählen: 
  • Reisepass mit Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Das alte Kennzeichen 


Nachdem der Kennzeichenwechsel beantragt wurde, muss der Zulassungsbehörde darüber hinaus ebenfalls das neue Kennzeichen vorgezeigt werden, damit diese kontrollieren kann, ob es den geltenden Regelungen und Vorschriften entspricht und somit offiziell zugelassen werden kann. 

In einigen Fällen können jedoch noch weitere Dokumente durch die Zulassungsstelle angefordert werden, um das Kennzeichen zu wechseln. Falls die Zulassungsbehörde beispielsweise nicht persönlich durch den Fahrzeughalter aufgesucht wird, ist ebenfalls eine entsprechende Vollmacht notwendig - die Ausweispapiere des Fahrzeughalters muss der Bevollmächtige ebenfalls vorlegen können. 

Sollte das Fahrzeug auf eine noch minderjährige Person zugelassen sein, müssen die beiden Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung liefern, damit das Kennzeichen getauscht werden kann. Daneben sind auch ihre Ausweise nötig. 

Falls die Nummernschilder eines Firmenwagens ausgetauscht werden sollen, muss ebenfalls die Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Bei einem Verein ist der Auszug aus dem Vereinsregister nötig.

Kfz-Zulassungsstellen sind in der Regel sehr gut besucht. Um Zeit zu sparen, ist es daher empfehlenswert, bereits im Vorfeld einen Termin im Internet zu reservieren, um den Kennzeichenwechsel ohne lange Wartezeiten vorzunehmen.

Die Kosten für den Kennzeichenwechsel

Für den Wechsel des Kennzeichens fallen natürlich Kosten an. Die Behörde verlangt für ihren Arbeitsaufwand eine Gebühr, daneben müssen auch die Kosten für die Produktion des neuen Kennzeichens berücksichtigt werden. Besteht das neue Nummernschild in einem Wunschkennzeichen, werden dafür ebenfalls Kosten fällig. Im Durchschnitt zieht ein Kennzeichenwechsel so Kosten von rund 30 Euro nach sich.


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