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Neuwagen über Werksangehörige aus der Familie - BMW-Talk

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Beitrag von: Jay_i8
Date: 14.05.2021
Thema: Neuwagen über Werksangehörige aus der Familie
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Guten Tag,

ich würde gerne aufgrund der guten Rabatte für Werksangehörige einen Neuwagen über meinen Vater kaufen. Soweit ich das verstanden habe, muss dieser dann zunächst für 6 Monate auf ihn angemeldet sein, bevor der Wagen an mich weiterverkauft werden darf. Einige Punkte konnte ich in diesem Zusammenhang noch nicht eindeutig klären. Vielleicht könnt ihr mir helfen:
  • Mein Vater hat selbst nicht das nötige Geld, um den Neuwagen zu bezahlen. Daher müsste ich ihm schon vor dem Kauf das Geld überweisen, weshalb es dann auch recht offensichtlich wäre, wer hier den Wagen bezahlt. Ist das überhaupt legal bzw. irgendwie legal machbar? Ich weiß, dass auch das Finanzamt bei größeren Überweisungen schnell grantig wird und auch nachhakt.
  • Könnte ich den Wagen direkt nach dem Kauf zumindest nutzen? Oder muss ich tatsächlich 6 Monate warten, bis ich ihn offiziell abkaufen kann.

Gruß Jay


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 14.05.2021
Antwort:
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Das wird von jeder Firma unterschiedlich gehandhabt. Ich kenne es nur so, dass der Werksangehörige das Auto auf seinen Namen zulassen muß. Wer jetzt mit dem Auto fährt ist egal. Nach 6 Monaten kann das Auto dann auf deinen Namen umgeschrieben werden. Die Bezahlung des Autos hat mit dem Finanzamt nichts zu tun. So hat es mein Schwiegersohn gemacht, Auto gekauft und meine Tochter fährt mit dem Auto, da mein Schwiegersohn auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Autor: yusuf
Datum: 14.05.2021
Antwort:
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Hallo,
lebst du mit deine Eltern zusammen( im gleichen Haushalt) wenn ja dann kannst du den Wagen auch du fahren.
Du machst mit deinem Vater einen Vorverkaufvertrag mit 90% oder 100% wie es euch lieber ist dann überweist im die Summe aufs Konto damit er den Wagen bezahlen kann.
BMW ist es egal wer bezahlt.
Nicht vergessen es fallen auch Rabatsteuer von bis zu 8% je nch Wagen
 
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Autor: Jay_i8
Datum: 15.05.2021
Antwort:
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Hi, danke schonmal für die Antworten. Nein, ich lebe nicht mit meinen Eltern zusammen. Das heißt, ich kann den Wagen nicht nutzen?
Wieso ist das so? Kann man das irgendwo nachlesen? Leider kann ich kaum konkrete Infos zu diesem Thema finden. Bezüglich der Überweisung: Ist es theoretisch auch möglich direkt von meinem Konto an BMW zu überweisen, wenn ich dem zustimme? Oder muss hier vorher zwingend eine Überweisung auf das Konto meines Vaters stattfinden?
Autor: Old Men
Datum: 15.05.2021
Antwort:
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Sicher kannst du das Auto nutzen, nur muß das Auto auf dem Namen des Werksangehörigen zugelassen werden. Wegen der Bezahlung brauchst du dir auch keine Gedanken machen, denn dem Verkäufer ist es egal wo das Geld herkommt. Wenn dein Vater einen Kredit für das Auto aufnehmen würde, dann wäre hier die Bank als  „Bezahler“ aufgeführt. Hauptsache bezahlt und dem Finanzamt ist es egal, denn das Finanzamt hat nichts damit zu tun.
Autor: Leckerlgsicht
Datum: 15.05.2021
Antwort:
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Als selbst Werksangehöriger verstehe ich ehrlich gesagt jetzt nicht, warum Betriebsinterna in einem öffentlichen Forum diskutiert werden müssen; mein erster Ansprechpartner dazu wäre eher die JAWA, die können jedem WA genau erklären, was geht und was nicht und wie ihr das machen könnt.

Grundsätzlich aber, da es sich um Deinen Vater handelt und Du von Ihm ein Auto kaufen willst sollte soviel vertrauen vorhanden sein, daß er Dich ein halbes Jahr mit seinem Auto fahren lässt bevor Du es auf Dich ummeldest und wer das Ding bezahlt ist glaub ich jedem außer euch beiden egal, ich kenne jedenfalls kein Gesetz welches verbietet, seinem Vater ein Auto zu bezahlen.
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber

Keine Arme, keine Kekse!

Autor: Jay_i8
Datum: 16.05.2021
Antwort:
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Danke für die Infos. Das bringt mich jetzt schon ein ganzes Stück weiter :)




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Ende des Themas

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