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Beitrag von: Joernkubak Date: 06.05.2021 Thema: Standlicht in Kombination mit Nebelscheinwerfer ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen, ich heiße Jörn und bin stolzer besitzer einer 96er 316i Limo. Ich habe im Netz schon einige Male nach diesem Problem gesucht aber leider nichts gefunden. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Bei meinem BMW kann ich Standlicht und Nebelscheinwerfer nicht gleichzeitig einschalten, ohne dass das Abblendlicht mit angeht. Sobald die Standlichter an sind und ich die Taste vom Nebelscheinwerfer drücke gehen die Nebelscheinwerfer und das Abblendlicht mit an. Die Nebelscheinwerfer hat mein 3er schon ab Werk und es wurde am Auto zuvor nicht gebastelt. Die Schalter habe ich schon ausgetauscht, es hat sich nichts geändert. Woran kann das liegen? Viele Grüße Jörn Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.05.2021 um 19:12:34 |
Autor: Old Men Datum: 06.05.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist die deutsche Gesetzgebung ! Nebellampen sind nur in Verbindung mit Fahrtlicht erlaubt ! |
Autor: rick2601 Datum: 06.05.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Damals waren die Nebler nur mit Abblendlicht erlaubt. Darum wurden die Nebler so geschaltet, dass es keine Fehlbedienung geben kann. War bei meinem Golf 2 und 3 auch so. Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden. |
Autor: Joernkubak Datum: 06.05.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist aber komisch, habe es bisher bei keinem anderen BMW so erlebt. Ich denke nicht, dass es bei euren E36 genauso ist, oder? Habe auch keinen Thread gefunden, bei dem jemand das gleiche Problem hatte. Sicher das es normal ist? Bei meinem Kumpel (320ia 1995) ist es auch nicht so |
Autor: Splatter666 Datum: 07.05.2021 Antwort: ----------------------------------------------------------
Mit Verlaub, aber das ist falsch... Nebler MÜSSEN unabhängig vom Fahrtlicht schaltbar sein und das war auch schon immer so.
Haben Sie Motoröl im Geschenkkörbchen? |
Autor: Lennox-89 Datum: 07.05.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier herrscht eine Menge gefährliches Halbwissen.
Falsch. Vergleiche § 17 III S.1-3 StVO: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."
Hey Jan, das ist nur teilweise wahr. Es ist nämlich keine Zeitfrage. Oben genannter § steht z. B. exakt so unverändert in der StVO seit 1970.
Ebenfalls falsch. Was wie geschaltet sein muss regelt übrigens auch nicht die StVO, sondern die StVZO (heutzutage in Abhängigkeit von ECE-Regelungen). Und danach kann es sehr wohl sein, dass Nebelscheinwerfer nur i. V. m. dem Abblendlicht zuschaltbar sein dürfen. Siehe § 52 I S. 3 StVZO: "Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können." Ergo: Bei dem Thema gibt es wie so häufig keine Pauschalität. Tatsächlich hängt das ganze von der Position der Nebelscheinwerfer ab. |
Autor: uli07 Datum: 07.05.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann wäre es interessant ob die Nebler original verbaut sind oder ob die jemand nachgerüstet hat und woanders eingebaut hat als vorgesehen. Hat der Vorgänger dran rumgefummelt oder ist die Verkabelung original? Vielleicht ist nur das Relais kaputt oder, oder oder. Besorg dir nen Schaltplan und kontrollier die Verkabelung. Aber nicht nur ne Sichtprüfung machen sondern auch die Spannung kontrollieren. Gruß Uli |
Autor: Joernkubak Datum: 07.05.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für die Rückmeldungen. Am Auto selbst wurde nichts gebastelt, alles optisch im Originalzustand zumindest. Hatte bisher auch nur einen älteren Vorbesitzer. |
Autor: Strikeworm Datum: 07.05.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist komplett egal was die Gesetzgebung sagt, beim E36 sind die Nebelscheinwerfer Serienmäßig unabhängig vom Abblendlicht. Darum geht es hier schließlich, warum da Jeder meint einen auf Oberlehrer zu machen erschließt sich mir nicht. Aber Hauptsache seinen Senf dazugegeben. Warum Serienmäßig? Es gab seitens BMW damals viele originale NSW Nachrüstungen. Bei denen funktionierten die NSW tatsächlich nur mit Abblendlicht. Warum, wieso keine Ahnung. Wie im obigen Post erwähnt, Schaltplan organisieren und nachschauen. Evtl. wurden Relais oder zusätzliche Klemmverbindungen eingespart. |
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