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Beitrag von: FLSweaZy Date: 10.01.2021 Thema: UA3 Teilegutachen ---------------------------------------------------------- Moin, kurze Frage, habe mir vor kurzem UA3 8,5x18 gekauft und wollte fragen ob das Teilegutachten reicht um die Felgen eintragen zu lassen. https://www.ultra-wheels.de/images/ultra-wheels/gutachten/tga/UA3%208518%205G%2035%205-120-72,6.PDF Oder brauch ich dazu trotzdem noch eine Abnahme der felgen bzw ABE? |
Autor: Old Men Datum: 10.01.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gutachten reicht für die Eintragung. Ab zum TÜV und eintragen lassen. |
Autor: cxm Datum: 11.01.2021 Antwort: ----------------------------------------------------------
Hi, genauer: ab zum TÜV und abnehmen lassen. Der TÜV macht nur die technische Abnahme und stellt ein Dokument darüber aus. Liest sich im Gutachten so - wenn man es denn mal lesen würde: Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Eintragung in die Fahrzeugpapiere macht danach die Zulassungsstelle. Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Darksidee36 Datum: 11.01.2021 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man muss nicht unbedingt zum TÜV, Dekra z.b. kann das auch. |
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