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3.ten Schlüssel sperren - 1er BMW - E81 / E82 / E87 / E88

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Beitrag von: morepower
Date: 14.10.2020
Thema: 3.ten Schlüssel sperren
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Hallo!

Bin neu hier und komme gleich mal mit einem speziellen Problem. Ebenfalls ist ein BMW für mich neu, auch wenn der eben erworbene 1er (118d) schon aus 2006 ist. Eigentlich fahre ich einen uralten Landy und kenne daher den ganzen Elektronik Kram von so einem "modernen" Auto nicht.
Heute wurde der kleine 1er geliefert und bezahlt.

Das Problem ist: Der private Verkäufer gab mir 2 Schlüssel, wir machten einen Kaufvertrag und ich zahlte Bar. Doch er braucht ja noch den Typenschein fürs Abmelden. Wir vereinbarten, dass er den Schein baldigst zu mir sendet. Ich hoffe, er macht das auch wirklich, denn was wenn nicht?
Denn der weiß, wo die Karre steht und hat den Typenschein ... und vmtl. noch einen 3. Schlüssel?!

Wie könnte man verhindern, dass der ihn mit (s)einem Schlüssel öffnen, starten, bewegen kann?
Kann man auch als technisches Rindvieh (ich) den, etwaigen 3. Schlüssel sperren?
Habe etliches drüber gelesen, blicke aber nicht durch.

Die einzige "Sicherheit" an die ich bei aller Freude über den "Neuen" dachte, war, den Typenschein zu kopieren und das mit dem Nachsenden desselben in den Kaufvertrag zu schreiben. Ja, und morgen besorge ich eine Lenkradsperre oder sowas - falls er nicht schon über Nacht geklaut wird ...


Antworten:
Autor: FcryCola
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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Lenkradkralle vorerst dran machen und den Wagen schützen.
Danach schriftlich die herausgabe fordern und ggf einen Anwalt nehmen und Anzeige einreichen.

Kosten für ein neues Zündschloss werden dann bestimmt per Gericht angewiesen.
Autor: elvis35m
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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und wie kommst auf den gedanken das der Verkäufer so einen Schwachsinn machen sollte? 

Wenn ihr einen Zeitraum vereinbart habt warte den erstmal ab, anstatt sich solche Gedanken zu machen ...

Der Verkäufer wäre ja schon saudoof sowas zu machen wenn er noch der einzigste mit Motiv und Ersatzschlüssel is...

Wieviele Km Distanz habt ihr den zueinander?
Autor: morepower
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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Lenkradkralle vorerst dran machen und den Wagen schützen.
Danach schriftlich die herausgabe fordern und ggf einen Anwalt nehmen und Anzeige einreichen.
(Zitat von: FcryCola)


Kralle, ja das meinte ich eh mit Lenkradsperre
Den Wagen noch mehr schützen, geht leider nicht, es gibt nicht einmal direkte Sicht zum Parkplatz. Der noch dazu diese Nacht komplett finster war, weil hier die ganze Straßenbeleuchtung ausfiel. Wie immer, wenns hier erstmals 0° hat  ...

Anzeige, Anwalt ..., nein, hoffe nicht ... es ist ja nur eine, sicherlich überzogene Befürchtung. Man erlebte ja schon einiges ...
Autor: morepower
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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und wie kommst auf den gedanken das der Verkäufer so einen Schwachsinn machen sollte? 
Der Verkäufer wäre ja schon saudoof sowas zu machen wenn er noch der einzigste mit Motiv und Ersatzschlüssel is...
Wieviele Km Distanz habt ihr den zueinander?
(Zitat von: elvis35m)


Es ist sicher nur eine übertriebene Angst, weil einem schon so einiges passierte. (Und weil ich nix draus lernte)
Motiv: Ja, stimmt auch wieder, man würde als erstes auf den Ex-Besitzer kommen - Danke!
Distanz ist ~ 50 km

PS - Nachtrag an @ : Das Auto ist noch da, alles ok. Und der Verkäufer hat vorhin einen Screenshot vom eingeschrieben Brief mit dem Typenschein gesandt!

Danke!
Autor: elvis35m
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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Wie häufig im.leben ....es regelt sich vieles von alleine...
Autor: Old Men
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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Ich will dir jetzt keine Angst machen, aber der Verkäufer könnte trotzdem noch mit einem Drittschlüssel das Auto „abholen“ ! 
Autor: morepower
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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Ich will dir jetzt keine Angst machen, aber der Verkäufer könnte trotzdem noch mit einem Drittschlüssel das Auto „abholen“ ! 
(Zitat von: Old Men)


  Deswegen ja die Frage, wie man einen etwaigen 3. Schlüssel sperrt ...
Autor: elvis35m
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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Und das sollte er warum tun?
Autor: Old Men
Datum: 15.10.2020
Antwort:
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Das war von mir nur als Witz gedacht ! ! Wenn du wirklich soviel Angst wegen eines Autos hast, dann darfst du dir nie einen Gebrauchtwagen kaufen oder nach Kauf eines Gebrauchtwagens alle Schlösser incl. Zündschloss austauschen. 
Autor: morepower
Datum: 20.10.2020
Antwort:
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Hallo!

Sorry wg. später Rückmeldung - aber das Auto ist noch da, auch der Typenschein kam wie versprochen an. Nun ist er angemeldet und wir machten die erste Ausfahrt als Besitzer.

Aber: Ein Haufen Warnungen! Bei 2 längeren Probefahren samt Test war nix und nun eine Menge Fehler am Diagnosegerät ...  Doch das schreib ich in einen Extrapost ...

Bearbeitet von: morepower am 20.10.2020 um 21:30:50




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Ende des Themas

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